Abgrenzung von Zinsen bei Darlehen in Fremdwährung

Dr Franke Ghostwriter
Wenn Zinsen jeweils für ein Jahr periodenübergreifend im Voraus bezahlt werden, muß ich diese Zinsen zum:

a) Wechselkurs am Tag der Zinszahlung oder
b) Wechselkurs am Stichtag

abgrenzen? In den Lösungen zu alten Klausuren wird immer der Tageskurs der Zinszahlung angesetzt. Ich bin allerdings unsicher, ob das nach neuem Recht auch noch gelten kann: Müssen jetzt nicht alle Bilanzposten in Fremdwährung zum Stichtagskurs bewertet werden? (§ 256a HGB)
 
Wenn Zinsen jeweils für ein Jahr periodenübergreifend im Voraus bezahlt werden, muß ich diese Zinsen zum:

a) Wechselkurs am Tag der Zinszahlung oder
b) Wechselkurs am Stichtag

abgrenzen? In den Lösungen zu alten Klausuren wird immer der Tageskurs der Zinszahlung angesetzt. Ich bin allerdings unsicher, ob das nach neuem Recht auch noch gelten kann: Müssen jetzt nicht alle Bilanzposten in Fremdwährung zum Stichtagskurs bewertet werden? (§ 256a HGB)

Ja, bei den Zinsen immer den Kurs zum Zahlungszeitpunkt verwenden. Für Disagio den Kurs zu Beginn der Laufzeit und für das Darlehen sebst, immer den höchsten Kurs der angegeben ist (Schulden nach Höchstwertprinzip).

Hat sich glaube ich durch BILMOG gar nicht geändert, zumindest wäre es mir nicht aufgefallen....
 
Oben