§ 492 Abs.1 Nr7

Dr Franke Ghostwriter
in KE 8 auf Seite 6 steht, dass dieser Paragraph auf alle Kreditverträge zutrifft (implizit durch das darauffolgende Beispiel, welches kein Verbraucherkreditvertrag ist). Weiter hinten auf Seite 20 steht, dass der selbe Paragraph bei Verbraucherkreditverträgen anzuwenden ist (was implizit ausschließt, dass andere Verträge davon betroffen sind). Was stimmt denn nun? Im BGB beginnt der Text in § 492 mit "Verbrauchervertrag", aber dann wäre das Beispiel auf Seite 6 irrführend...

Wißt ihr mehr?

Danke und Gruß
Friederike
 
Ulrike,

ich kenne §492 auch nur als Verbrauchervertrag. Denn darin sind spezielle Regelungen zum Verbraucherschutz enthalten, die eben auf Verbraucherverträge anzuwenden sind. Hier also lex specialis zu § 488-490 BGB.
Was in den KEs drinnen steht, weiß ich nicht so genau, weil ich mehr über Sekundärliteratur gelernt habe.

Kerstin
 
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