Aktien

Dr Franke Ghostwriter
Ich komme mit Aufgaben wie der Aufgabe 2 aus 3/05 einfach nicht klar!

Vor allem mit dem Aufgaben Teil a. Kann mir mal jemand erklären wie ich darauf kommen kann wann es was für eine Art von Aktie ist, und wie ich die anderen ausschliessen kann???

Wäre für hilfe sehr dankbar!

Lg,

Nicole
 
In der Aufgabe steht, daß die neuen die gleiche Ausstattung haben müssen wie die alten.
das hilft uns für (3) ob stimmberechtigt oder nicht.
Es muss ja auf jeden Fall stimmberechtigte Aktien geben

deshalb fällt (2) auch raus, da Vorzugsaktien nicht stimmberechtigt sind

zu (4) der nennwert muß auch gleich sein und kann somit nicht 5€ sein

zu (1) tja da gibts nicht viel zu erklären, der Sachverhalt sagt nix, also kann es sein oder nicht.
 
Vorzugsaktien sind meines Wissens im Normalfall schon stimmberechtigt.
Allerdingsmüssen umgekehrt stimmrechtslose Aktien immer kumulative Vorzugsaktien sein.
nö !


Aktiengattung, der im Gegensatz zur Stammaktie das Stimmrecht fehlt. Als Ausgleich dafür sind in der Regel Vorrechte bei der Gewinnverteilung und Abwicklung einer Aktiengesellschaft verbrieft.
Werden die Vorzugsdividenden in einem Jahr nicht oder nicht vollständig gezahlt, so haben Vorzugsaktionäre ein Stimmrecht, bis die Rückstände nachgezahlt wurden. In diesem Fall sind Vorzugsaktionäre bei der Berechnung von Mehrheitsverhältnissen zu berücksichtigen.
 
Aha. Ich folgerte meine Aussage aufgrund KE 2 Seite 76:
"(...) Kann die Hauptversammlung die Ausgabe stimmrechtloser Aktien beschließen. Gem. § 139 AktG muß es sich dabei jedoch um kumulative Vorzugsaktien handeln. Reicht der Bilanzgewinn allerdings in 2 aufeinanderfolgenden Jahren nicht zur Zahlung der verspr. Vorzugsdividende aus, so wächst den betr. Aktionären gem. § 140 Abs. 2 AktG das Stimmrecht so lange wieder zu (...)"

Ich verstehe das so, daß die Eigenschaft "stimmrechtlos" in jedem fall erst durch die Hauptvers. beschlossen werden muß, es sich bei vorzugsaktien also nicht automatisch um stimmrechtslose handelt.
Bin ich damit im Unrecht und steht das im Lehrtext ausdrücklich anders?
 
Aha. Ich folgerte meine Aussage aufgrund KE 2 Seite 76:
"(...) Kann die Hauptversammlung die Ausgabe stimmrechtloser Aktien beschließen. Gem. § 139 AktG muß es sich dabei jedoch um kumulative Vorzugsaktien handeln. Reicht der Bilanzgewinn allerdings in 2 aufeinanderfolgenden Jahren nicht zur Zahlung der verspr. Vorzugsdividende aus, so wächst den betr. Aktionären gem. § 140 Abs. 2 AktG das Stimmrecht so lange wieder zu (...)"

Ich verstehe das so, daß die Eigenschaft "stimmrechtlos" in jedem fall erst durch die Hauptvers. beschlossen werden muß, es sich bei vorzugsaktien also nicht automatisch um stimmrechtslose handelt.
Bin ich damit im Unrecht und steht das im Lehrtext ausdrücklich anders?
Aber keine Gesellschaft kann nur stimmrechtlose Aktien haben.
Und da die neuen gleich sein müssen, können sie nur auch solche mit Stimmrecht sein.
 
Ok, danke schön. Kann mir nun noch einer in einfachen verständlichen Worten sagen was man unter kumulativen Vorzugsaktien versteht? Sind das auch ganz normale Vorzugsaktien, nur dass es hier darum geht, dass die entgangenen Zahlungen addiert werden und in den Folgejahren nachgeholt werden müssen?
Stimmrechtslose Aktien sind zwingend kumulative Vorzugsaktien. Dieser Satz besitzt doch Allgemeingültigkeit. Kann mir jemand erklären warum das zwingend kumulative Vorzugsaktien sein müssen? Hängt das damit zusammen, dass diese NIE ein Stimmrecht bekommen können weil die Zahlungen nachgeholt werden müssen? Auch kein vorübergehendes Stimmrecht?
 
Danke, der Begriff kumulative Vorzugsaktien ist mir nun etwas verständlicher. Aber kann ich mir nun einfach merken, dass Vorzugsaktien am Anfang immer stimmrechtslos sind (und später ein Stimmrecht vorübergehend bekommen können?) Ich glaub ich steh da grad echt irgendwie aufm Schlauch...
 
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