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Du machst mir nicht gerade Mut :eekOh Mann, heute hatte ich die Musterlösung im Briefkasten....
ich könnt ja heulen. 🙁 Die ganzen Definitionen und Ausführungen, wofür es die meisten Punkte gab... die hab ich so gut wie nicht. 😱:aergern:
soviel ich weiß war das bei BOL mal so ist aber nicht mehr. Man kann EAs sammeln, allerdings logischerweise nicht lauter Lotse-EAs aus Teil1Man muß doch beide EAs innerhalb eines Semesters bestanden haben, um zur Klausur zugelassen zu werden, oder? *malganzblödfrag*
DerBelgarath schrieb:Hi Anja,
hast Du schon mal an eine Zweitkorrektur gedacht?
Daß Dein Korrektor Dir aufgezeigt hat, wo Du bei "richtigem" Sachverhalt hättest wieviel Punkte holen können, nützt Dir ja nichts.
Du hast die Arbeit so geschrieben, wie sie Dir vorlag, und so wie man vom Studenten Sorgfalt erwarten kann, so kann man das auch vom Lehrstuhl. Hinweise an den Lehrstuhl auf diesen Druckfehler gab es ja auch z.b. in Moodle zusammen mit der Empfehlung, die Studenten noch per E-Mail über den Fehler zu informieren, ebenfalls.
Von daher hätte imho eine Korrektur richtigerweise nur anhand der von Dir benutzten Aufgabenstellung erfolgen dürfen: "Der K wäre, aus welchem Grund auch immer, für die Endkontrolle verantwortlich gewesen und hat den Fehler übersehen. Wie stellt sich nunmehr unter dieser, zugegebenerweise wirklichkeitsfremden, Maßgabe eine Lösung dar".
Im Zweifel könntest Du trotz der Zeiten politischer Correctness darauf hinweisen, daß Du als technisch weniger begabtes Luxusweibchen 😉 von solchen Dingen nichts verstehst und nur mit Bussen, Bahnen oder dem Fahrrad am Verkehr teilnimmst ...
Ich hab sie immer noch nicht wieder...... 🙁 Ist das normal, dass da soviel Zeit zwischen liegt????
Hallo,
findet eigentlich irgendwo noch ein Vorbereitungsseminar für die Klausur am 27.9. statt ?
Hallo,
findet eigentlich irgendwo noch ein Vorbereitungsseminar für die Klausur am 27.9. statt ?
Hallo ihr beiden,
BGB II kann man dank zahlreicher Fallliteratur sehr gut selbst vorbereiten. Hemmer, fall-fallag.de ... Ist leider nur etwas zeitaufwendig ;-(
Sandra
Okay, dann werd ich mir wohl nochmal ein Buch bestellen müssen...Aber da sind doch meist keine ZPO-Fälle drin. Gibt´s dafür auch Buch ein mit Fällen? 😕
Danke schonmal
Danke, für die Buchempfehlungen. Dann will ich mal hoffen, dass die möglichst schnell bei mir eintreffen, damit ich möglichst viele Fälle noch durcharbeiten kann. Glück ist ja bekanntlich immer dabei...🙁 Prüfer ist der Waas - heißt das dann, dass der auch die Klausur stellt?
das beruhigt mich doch schonmal - danke!😱 hab soeben meine bestellung mit 4 neuen büchern losgeschickt. werd dann wohl nur meine Klausur in deutsches und europäisches verfassungsrecht doch lieber auf kommendes semester vertagen. habe modul 4 definitiv vom umfang her unterschätzt...😱 danke nochmal für deine beratung! 😉
Hallo Flummy,
VerfR geht eigentlich, sofern Du Mut zur Lücke hast und nur Grundrechte vorbereitest 🙂. Zumindest wenn man den ersten Klausurversuch wagt, kann man auf Lücke setzen, bei den Wiederholungsversuchen sollte man wohl oder übel auch Europarecht vorbereiten;
Hier gibt es bei Hemmer auch "Die wichtigsten Fälle - Staatsrecht" oder bei Niederle "150 Fragen und Antworten I & II" bzw. die Standardfälle. Hier kann man sich gut vorbereiten, v.a. sind die Dinger mit ca. 80 Seiten sehr
kompakt (allerdings lernt man hier wirklich nur das Nötigste) ... Gut, solltest Du VerfR doch nächstes Semester schreiben, würde ich Dir eben empfehlen gleichzeitig M 12 dazu zu belegen, weil Du dann diese doofen Definitionen nur einmal lernen musst und sich die Ö-Rechtklausuren vom Aufbau her ähneln.
Gruß
Sandra
