Akademistudent und Steuern?

Dr Franke Ghostwriter
Akademistudent und Steuern???

Hallo,

weiss von euch jemand ob ich als Akademistudent der Berufsfremdstudiert die Studienkosten von der Steuer absetzten kann? Oder was kann ich überhaubt im Bezug auf das Studium absetzten von der Steuer?

Danke schon mal im Vorraus!!!

Liebe Grüsse
Melanie
 
ich bin auch Akademiestudent und hab das ganze auf der Anlage N, weitere Werbungskosten --> Zeile 45 Fortbildungskosten.
Hab da reingeschrieben "laut Anlage".
Als Anlage dann eine genaue Auflistung der ganzen Aufwendungen: Bücher so und so viel Euro, Mathecrashkurs so und so viel... Weg zum Studienzentrum so und so viel km mal 0,30 Euro = so und so viel ... Weg zur Prüfung .... usw. Unten die Summe ausweisen und als komplettbetrag in die Anlage N mit eintragen.
Für jeden Punkt in der reihenfolge wie auf meiner Liste dahinter die Belege dazu sortiert.
Ich hab zwar noch keine Antwort, aber ich hab die Steuererklärung zusammen mit einer Freundin gemacht, die Steuerfachangestellte ist. Die müsste es eigentlich wissen.
 
Hallo,

weiss von euch jemand ob ich als Akademistudent der Berufsfremdstudiert die Studienkosten von der Steuer absetzten kann? Oder was kann ich überhaubt im Bezug auf das Studium absetzten von der Steuer?

Danke schon mal im Vorraus!!!
Liebe Grüsse
Melanie

Hallo Melanie,

du kannst das auch als Akademiestudent absetzen, genau so wie andere Studierende auch.
In deinem Fall wird es sich sicher um ein Erststudium handeln, also kannst du die Kosten auch in jedem Fall als Werbungskosten ansetzen.

Was du alles ansetzen kannst, ist in diversen Threads im Forum zu finden, z.B.
#?t=11
#?t=3965
etc.

Ich setze z.B. immer an:

Bezugsgebühren
Sekundärliteratur, Fremdskripte etc.
Kosten für Telefon, Internet (anteilig)
Fahrtkosten zum Studienzentrum, zu Klausuren
Kosten für Porto, Schreibmaterial etc.

Aber da gibt es noch einiges mehr, was evtl. in Frage kommt. Auf jeden Fall möglichst alle Belege aufheben.
 
du kannst das auch als Akademiestudent absetzen, genau so wie andere Studierende auch.
In deinem Fall wird es sich sicher um ein Erststudium handeln, also kannst du die Kosten auch in jedem Fall als Werbungskosten ansetzen.
Das stimmt so ganz nicht. Das absetzen als Werbungskosten geht nur, wenn es sich um eine für den Beruf nützliche Weiterbildung handelt. Ist das nicht der Fall, dann ist es schlicht Hobby, und das kann man nicht absetzen. Ist letztlich so wie ein Sprachkurs an der VHS. Solange es einem nicht gelingt, darzulegen, warum man den für den Beruf braucht, sieht es schlecht aus.
Beim "richtigen" Studium kann man auch fachfremdes absetzen, das es dann als Sonderausgaben für Berufsausbilung. Das Akademiestudium dürfte aber keine Ausbildung sein, schon weil es nicht zu einem Abschluss führt.
Zwar dürfte man in den meisten Fällen den Zusammenhang zum Beruf herstellen können, aber ganz das gleiche wie beim normalen Studium ist es nicht.
 
Ich glaube du schmeisst da einiges durcheinander, es gab doch dieses hier auch oft zitierte BFH-Urteil (BFH, Urteil vom 18.06.2009, Az. VI R 14/07).
Aber selbst wenn: auf dem Gebühren- und Leistungsbescheid, aber auch auf dem Zulassungsbescheid (ohne die Bescheinigungen unten) steht nix von Akademiestudium. Außerdem wird man das Akademiestudium doch sicher abschlussorientiert angehen?
Einfach die Kosten ansetzen und gut ist, bei Nachfragen nur angeben, dass es sich um ein Erststudium handelt und man den Abschluss XYZ anstrebt, evtl. auf das Urteil verweisen.

Erfahrungen mit dem FA kann man nie verallgemeinern, aber bei mir gab es so keinerlei Probleme.
 
Naja, aber das Urteil beschäftigt sich für meine Begriffe nur mit "richtigem" Studium. Aber klar, man kommt wahrscheinlich mit durch, wenn auf dem Gebührenbescheid nichts steht, sowieso. Das Akademiestudium abschlussorientiert angehen halte ich allerdings für schwierig, man kann im Akademiestudium schließlich gar keinen Abschluss erwerben. Aber bei den diesen Fragen hängt sowieso viel vom Sachbearbeiter ab. Also erst mal probieren ist immer eine gute Idee.
 
Also, erstmal danke das ihr mir so schnell geantwortet habt. Also ich weiss nicht wie ich es auf meinen Beruf beziehen soll da ich als Betriebselektrikerin arbeite und Bildungswissenschaft studiere?! Ich mache ein Akademistudium weil die Fernuni mein Fachabitur nicht anerkennt da ich es in einem Technischen Bereich gemacht habe. Vieleicht erklärt euch das die Situation. ABer was ich nicht verstehe ist warum kann ich als Akademistudentin nicht Abschlussorientiert sein? Ich werde doch nach den 2 Semestern die Zugangsprüfung ablegen und dann genau wie jeder ander einen Bachlor abschluss hoffendlich schaffen?

Liebe Grüsse
Melanie
 
Also, erstmal danke das ihr mir so schnell geantwortet habt. Also ich weiss nicht wie ich es auf meinen Beruf beziehen soll da ich als Betriebselektrikerin arbeite und Bildungswissenschaft studiere?! Ich mache ein Akademistudium weil die Fernuni mein Fachabitur nicht anerkennt da ich es in einem Technischen Bereich gemacht habe. Vieleicht erklärt euch das die Situation. ABer was ich nicht verstehe ist warum kann ich als Akademistudentin nicht Abschlussorientiert sein? Ich werde doch nach den 2 Semestern die Zugangsprüfung ablegen und dann genau wie jeder ander einen Bachlor abschluss hoffendlich schaffen?

Liebe Grüsse
Melanie

Genau das schrieb ich doch schon, natürlich betreibst du dein Akademiestudium abschlussorientiert.
Aber wie ebenfalls schon geschrieben, du musst ja nicht einmal den Begriff Akademiestudium erwähnen.
Du studiert Bildungswissenschaft mit dem Ziel eines Abschlusses als XYZ. Das reicht doch.
 
Versuch es einfach mit anzugeben, du brauchst keine Begründung angeben, weswegen du als Betriebselektrikerin welches Fach studierst. Wenn das Finanzamt Fragen dazu hat, bzw. es nicht anerkennt, musst du sowieso nochmals mit denen telefonieren oder eine schriftliche Erklärung abgeben. Ich mache momentan auch ein Akademiestudium, bin aber auch im kaufmännischen Bereich tätig. Ich habe alles in der Steuererklärung angegeben, im Anhang die Quittungen und bei mir wurde es anerkannt. Hier wurden auch keine Nachfragen gestellt.
 
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