Abschreibungen

Dr Franke Ghostwriter
ich kämpfe gerade mit dem Anlagespiegel, wo man u.a. auch Abschreibungen machen muss. Mir ist nicht klar, wie man Anlagegüter (Maschinen) abschreibt, wenn auch sußerplanmäßige Abschreibungen enthalten sind. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, hier ist die Aufgabe (aus Klausur März 2008):

Am 02. Januar 01 Anschaffung Maschine A zu 900T€ (Nutzungsdauer 5 Jahre, Abschreibung linear 20%). Ende 01 wird aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Maschine A neben der planmäßigen auch eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 220T€ vorgenommen. Nutzungsdauer der Maschine ändert sich dadurch nicht.

Kann mir jemand die Abschreibung von dieser Maschine bis zum Jahr 05 erklären? Mir geht es vor allem um die kummulierte Abschreibung.
Desweiteren habe ich schwierigkeiten, wie es nach der außerplanmäßigen Abschreibung weitergeht, ob ich da den liniearen Abschreibungswert von 20% wie er am Anfang war (900T€ * 0.2 = 180T€) anpassen muss oder ob die 180T€ weiterhin gültig sind...

Gruß
Thorsten
 
Also ich verstehe das so:

wenn eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgt dann muss diese immer nach der planmäßigen (!) erfolgen. Zunächst also im 01 die planmäßige: = 900T/5 = 180T dann Minus 220T = 500 T
Die Abschreibung ist linear auf 5 Jahre (die 20% beziehen sich nur darauf, 100/5 = 20) und nicht degressiv.
Ab 02 Restwert/Restnutzungsdauer: 500T/4 = 125T - dieser Betrag bleibt (da linear) gleich bis 05:

02: Abschreibung 125T / RW: 375T
03: Abschreibung: 125T/ RW: 250T
04: detto / RW 125T
05: detto/ RW: 0T
So hätt' ich das verstanden.. Ohne Gewähr...
 
Was ist denn der Unterschied zwischen den außerplanmäßigen Abschreibungen und den Sonderabschreibungen?

Als Sonderabschreibungen sind meist eigene (vorher fixierte bzw, in der Klausur angegebene) Abschreibungsbeträge (zB bei Gebäuden 10% Sonderabschreibung im 1. Jahr oder ähnliches..).

Außerplanmäßige Abschreibungen sind neben den normalen Abschreibungen (bei abnützbaren Sachanlagen) bzw. auch bei Umlaufvermögen und nicht abnützbarem AV (zB Gebäude) durch außergewöhnliche Umstände (Unfall, Brand, aber ev. auch steigende Wiederbeschaffungspreise und ähnliches) bedingte (zusätzliche) Abschreibungen.

Es kann daher es sein dass es eine (planmäßige) Sonderabschreibung auf ein Gebäude gibt (sagen wir 4%) und es durch einen Brand dann im selben Jahr zu einer außerplanmäßigen A kommt. (Immer zuerst die planmäßige berechnen (!)

So hätt' ich das verstanden... 😱
 
Aber es gibt ja auch die Fälle wo während des Jahres eine Sonder- oder außergewöhnliche Abschreibung vorgenommen wird. Wie sieht es da mit der planmäßigen aus?

Die Berechnung der planmäßigen Abschreibung wird für das nächste Jahr dann unter Berücksichtigung des aktuellen Wertes (also nach Sonderabschr./außerpl.) und der Restzeit vorgenommen oder?

Bei irgendeiner EA oder SA war da was anders, deswegen Frage ich so genau nach.
 
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