• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Abschreibung mit Vereinfachungsregel

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Pauky

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Seit 01.01.2004 ist die Vereinfachungsregel für lineare Abschreibungen abgeschafft. Meine Frage ist nun, ob wir in der anstehenden Klausur mit oder ohne der Vereinfachungsregel bei den Abschreibungen arbeiten sollen?

Hoffe, mir kann jemand helfen...
 
Pauky,

die Vereinfachunsregel stammt aus dem Steuerrecht. Hier konnte sie unabhängig von der Abschreibungsart (linear, degressiv...)angewandt werden.

Seit 2004 gibt es diese Regel im Steuerrecht nicht mehr. Handelsrechtlich kann sie aber weiter angewandt werden! (siehe Buchhaltung KE 5 Seite 88 unten)
Und zwar nicht nur für bewegliche Anlagegüter, sondern auch für unbewegliche. (siehe Jahresabschluss KE 3 Seite 35 oben)

Wie wir nun bei der Bearbeitung der Aufgaben vorgehen sollen wird ausdrücklich in der Aufgabe genannt. (Buchhaltung KE 5 Seite 88 letzter Satz)

Denke aber mal, dass wir in der Regel nach Handelsrecht, also mit Vereinfachungsregel, arbeiten werden.


Grüße,
Florian
 
Im STZ FFm wurde uns gesagt, die VER kann in der Klausur sowohl für lineare, als auch degressive Abschreibung angewandt werden. Sinnvollerweise bei der Abschreibungsart, wo ein möglichst niedriger Gewinn ausgewiesen werden soll d.h. hohe Abschreibungswerte erzielt werden sollen, also bei der degressiven (wenn möglich). Bei der linearen wird dann zeitanteilig abgeschrieben. Bei Gebäuden werden die Afa-Werte in der Klausur angegeben (siehe auch alte Klausuren).

Gruß
Kerstin
 
Dr Franke Ghostwriter
HAllo Leute,

ich habe wegen der Verwirrung im Frühjahr, vor der Klausur im März, am Lehrstuhl angefragt. Dr. Wameling schrieb mir zurück, dass die Vereinfachungsregel selbstverständlich anzuwenden sei.

Also bitte: wenn es die Aufgabe nicht ausdrücklich anders vorgibt, dann *müsst* ihr die Vereinfachungsregel anwenden.

Volker
 
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