Mir kam da gerade ein Gedanke zur Beantragung meines VD:
Habe alle 10 Klausuren geschrieben, aber in Recht 1 nur 50 Punkte. Könnte ich jetzt eigentlich sagen, dass ich nur eine Rechtklausur berücksichtigt haben möchte, weil die andere meinen Schnitt "runterzieht"? 😀