Ich glaube du schmeisst da einiges durcheinander, es gab doch dieses hier auch oft zitierte BFH-Urteil (BFH, Urteil vom 18.06.2009, Az. VI R 14/07).
Aber selbst wenn: auf dem Gebühren- und Leistungsbescheid, aber auch auf dem Zulassungsbescheid (ohne die Bescheinigungen unten) steht nix von Akademiestudium. Außerdem wird man das Akademiestudium doch sicher abschlussorientiert angehen?
Einfach die Kosten ansetzen und gut ist, bei Nachfragen nur angeben, dass es sich um ein Erststudium handelt und man den Abschluss XYZ anstrebt, evtl. auf das Urteil verweisen.
Erfahrungen mit dem FA kann man nie verallgemeinern, aber bei mir gab es so keinerlei Probleme.