Adäquate Kausalität

Dr Franke Ghostwriter
Habe irgendwie Probleme mit der adäquaten Kausalität:

adäquat=angemessen /entsprechend
kausal = Ursächlich/ Wirkung betreffend

Folgender Sachverhalt:

Nach einem Autounfall muß B ins Krankenhaus, wo er sich eine Grippeinfektion holt. Er verlangt auch wegen der Grippeinfektion Schadenersatz vom Verursacher des Autounfalls.

In den KE war ja das Beispiel mit der Frau die angefahren wurde. Danach stürzte ein Flugzeug ab und es entstanden weitere Behandlungskosten von 20000 € .

In der Lösung zu der Aufgabe mit der Grippeinfektion ging ich davon aus , das es hier KEINE adäquate Kausalität vorliegt, wie bei dem Beispiel in der KE. Sie Antwort war aber Es liegt adäquate Kausalität vor.

Kann mir das vielleicht jemand erklären, offensichtlich habe ich das noch nicht so recht begriffen!

VG,

Nicole
 
Daß man sich im Krankenhaus eine Infektion holt, ist leider ziemlich wahrscheinlich -> adäquate Kausalität, da ohne Unfall keine Grippe.

Daß aber ein Flugzeug aufs KH fällt ist doch etwas weit hergeholt und kein üblicher Lebenssachverhalt, also keine a.K.
 
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