§ 9 Nr.2a GewStG: Frage zum Schachtelprivileg
Nach diesem § darf ich um die Höhe der Gewinne aus Anteilen an einer Kap.-Ges. unter den Voraussetzungen kürzen, dass
- ich mit mind. 10% beteiligt bin
- und die Gewinnanteile bei der Gewinnermittlung angesetzt worden sind.
Wann ist denn das überhaupt der Fall? Diese Gewinnanteile sind zu 95 % steuerbefreit (§§ 8b (1) S.1 und (5) S.1 KStG.
Heißt der § 9 Nr. 2a GewStG dann, dass ich um die 5% kürzen darf, die im KStG als nicht abzugsfähige BA gelten?
Offensichtlich gilt dieser Absatz auch nur für Gewinnanteile, d.h. Dividenden, und nicht für Gewinne aus einer Veräußerung - richtig???
Danke für alle Meinungen!
Angela
Nach diesem § darf ich um die Höhe der Gewinne aus Anteilen an einer Kap.-Ges. unter den Voraussetzungen kürzen, dass
- ich mit mind. 10% beteiligt bin
- und die Gewinnanteile bei der Gewinnermittlung angesetzt worden sind.
Wann ist denn das überhaupt der Fall? Diese Gewinnanteile sind zu 95 % steuerbefreit (§§ 8b (1) S.1 und (5) S.1 KStG.
Heißt der § 9 Nr. 2a GewStG dann, dass ich um die 5% kürzen darf, die im KStG als nicht abzugsfähige BA gelten?
Offensichtlich gilt dieser Absatz auch nur für Gewinnanteile, d.h. Dividenden, und nicht für Gewinne aus einer Veräußerung - richtig???
Danke für alle Meinungen!
Angela