Akademiestudium

Dr Franke Ghostwriter
ich habe grade gelesen das sich die Einschreibebedingungen für das Akademiestudium ab dem WS 2010/11 ändern werden.
Nun ist die Voraussetzung das man neben einer Beruflichen Ausbildung noch eine 3 Jährige berufliche Tätigkeit nachweisen muss. Das kann ich leider nicht, da ich nach meiner Berufsausbildung direkt mit einem Studium angefangen habe.
Meine Frage ist nun ob das Studium auch als berufliche Tätigkeit angesehen wird/ angesehen werden kann??
 
@Nadja: Bist Du in diesem Semester schon eingeschrieben als Akademiestudentin oder willst Du erst zum nächsten Semester mit dem Studium anfangen?
 
Leider erst ab dem nächsten. ich war wohl schon einmal eingeschrieben, habe damals allerdings keine Zeit aufbringen können und habe mich danach nicht mehr zurück gemeldet.
 
nadja_s,

wo hast du die Info denn her? Auf der Seite der FernUni habe ich dazu gar nichts gefunden. Wenn es wirklich so ist, könnte ich mich auch nicht einschreiben zum WS. :mad
 
mad:Tja, dann haben wir zwei wohl die A-Karte gezogen.



Voraussetzungen für die Teilnahme am Probestudium / an der Zugangsprüfung
  • eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung
    in Verbindung mit
  • einer anschließenden mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit. Als berufliche Tätigkeit werden auch die Erziehung minderjähriger Kinder bzw. die Pflege eines Angehörigen anerkannt.
Dem zu folge können wir dann erst beginnen, wenn wir drei Jahre Berufserfahrung haben. Ein Studium zählt nicht dazu, da man damit keine Berufserfahrung bekommt. Wäre noch zu klären, ob Praktika dazu zählen. Aber selbst dann würde es bei mir nicht reichen. Ich denke, ich werde mich gedanklich von einem Studium verabschieden dürfen. 🙁

Es wäre allerdings noch zu klären, ob wir dann nicht gleich sinnvoll wäre, wenn wir die nötige Berufserfahung haben, direkt in den Bachelorstudiengang einzusteigen.

2. Berufliche Qualifikationen, die eine Studienaufnahme in einer fachlich entsprechenden Studienrichtung ermöglichen:
  • eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung, die fachlich dem angestrebten Bachelorstudium entspricht
in Verbindung mit
  • einer anschließenden mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit, die ebenfalls fachlich dem angestrebten Studium entspricht
Ob es sich in Ihrem Fall um eine fachlich entsprechende Berufsausbildung und berufliche Tätigkeit handelt, können Sie in dem Verzeichnis „Berufliche Qualifikationen, die fachlich dem angestrebten Studium entsprechen“ überprüfen.
Inhaberinnen und Inhaber dieser Abschlüsse können die Einschreibung nur in den fachlich entsprechenden Bachelorstudiengang beantragen.

Anyway... ich sehe das als eine sch*** Regelung an. Damit wird wohl kaum noch jemand "ungebildetes" die Möglichkeit haben aus sich was zu machen. Kommen dann auch noch Studiengebühren hinzu, hat sich alles erledigt.
 
Ja, allerdings würde die zweite Überlegung bei mir auch nicht gehen da mein derzeitiges Studium nichts mit BWL oder ähnlichem zu tun hat. Studiere Film/ Animation. Fällt bei mir also weg. Ja schön schön.. Frage mich warum diese Änderung jetzt kommt????
 
Wer in der beruflichen Bildung qualifiziert ist und keine Hochschulreife gemäß § 49 Absatz 2 bis 4 Hochschulgesetz oder gemäß § 41 Absatz 1 und 2 Kunsthochschulgesetz nachweist, hat nach Maßgabe der folgenden Vorschriften Zugang zu einem Hochschulstudium auf Grund einer beruflichen Aufstiegsfortbildung, einer dem angestrebten Studium fachlich entsprechenden Berufsausbildung und beruflichen Tätigkeit, einer bestandenen Zugangsprüfung oder eines erfolgreichen Probestudiums.

Für mich ließt sich das aber so das man auch durch ein erfolgreiches Probestudium, also Akademiestudium, eine Zugangsberechtigung erhält. Oder lese ich da was falsch??



