Akademiestudium

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Lisa Brückner

Dr Franke Ghostwriter
Ich stöber gerade so durch die Foren. Nun ist mir an mehreren Stellen aufgefallen, dass gesagt wird, dass Akademiestudierende, die das zur Überbrückung der Wartezeit machen, die Klausuren nicht mitschreiben dürfen... Das hat mir die Studienberaterin anders erzählt... ich bin gerade echt entsetzt....!!! Nicht, dass ich scharf aufs Klausurenschreiben wäre...aber ich zahle doch nicht zu knapp für den Kurs. Und dann muss ich die Klausur später nachschreiben?😡

Bitte um weitere Info!!!!!😕

Lieben Gruß Lisa
 
Lisa Brückner schrieb:
Nun ist mir an mehreren Stellen aufgefallen, dass gesagt wird, dass Akademiestudierende, die das zur Überbrückung der Wartezeit machen, die Klausuren nicht mitschreiben dürfen

Das ist nur teilweise richtig.
Du darfst nur beim BoL die Klausuren nicht mitschreiben da dieser Studiengang zulassungsbeschränkt ist.
Bei den WIWIs darfst Du die Klausuren schreiben. Wie das in den anderen Studiengängen ist, das weiß ich leider nicht.
 
was hast du denn belegt? Wenn es der BoL ist, ich vermute es mal, dann darfst du die BWL 1,2,3 Kurse auch im Akademiestudium mit Klausur abschliessen. Bei den rechtlichen Kursen sieht das dann schlecht aus, daran dürfen Akademiestudierende nicht teilnehmen. Ich finde das auch nicht gut, da ihr ja viel mehr Gebühren bezahlt.
 
soweit ich informiert bin, kann man in Wiwi 5 Prüfungen anrechnen lassen, die man als Akademiestudierende gemacht hat.

allegra
 
Danke für die vielen Antworten! Ich möchte ja BoL machen, dann kann ich also BWL I, II und III mitschreiben... Super! Dann hoffe ich dass das bald mit der Zulassung klappt!

Nochmal: Danke an alle und einen schönen Tag!

Gruß Lisa
 
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