20 24 ist richtig - Abschreibung auf nahen Zukunftswert. Es handelt sich um eine Personengesellschaft, und diese darf, im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft auch Abschreibungen "nach vernünftiger kaufm. Beurteilung" vornehmen.
Bei einer Kapitalgesellschaft wäre hingegen 24 24 korrekt, wegen des strengen Niederstwertprinzips. Für diese interessiert nur der Wert am Bilanzstichtag, da obige Abschreibungsregel (§ nicht im Kopf, Gesetz nicht zur Hand) nicht gilt.
Haben wir erst gestern im SZ besprochen.
Volker