Akademiestudium - Nachteile ?

Dr Franke Ghostwriter
Akademiestudium - Nachteile ?

Hallo,
Ich habe folgendes Problem: Ich bin an der Fernuni als Studiengangszweithörer eingeschrieben, mit dem Nachteil dass ich - obwohl ich Bafög-Höchstsatz-Empfänger bin - die vollen Kursgebühren tragen muss.

Nun weiß ich aber, dass Akademiestudenten (ebenso wie Voll-/teilzeithörer) sich von den Kursgebühren befreien lassen können, was bei mir damals abgelehnt wurde, da ich ja Zweithörer bin.

Könnte ich mich jetzt als Akademiestudent einschreiben, um schonmal Klausuren zu schreiben und mir die später anrechnen zu lassen ?

Gruß
Shiro
 
Shiro ...


Hallo,
Ich habe folgendes Problem: Ich bin an der Fernuni als Studiengangszweithörer eingeschrieben, mit dem Nachteil dass ich - obwohl ich Bafög-Höchstsatz-Empfänger bin - die vollen Kursgebühren tragen muss.

Nun weiß ich aber, dass Akademiestudenten (ebenso wie Voll-/teilzeithörer) sich von den Kursgebühren befreien lassen können, was bei mir damals abgelehnt wurde, da ich ja Zweithörer bin.

Könnte ich mich jetzt als Akademiestudent einschreiben, um schonmal Klausuren zu schreiben und mir die später anrechnen zu lassen ?

Gruß
Shiro
Also, ich denke nicht wirklich, dass du als Akademie-Student dich von den Gebühren befreien lassen kannst mit der Begründung, in einem anderen Studiengang an einer anderen Uni BAföG zu erhalten. Schließlich könntest du ja statt des zweiten Studiums arbeiten gehen, um das erste Studium zu finanzieren, oder dich intensiver um das Erst-Studium kümmern, um zügig fertig zu werden. Anders verhält es sich wohl, wenn das FernStudium dein einziges Studium wäre. Aber in deinem Fall würdest du ja so "doppelte" Unterstützung bekommen.
Weiterhin ist der Status des Akademie-Studierenden die "teuerste" Variante, da jedesmal noch eine Betreuungsgebühr fällig wird, daher ist es eigentlich auch eher unwahrscheinlich, dass dieser Status freiwillig unterstützt wird.

Falls aber nun dieser zweite Studiengang unablässlich für deinen weiteren Karriereweg ist und das gewünschte Berufsziel so einen Doppel-Abschluss erfordert, dann würde ich mal direkt an der FernUni anfragen, ob man da was machen kann.


Klausuren kannst du dir als Akademie-Studierender später anrechnen lassen, bzw. es wird auch so gemacht. 😉
Nur kannst du in diesem Status keinen Abschluss erwerben.
 
Als mein Antrag auf Gebührenbefreiung abgelehnt wurde, wurde dies ja mit dem Status als Zweithörer begründet - mir wurde ausdrücklich gesagt, dass das bei Akademiestudenten anders wäre.
 
Als mein Antrag auf Gebührenbefreiung abgelehnt wurde, wurde dies ja mit dem Status als Zweithörer begründet - mir wurde ausdrücklich gesagt, dass das bei Akademiestudenten anders wäre.
Ich habe auf die Schnelle nur das mal gelesen ... 🙂

Diese deine Ablehnung widerspricht ja nicht meinen Vermutungen. 😉
Aber ernsthaft mal: Es widerspricht doch eigentlich wirklich dem logischen Menschenverstand, dass man als eigentlicher Zweithörer vorsätzlich in den Akademiestudierenden-Status wechselt, um eine Gebührenbefreiung zu bekommen. Die FernUni würde sich doch so ärmer machen als wenn sie einen TZ-Studi mit BAföG unterstützen würde.
Außerdem meint die FernUni mit BAföG-Bezieher ziemlich sicher wohl ihre "eigenen" Studenten und nicht Externe wie dich. Und spätestens, wenn du mit der externen BaföG-Bescheinigung auftauchst, dann sollte selbst bei der FernUni etwas klingeln.

Aber wie gesagt, meine Meinung zählt nicht und ich kann auch nur vermuten. Daher wende dich doch bitte direkt an die FernUni und klär das mit einem zuständigen (und kompetenen 😉) Berater, der dir auch eine verbindliche Antwort geben kann.
Wenn du dann so gut wärst, dann das Ergebnis hier auch noch uns mitzuteilen, wärs tipptopp.
 
Hat man als Akademiestudierender en Nachteil, dass man eine Klausur nur 1x schreiben darf? Oder habe ich vielleicht 2, 3 ... x Versuche, mir den "Schein" zu holen?
Ärgerlich wäre ja, wenn ich 4 Fächer erfolgreich bestanden habe und im 5. dann durchfalle und das ganze Studium aufgeben müßte....
Wer weiß rat??
 
Falls Du nur einzelne Scheine brauchst, kannst Du Prüfungen ohne Begrenzung wiederholen.

Für den Fall, dass Du die Scheine für ein späteres Studium an der Fernuni anrechnen lassen willst (bei der ZUP z.B.), hast Du nur 3 Versuche.
 
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