• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Akademiestudent & "Normaler" Student?

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K

Karim

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Ich stecke gerade in einem kleinen Dilemma: eigentlich möchte ich den BOL machen, allerdings besteht da natürlich die Gefahr, erstmal an der NC-Hürde zu scheitern. Den Alternativplan, sich erstmal für WiWi zu immatrikulieren kann ich nicht wahrnehmen, da ich in diesem Fach schon eine Endgültig Nichtbestandene Zwischenprüfung vorzuweisen habe.

Jetzt möchte ich ein oder zwei etwaige Wartesemester natürlich nicht vergammeln, und habe mir überlegt, mich als Akademiestudent einzuschreiben, da zumindest wirtschaftswissenschaftliche Leistungen anerkannt werden können. Nun ist es aber so, dass Akademiestudenten rechtlich und formal scheinbar nicht als Studenten gelten, ich aber aus verschiedenen Gründen, hauptsächlich wg. Arbeit und Appartment in einem privaten Studentenwohnheim diesen Studentenstatus brauche.

Meine Überlegung war jetzt folgende: ich bleibe hier in Erlangen regulär immatrikuliert und bin somit weiterhin hochoffiziell Student. Gleichzeitig schreibe ich mich aber in Hagen als Akademiestudent ein, um etwaigen Wartezeiten nicht ungenutzt zu lassen.

Geht das, oder beisst sich reguläres Studium und Akademiestudium? Die Tel.nummer die mir die nette Dame in der Zentralen Studienberatung in Hagen gegeben hat ist leider ständig besetzt, was natürlich in Anbetracht des Fristendes in 3 Tagen kaum verwunderlich ist.
 
Dr Franke Ghostwriter
Karim,

erst mal herzlich Willkommen beim Studienservice. 🙂

Wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe, hast du zwei Optionen.

Du bleibst in Erlangen als Haupthörer eingeschrieben und hast damit alle Rechte und Pflichten eines ordentlich immatrikulierten Studenten

und meldest dich bei der FU als Studiengangszweithörer für den LL.B an mit dem Vorteil, dass du damit ein "richtiger" FUzzy bist

oder du schreibst dich bei der FU als Akademiestudent ein. Nachteil ist hierbei, dass du zusätzliche Gebühren (ich glaube 10 Euro pro SWS) zahlen musst und hinterher die Rennerei zum Prüfungsamt Rewi wegen Leistungsanerkennung hast.

Ich an deiner Stelle würde die Immatrikulation als Studiengangszweithörer beantragen und zusätzlich den "Alternativantrag für den Fall einer Nichtzulassung im Studiengang Bachelor of Laws" mit der Bitte um Zulassung als Akademiestudent mitschicken. Diesen Alternativantrag findest du im Anhang des Immatrikulationsformulars.
Sollte die Einschreibung nämlich wider Erwarten nicht klappen, bist du automatisch Akademiestudent im LL.B.......😉

Der NC (meistens um 2,X) sollte dir kein Kopfzerbrechen bereiten. Letztes Semester sind alle Bewerber reingekommen, deren Antrag in Ordung war. Außerdem soll die Anzahl der Studienplätze aufgestockt werden.
Also, don't worry!
 
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