Pauky,
die Vereinfachunsregel stammt aus dem Steuerrecht. Hier konnte sie unabhängig von der Abschreibungsart (linear, degressiv...)angewandt werden.
Seit 2004 gibt es diese Regel im Steuerrecht nicht mehr. Handelsrechtlich kann sie aber weiter angewandt werden! (siehe Buchhaltung KE 5 Seite 88 unten)
Und zwar nicht nur für bewegliche Anlagegüter, sondern auch für unbewegliche. (siehe Jahresabschluss KE 3 Seite 35 oben)
Wie wir nun bei der Bearbeitung der Aufgaben vorgehen sollen wird ausdrücklich in der Aufgabe genannt. (Buchhaltung KE 5 Seite 88 letzter Satz)
Denke aber mal, dass wir in der Regel nach Handelsrecht, also mit Vereinfachungsregel, arbeiten werden.
Grüße,
Florian