Ah ok hat sich bereits erledigt.
Teilnahme an Zugangsprüfung und Probestudium
(1) An einer Zugangsprüfung kann teilnehmen, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
1. Abschluss einer nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder einer sonstigen nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung und
2. eine danach erfolgende mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit auch in einem der Ausbildung fachlich nicht entsprechenden Beruf; für Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogrammes des Bundes sind zwei Jahre ausreichend. Der beruflichen Tätigkeit gleichgestellt ist die hauptverantwortliche und selbstständige Führung eines Familienhaushalts und die Erziehung eines minderjährigen Kindes im Sinne des § 25 Absatz 5 Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder die Pflege eines Angehörigen im Sinne des § 16 Absatz 5 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz. Eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung oder Übernahme der in Satz 2 genannten Aufgaben ist als berufliche Tätigkeit mit dem entsprechenden Anteil anzurechnen.


Das ist doch eigentlich nicht fair. Das bedeutet also das derjenige der nur an einer FH studieren kann sich nicht auch bei Hagen einschreiben kann da ja nun einmal die Berufserfahrung fehlt.
 
Reicht es jetzt auch nicht mehr, wenn man "nur" Abitur hat.. nicht, dass mich das betreffen würde... mir kommt die Regelung zugute, da ich bisher Akademiestudentin war (ohne Abi, aber mit 7 jähriger Berufserfahrung in einen der genannten Berufe), da ich mich jetzt richtig einschreiben kann, ohne ein Probestudium oder eine Zugangsprüfung abzulegen.
 
Also wenn ich mich nicht irre ist das schon länger so. Ich habe 2007 als Akademiestudierende angefangen, habe jetzt meine Zugangsprüfung schon länger hinter mir, musste aber damals schon zusätzlich zur Ausbildung 3 Jahre Berufserfahrung nachweisen. Und ich habe mich auch früher schon mal informiert und da waren die 3 Jahre Berufserfahrung meines Erachtens auch schon Voraussetzung.
 
Ja, bisher war es so, dass man, um Akademiestudent zu werden, bzw. ohne Abi zu studieren eine abgeschlossene Berufsausbildung und 3 Jahre Berufserfahrung brauchte..
 
Kann nicht da ich 2008 auch schon einmal als Akademiestudentin eingeschrieben war. Es ändert sich erst ab dem kommenden WS. Glück wie immer.
 
Ich hab die alten Zugangsvoraussetzungen nirgends abgespeichert, ausgedruckt oder so - aber ich bin mir (zumindest für den BoL) auch relativ sicher, dass man auch bisher für die reguläre EInschreibung im Studiengang neben der Zugangsprüfung eine Berufsausbildung UND 2 oder 3 (?) Jahre Berufserfahrung nachweisen musste. Ich hatte mir auch extra eine entsprechende Bescheinigung von meinem Arbeitgeber ausstellen lassen - und mir fällt zumindest kein anderer Grund ein, für die ich die sonst für die FU hätte ausstellen lassen sollen.
Für das Akademiestudium konnte man sich auch so einschreiben - der Wechsel in den Studiengang und damit der Abschluss waren dann aber nicht möglich (es sei denn, man hat die Berufserfahrung während des Akademiestudiums noch erüllt).
 
Ich kann das bestätigen...auch ich musste 2007 schon 3 jahre BE nachweisen...Klarheit bringt aber nur ein Anruf oder eine Email an die FU....vielleicht gibts ja ne Hintertür ???
 
Bin seit 2008 als Akademiestudent eingeschrieben und habe die Zugangsprüfung Ende letzten Jahres bestanden.
In 2008 war bereits eine Berufsausbildung + Berufserfahrung notwendiges Kriterium.
 
Ich bin seit SS09 als Akademiestudent eingeschrieben und da war die Vorraussetzung ENTWEDER die Berufsausbildung + 3 Jahre Berufserfahrung ODER eine in NRW gültige Fachhochschulreife zur Zulassung zur Zugangsprüfung.
Das mit den der Fachhochschulreife wäre nun ab nächstem Semester hinfällig, laut Übergangsregelung können aber die bereits in einem Akademiestudium befindlichen sich noch auf die alte Regelung berufen.
 
Dann hatte ich doch nichts überlesen.. habe schon angefangen an mir selbst zu zweifeln..
Hmm weiß denn jemand wie es aussieht wenn man schon einmal als Akademiestudent eingeschrieben war, sich nicht zurück gelemdet hat und sich nun wieder einschreibt? Gibt es da nicht vielleicht eine Sonderregelung à-la Rückmeldung oder ähnliches? 🙁 😕

Ich finde es merkwürdig das nun das Fachabi gar nicht mehr berücksichtigt wird..
 
