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1) c, d, e (hab ich genauso)
2) b, d (hab ich genauso)
3) b, c (habe kein d. Ich denke, dass es keinen Unterschied macht ob nun alle 4 oder alle 5 Jahre gewählt wird. Man könnte sicherlich noch in vernünftigen Abständen über die Arbeit des Parlaments / Regierung entscheiden.)
4) a, d ,e (kein c. Das Gesetz wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Nicht im Bundesanzeiger. Schaut euch den Link an und lest mal was der Bundesanzeiger ist. https://www.bundesanzeiger.de/evidenzzentrale/bundesanzeiger.php
5) c, d (habe kein a und kein e: Jeder deutsche kann Bundespräsident werden (der natürlich das Altererfüllt). Man muss dafür kein Mitglied eines Parlamentes sein. Entsprechend des GG bedürfen alle Anordnungs des Bundespräsidenten, der Mitzeichnung des Kanzlers oder aber des zuständigen Ministers.
Ich habe bei der Frage lange überlegt, wie dass denn gemeint ist. Aber im GG steht: Artikel 58
[Gegenzeichnung]
Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen Bundesminister. Dies gilt nicht für die Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers, die Auflösung des Bundestages gemäß Artikel 63 und das Ersuchen gemäß Artikel 69 Abs. 3.
Der erste Satz hat etwas grundsätzliches. Natürlich gibt es nachher eine Einschränkung. Ob das mit der Lotsen Frage jetzt so beabsichtigt war oder nicht kann ich nicht sagen.
6) a, c, d, e (ich habe zusätzlich noch a. In den Unterlagen steht, dass Verkehrschilder Rechtsakte sind. Dies ist vergleichbar, als ob ein Polizist diese Anweisung geben würde).
7) a, e (hab ich genauso)
8) a, d, e (hab ich genauso)
9) a, d (hab ich genauso)
10) a, e (habe kein d. Ich denke nicht, dass die Behörde eine Rechtsfolge wählen kann, die nicht in der Rechtsnorm vorgesehen ist. Die Behörde kann sicherlich beim Ermessen zwischen verschiedenen Alternativen wählen, oder ggf. davon absehen etwas zu unternehmen, aber sie muss sich, meiner Meinung nach, immer an den Rahmen der Rechtsnorm halten.)
Joa .. was haben die anderen denn so ? 😀
1: c,d,e
2: d,b
3: c
4: a,d,e
5: c,d
6: a,d
7: a,e
8: a,d,e
9:a,d
10:a,b,c
Zu Aufgabe 5) Dort habe ich noch "b" als Antwort angekreuzt, da gemäß Art. 54 (6) GG derjenige gewählt ist, der die Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält. Gemäß Art. 121 GG ist das die absolute Mehrheit.
nur bei 10 hab ich c) noch dabei....
Da nach Art. 54 Abs. 6, Satz 2 GG im dritten Wahlgang ggf. keine absolute Mehrheit nötig ist, kann der Bundespräsident auch ohne absolute Mehrheit gewählt werden. Damit ist m.E. "b" nicht richtig.
Hallo!
Ich denke du solltest bei Frage 3 noch die Antwort B mit vormerken, vgl. hierzu den Artikel auf der beiliegenden Seite: https://www.unser-parlament.de/aktuelle_themen/themenarchiv/legislatur_5_jahre.html;
Liebe Grüße
5) c, d (habe kein a und kein e: Jeder deutsche kann Bundespräsident werden (der natürlich das Altererfüllt). Man muss dafür kein Mitglied eines Parlamentes sein.
Entsprechend des GG bedürfen alle Anordnungs des Bundespräsidenten, der Mitzeichnung des Kanzlers oder aber des zuständigen Ministers.
Ich habe bei der Frage lange überlegt, wie dass denn gemeint ist. Aber im GG steht: Artikel 58
[Gegenzeichnung]
Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen Bundesminister. Dies gilt nicht für die Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers, die Auflösung des Bundestages gemäß Artikel 63 und das Ersuchen gemäß Artikel 69 Abs. 3.
