§ 433 - Mängelfrei

Dr Franke Ghostwriter
bei § 433 - Kaufvertrag ist von einer Sachmangel und Rechtsmangelfreien Sache die Rede.

Was ist aber, wenn ich bei ebay etwas ersteigere, dass gebraucht ist? Trifft hier noch § 433 zu?

Eine gebrauchte Sache ist ja nicht frei von Mängeln, sondern hat Gebrauchtsspuren....

Danke, Tanja
 
Tanja,

Grundsätzlich unterscheidet Kaufrecht NICHT zwischen neuen und gebrauchten Sachen, es sei denn eine Norm macht ausdrücklich einen Unterschied, wie z.B. § 475 II a.E. BGB ("...bei gebrauchten Sachen von weniger als einem Jahr führt."). § 434 BGB (Sachmangel) macht keinen Unterschied.

Mangelfreiheit hat erstmal nichts mit Gebrauchsspuren zu tun. Die Bedeutung von Sachmangel definiert § 434 BGB. Eine Gebrauchsspur kann einen Sachmangel darstellen, muss aber nicht. Ob ein Sachmangel vorliegt, ist auch bei gebrauchten Sachen nach § 434 I BGB zu beurteilen (nicht anders als bei neuen Sachen).

Liebe Grüße
 
Ob ein Sachmangel vorliegt, ist auch bei gebrauchten Sachen nach § 434 I BGB zu beurteilen (nicht anders als bei neuen Sachen).

Die Beurteilung kann natürlich bei einer gebrauchten Sache anders sein als bei Neuware. § 434 II BGB verlangt von Mangelfreiheit: "... eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.". Hier kann es zwischen Neu- und Gebrauchtware durchaus Unterschiede geben.

Beispiel: Ein Kühlschrank hat einen sichtbaren Kratzer auf der Tür. Wenn er neu ist, dann stellt dieser Kratzer sicher einen Mangel dar. Wenn der Kühlschrank fünf Jahre alt ist aber möglicherweise nicht. Fraglich ist, was für einen fünf Jahre alten Kühlschrank üblich ist. Wenn es sein muss, entscheidet das ein Richter.

Liebe Grüße
 
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