Ruf doch einfach mal im Studiensekretariat an. Selbst wenn Dir hier im Forum jemand antwortet kannst du Dir immer noch nicht sicher sein, ob Du Dich wirklich auf die Aussage verlassen kannst. Gerade in so einem speziellen Fall.
Du kannst auch per Email anfragen, wenn Du nicht anrufen möchtest.
Die Damen im Studiensekretariat sind wirklich sehr nett. Und helfen Dir auch bestimmt weiter.
 
Also ich bin auch als Akademiestudentin eingeschrieben. Ich habe meine Berufserfahrung glaube ich nicht nachweisen müsen, aber das sollten 2 oder 3 Jahre sein. Habe halt noch die Fachhochschulreife, da kann man sich auch ohne Probleme einschreiben. Ich musste auch keine Zugangsprüfung ablegen.
 
Da ich im Moment noch in China hocke bleibt mir nicht viel anderes als eine mail zu schicken. Habe ich auch schon getan und vor etwa einer Stunde die Antwort bekommen das wirklich nur noch ab dem kommenden Semester auf die Berufsausbildung und die Berufspraktische Erfahrung geschaut wird. Und wichtig ist auch noch das diese Berufspraxis eben NACH der Berufsausbildung erlangt wurde, und nicht während oder davor, denn sonst hätte ich es mir anrechnen lassen können das ich im Betrieb meiner Eltern über viele Jahre mitgearbeitet habe. Dies geht auch nicht.
Da fühlt man sich doch etwas Verarscht von der Regierung! (wenn ich diesen Ausdruck hier gebrauchen darf.) Das macht mich wirklich enorm wütend.😡 :mad
 
Ich finde das etwas verrückt und absolut unverständlich. Denn das was an Berufserfahrung verlangt wird ist dagegen wieder lächerlich, wenn man sogar hingehen kann und sagen kann das man sich 3 Jahre um ein krankes Familienmitglied gekümmert hat (was natürlich keine schöne Sache ist!). Aber was hat das im zweifel mit der eigentlichen Berufsausbildung zu tun??
Für mich ist das einfach nur ein Zeichen das die Regierung wohl will das nicht alle in jungen Jahren an der Uni hocken sondern arbeiten gehen oder somit zumindest gezwungen werden erst arbeiten zu gehen bevor man studieren kann.
Denn diejenigen mit einer Fachhochschulreife haben dadurch enorm schlechte Karten bekommen, da sie in der Regel keine Berufsausbildung haben und somit gar nicht mehr nach Hagen können. Oder sehe ich das falsch?
 
bin selber nicht betroffen, verfolge aber die Diskussion schon eine Weile.
Grundsätzlich ermöglicht die Fachhochschulreife eben gerade kein Hochschulstudium. Das war ja wohl auch mal Sinn und Zweck, als man diesen Abschluss eingeführt hat. Dass es hier Ausnahmeregelungen über das Akademiestudium gab, war eine tolle Sache, aber eben nicht selbstverständlich.
Ich kapiere jetzt aber nicht so ganz, wie die Fachhochschulreife in den Bologna-Prozess reinpasst. Sprich: Mit der Fachhochschulreife kann ich einen Bachelor an einer FH machen, aber nicht an einer Uni. Für mich total sinnlos, aber nicht nur an der Fernuni sondern auch sonst.
Aber in unserem Bildungssystem gibt es ja noch mehr so Unerklärlichkeiten...

Viele Grüße an alle Betroffenen
Hannah
 
So jetzt habe ich doch mal ne blöde Frage🙂
Ich bin jetzt im zweiten Semster Akademiestudent. Ich habe zu dem Einschreibzeitpunkt keine zwei Jahre Berufserfahrung gehabt. Bin Fachfremd von Beruf her und auch vom Fachabitur. Bin aber trotzdem zugelassen. Ich denke das die Berufserfahrung darauf abzieht, wenn man die Zugangsprüfung beantragt. Oder sehe ich da was falsch? Sonst dürfte ich doch gar nicht studieren.
 
Du hast doch ein Fachabitur welches in NRW zugelassen ist. Du brauchtest damals doch keine Berufserfahrung nachweisen um dich einschreiben zu können.
 
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