achtung größenklassenwerte im 49.hgb anders

Dr Franke Ghostwriter
achtung, größenklassenwerte im 49.hgb anders

Hi

nur zur sicherheit.
ich habe mir heute das hbg 49.auflage besorgt.
ich hatte noch eins der 47. aufl aus vorherigen semestern und wollte dies eigentlich auch dieses mal nutzen. ich stellte fest, dass sich die größenklassen-ordnungszahlen in §267 geändert haben.

kleine:
unter 4840000 bilsumme
unter 9680000 ue
50 malocher

mittelgroße
19250000 bilsumm
38500000 ue
250 malocher

also müssten in der Klausur die aktuellstenn werte gelten ! falls diese Aufgabe dran kommt !?
grüße
 
Die Größenklassen des § 267 HGB wurden im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geändert. Auf der Prüfungsseite steht ausdrücklich, dass diese Änderungen nicht bei der Klausur berücksichtigt werden. Ich halte mich daher an die Größenklassendefinition aus der 48. Auflage (2009):

Kleine KapGesellschaften:
UE: 8030 TEUR
BS: 4015 TEUR
MA: 50

Mittelgroße KapGes.:

UE: 32120 TEUR
BS: 16060 TEUR
MA: 250
 
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