J
jbas3105
ich wäre um einen Tipp dankbar, wann ich nun mit den 140% multipliziere und wann nicht.
Ich hatte mir gemerkt bei der Kürzung des Einheitswert bei der Ermittlung des Gewerbeertrags
140% * EW * 1,2%
Nun habe ich eine alte EA gerechnet - hier wird nicht mit 140% multipliziert. Im Sachverhalt steht
Zum Betriebsvermögen der ZGmbH gehört ein Grundstück, dessen Einheitswert zum letzten Feststellungszeitpunkt 550.000 € betrug
Ich habe gerechnet
140% * 550.000 * 1,2% = Kürzung um 9.240
In der ML stehen aber nur 6.600, also ohne * 140%
Warum? Der letzte Feststellungszeitpunkt war ja zum 01.01.1964 - deshalb nimmt man doch mal 1,4. Von einer späteren Feststellung ohne Rückrechnung auf den 01.01.1964 steht nichts im Sachverhalt.
Danke für eure Hilfe!
Ich hatte mir gemerkt bei der Kürzung des Einheitswert bei der Ermittlung des Gewerbeertrags
140% * EW * 1,2%
Nun habe ich eine alte EA gerechnet - hier wird nicht mit 140% multipliziert. Im Sachverhalt steht
Zum Betriebsvermögen der ZGmbH gehört ein Grundstück, dessen Einheitswert zum letzten Feststellungszeitpunkt 550.000 € betrug
Ich habe gerechnet
140% * 550.000 * 1,2% = Kürzung um 9.240
In der ML stehen aber nur 6.600, also ohne * 140%
Warum? Der letzte Feststellungszeitpunkt war ja zum 01.01.1964 - deshalb nimmt man doch mal 1,4. Von einer späteren Feststellung ohne Rückrechnung auf den 01.01.1964 steht nichts im Sachverhalt.
Danke für eure Hilfe!