552a vs 543 II 2 ZPO?!?!
Hallo, vielleicht kann hier mir jemand erklären, inwieweit §552a und §543II2 ZPO zusammen passen? Einerseits heißt es, daß das Revisionsgericht an die Zulassung durch das Berufungsgericht gebunden ist, andererseits kann das Revisionsgericht die Zulassung durch einstimmigen Beschluß zurückweisen?!😕
Da 552a neuer ist, nehme ich an, daß 543II2 weniger Gewicht hat, aber warum gibt es diesen Satz überhaupt noch?
Hallo, vielleicht kann hier mir jemand erklären, inwieweit §552a und §543II2 ZPO zusammen passen? Einerseits heißt es, daß das Revisionsgericht an die Zulassung durch das Berufungsgericht gebunden ist, andererseits kann das Revisionsgericht die Zulassung durch einstimmigen Beschluß zurückweisen?!😕
Da 552a neuer ist, nehme ich an, daß 543II2 weniger Gewicht hat, aber warum gibt es diesen Satz überhaupt noch?