Akademiestudium(insbes. ohne Hochschulzugangsberechtigung)
Hallo Leute,
kurze Frage an meine Mitleidensgenossen ohne Abitur, die allerdings auch gerne einen akademischen Abschluss erzielen möchten.
Es wurde erst vor kurzem von der Fernuni beschlossen, dass man innerhalb von 6 Semestern fünf Leistungsnachweise(sprich Prüfungen) erbringen muss, und dann einen Statuswechsel als "ordentlicher" Studierender beantragen kann.
Man muss hierfür dass 22.Lebensjahr vollendet, eine Berufsausbildung abgeschlossen und eine mind. 3-jährige Berufserfahrung nachweisen können.
So weit so gut.....Jetzt kommen wir mal wieder zum bürokratischen Teil:
Auf der HP der Fernuni hab ich gelesen dass man sich bei einem Statuswechsel MAXIMAL FÜNF Prüfungsleistungen anrechnen lassen kann. Alle weiteren verfallen.
Wenn man nun z.B. aktuell drei Leistungsnachweise hat(es fehlen also noch zwei zum Statuswechsel...) und dieses Semester(im September) zwei Prüfungen schreiben würde, und somit die geforderten fünf Nachweise beisammen hätte, könnte man ja nächstes Semester gar keine Prüfungen schreiben die einem angerechnet werden würden...... oder sehe ich das falsch....?!?!?
Da man sich ja bereits JETZT für das nächste Semester einschreiben muss, und man somit aktuell noch den Status eines Akademiestudierenden hat, ist man nächstes Semester ja logischerweise immer noch ein Akademiestudierender(und lt. Regelung werden ja nur fünf Prüfungen angerechnet bei einem Statuswechsel)
Weiß jemand zufällig ob dass was ich hier beschrieben habe auch so seine Gültigkeit hat??
Kann man einen Statuswechsel auch während des Semesters vornehmen? Z.B. wenn man die Prüfungen korrigiert bekommt und es sicher ist dass man die geforderten fünf Prüfungen bestanden hat?
Ist n bisschen länger geworden....Sorry! Aber ich wüsste nicht wie man das kürzer formulieren hätte sollen.
Danke für eure Hilfe.
Hallo Leute,
kurze Frage an meine Mitleidensgenossen ohne Abitur, die allerdings auch gerne einen akademischen Abschluss erzielen möchten.
Es wurde erst vor kurzem von der Fernuni beschlossen, dass man innerhalb von 6 Semestern fünf Leistungsnachweise(sprich Prüfungen) erbringen muss, und dann einen Statuswechsel als "ordentlicher" Studierender beantragen kann.
Man muss hierfür dass 22.Lebensjahr vollendet, eine Berufsausbildung abgeschlossen und eine mind. 3-jährige Berufserfahrung nachweisen können.
So weit so gut.....Jetzt kommen wir mal wieder zum bürokratischen Teil:
Auf der HP der Fernuni hab ich gelesen dass man sich bei einem Statuswechsel MAXIMAL FÜNF Prüfungsleistungen anrechnen lassen kann. Alle weiteren verfallen.
Wenn man nun z.B. aktuell drei Leistungsnachweise hat(es fehlen also noch zwei zum Statuswechsel...) und dieses Semester(im September) zwei Prüfungen schreiben würde, und somit die geforderten fünf Nachweise beisammen hätte, könnte man ja nächstes Semester gar keine Prüfungen schreiben die einem angerechnet werden würden...... oder sehe ich das falsch....?!?!?
Da man sich ja bereits JETZT für das nächste Semester einschreiben muss, und man somit aktuell noch den Status eines Akademiestudierenden hat, ist man nächstes Semester ja logischerweise immer noch ein Akademiestudierender(und lt. Regelung werden ja nur fünf Prüfungen angerechnet bei einem Statuswechsel)
Weiß jemand zufällig ob dass was ich hier beschrieben habe auch so seine Gültigkeit hat??
Kann man einen Statuswechsel auch während des Semesters vornehmen? Z.B. wenn man die Prüfungen korrigiert bekommt und es sicher ist dass man die geforderten fünf Prüfungen bestanden hat?
Ist n bisschen länger geworden....Sorry! Aber ich wüsste nicht wie man das kürzer formulieren hätte sollen.
Danke für eure Hilfe.