Der erste Satz hat etwas grundsätzliches. Natürlich gibt es nachher eine Einschränkung. Ob das mit der Lotsen Frage jetzt so beabsichtigt war oder nicht kann ich nicht sagen.
Hallo Neste,
bei Frage 3 geht es darum, dass während der laufenden Wahlperiode (=Legislaturperiode) das amtierende Parlament seine Legislaturperiode verlängern will! Das ist keinesfalls zulässig.
Das geht auch aus dem von dir genannten Artikel vor:
"...Zu einer verlängerten Legislaturperiode könnte es regulär frühestens 2009 mit der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag kommen, da Änderungen am Wahlrecht prinzipiell erst mit Beginn einer neuen Legislaturperiode in Kraft treten können..."
Deshalb habe auch ich bei Frage 3 nur c.
Der Teufel steckt im Detail. Man muss die Fragen super genau lesen und jedes Wort auf die Goldwaage legen!
Grüße
Ute
Hallo Oesi,
leider habe ich deine Ausführungen, weshalb Du e nicht für richtig hälst , nicht ganz verstanden.
Die Frage lautet doch, ob der Aussage über den Bundespräsidenten zugestimmt werden kann. Du sagst doch selbst, dass gem. Art. 58 Seite 1 GG u.a. Anordnungen des Bundespräsidenten der Gegenzeichnung durch Kanzler oder Minister bedürfen?!
Ich hatte deshalb bei Frage 5 c, d und e ausgewählt.
Grüße
Ute
Das Problem ist das "immer". Brauchen Anordnungen des Bundespräsidentens immer der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder den zuständigen Minister?
Eher nein, da es einige Sonerfälle gibt, wo es keine Gegenzeichnung bedarf.
Natürlich ist eine Änderung während der Wahlperiode unzulässig. Aber das verhindert nicht, dass auch andere Gründe zur Unzulässigkeit führen.
hallo zusammen,ich hab mich jetz auch endlich mal an die aufgaben rangesetzt und finde,das man bei der 9.aufgabe nicht a und d ankreuzen sollte.
muss herr müller nich erst widerspruch einlegen weil weil der verwaltungsakt bekannt ist??
liebe grüße jule
Grundsätzlich ist die Aussage unter b sicherlich korrekt. Jedoch bezogen auf die konkrete Frage wäre selbst dann, wenn das amtierende Parlament eine entsprechende und formal korrekte Grundgesetzänderung durchführen würde, eine Verlängerung der laufenden Legislaturperiode verfassungswidrig. Deshalb sehe ich diese Antwort als nicht richtig an.
Wäre schön, noch eine weitere Meinung dazu zu lesen!
Grüße
Ute
Die Aufgabe 6 habe ich genauso wie du, da c und e meines Erachtens Realakte sind, obwohl ich mir bei c nicht 100%ig sicher bin.
Hallo zusammen,
auch ich habe mich noch einmal eindringlich mit der Aufgabe 3 beschäftigt. Ich bin auf eine interessante Ausührung zu der Thematik gestoßen. Ich hoffe, dass sich die Unklarheiten beseitigen lassen. Von Relevanz ist eigentlich nur der zweite Absatz. Viel Erfolg Euch allen!
https://www.bundestag.de/bic/analysen/2005/2005_12_05.pdf
Viele Grüße
Villo
Ey Leute ihr macht einen ja echt wahnsinnig, jeder sagt hier was anderes.
Erstmal zu Frage 3, Warum sollte das denn eine Grundsatzänderung sein, die Grundsätze in der BRD sind: Republik, Demokratieprinzip, Sozialprinzip, Bundesstaat und Recchtsstaat und nirgendwo ist da festgeschrieben das die Legislaturperiode 4 Jahre betragen muss...In anderen Ländern wie Frankreich USA etc. beträgt diese doch auch 5 Jahre. Also ich denke schon das man dies ändern kann und b also nicht richtig ist.
denk ich mal 😀
Richtig ist hier nur A und E!
B: geht nicht, Behörde MUSS Ermessen ausüben
C: stimmt nicht, Gericht kann überprüfen, ob überhaupt Ermessen ausgeübt wurde
D: GEsetzesvorbehalt, d.h. die Behörde darf nur die Rechtsfolgen auswählen, die das Gesetz bestimmt!
Da hast du ja auch recht.
Grundsätzlich wäre wahrscheinlich eine 5jährige Wahlperiode auch ok.
Aber in der Aufgabe steht doch, das die Dauer "während" der Wahlperiode geändert wird. Und es wird von "seiner" Wahlperiode gesprochen!
Und das widerspricht m.E. unserem Rechtsstaatsprinzip.
Die Legislative wird vom Volk legitimiert.
Da kann sich die Legislative doch nicht im Nachhinein selbst für 5 statt 4 Jahre legitimieren.
Also widerspricht die Änderung der Periode während der laufenden Periode dem Rechtsstaatsprinzip.
Zu Aufgabe 6) habe ich eine gute Erklärung auf www.wikipedia.de (suche Verwaltungsakte) gefunden mit Beispielen.
Ich habe bei bei 6) A, C, D
Bei E bin ich mir nicht ganz sicher....weiß jemand was dazu?
Bei der Auszahlung eines Geldbetrages durch die Behörde handelt es sich um einen Realakt und nicht um einen Verwaltungsakt.
Nochmal eine Auflistung der Lösungen, diesmal meine Überlegungen:
[...]
10. A B E
Allerdings hab ich mit 10. so meine Probleme...arbeite selbst bei einer Krankenkasse und ich weiß, dass wir "Kann-Bestimmungen" (allerdings aus dem Sozialgesetzbuch) umsetzen können in der Satzung, aber nicht müssen. Daher hab ich mich für B entschieden. Allerdings steht unter "Ermessensfehler" im Skript auf S.132 "Ermessensnichtgebrauch". Ergo benutzt die Behörde ihren Ermessensspielraum nicht, könnte das ein Ermessensfehler sein. Und das spräche gegen B...ach ich weiß nicht...
7 A,E (meiner Meinung nach auch B und C - §15 Abs 2 VersG ist eine kann Bestimmung: Sie kann eine Versammlung oder einen Aufzug auflösen, 1. wenn Sie nicht angemeldet sind (+) .....Also liegt hier eine Ermessensentscheidung der Verwaltunng in Form des Polizisten vor. Die Frage lautet wann der Poliziste rechtmäßig (nicht richtig) handeln würde.
Bei B steht nichts dass das Publikum die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Voraussetzungen für Abs 1) stören würde.
Auch C müsste richtig sein, weil er nur seinen Ermessensspielraum ausnutzt.
Halloooo,
könnte mir jemand nochmal schnell ein Feedback vor Einsendeschluss auf meine Ergebnisse geben?!?!?!?!?
büdde
1- C,D,E
2- C,D
3- C,D
4-A,D,E
5- C,E
6- A,C,D,E
7- C,E
8- A,D,E
9- A,D
10- A,B,C
Dank Euch und einen guten Start in die Woche,
Eure Nadine
ja habs gefunden
toll, nur weil ich mich bei Aufgabe 3 hab bequatschen lassen hab ich jetzt nich volle 100% *nerv*, aber egal, hauptsache bestanden
Hallo zusammen,
ne kurze Frage zu der Bewertung der EA.
Jede fehlende oder falsche Antwort gibt doch -2, oder?
Also ich habe alle Aufgaben richtig bis auf 3. Da habe ich nicht b + c, sondern nur c gehabt. Das müsste meiner Meinung nach 98 Punke geben. Habe aber nur 96???