Aktionsparameter nach § 7g EStG

Dr Franke Ghostwriter
Zum Abschluss der Vorbereitungen noch eine Frage zum 7g:
Folgender Fall:
Vor. Anschaffungskosten 100.000 = Abzug 40.000 im Jahr 1 nach 7g Abs. 1.
Anschaffung im Jahr 2 zu 100.000 = Zuschreibung und Abzug je 40.000 nach 7g Abs. 2.
Sonderabschreibung 20% nach 7g Abs. 5 und 6 = 20.000
Zusätzlich Normal AfA bei 10 Jahren Nutzung = 10.000 im Jahr.
Wie hoch ist der Bilanzansatz zum 31.12.2?
 
Wertansatz 30.000 würde ich sagen.
40% Hinzurechnung in Jahr 2 gleicht 40% Abzug aus Jahr 1 aus. (§ 7g Abs. 2 Satz 1)
Dann Abzug 40% = 40.000 (§ 7g Abs.2 Satz 2). Normale Afa 10.000 und Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 max 20.000. = insgesamt 70.000 Abschreibung in Jahr 2
 
Ich bin auch erst Morinhos 30.000 gekommen - fragte mich dann aber, wie das nach dem Jahr 5 ist, wenn die Nutzung noch andauert, die Maschine aber abgeschrieben ist. Ich dachte erst an eine stille Reserve, fand das aber ziemlich pervers.
Jetzt hab ich auch einen Ausweg gefunden: Kurs 41690 Seite50: Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen sind nicht GoB-konform. Damit in Handelsbilanz 90.000 und Ausweis in laufendem Verzeichnis i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG.

 
Ich würde mich nochmal korrigieren wollen.
Die Bemessungsgrundlage für Afa und Sonderabschreibung verringert nach §7g Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz entsprechend um die 40 %, also = 60.000. dann ist Afa = 6.000 und Sonderabschreibung =12.000. Wertansatz = 42.000 STB
 
Passive latente Steuer:
Für passive latente Steuern war in der Handelsbilanz bis zum BilMoG eine Rückstellung zu bilden; heute muss diese Steuer als "Passive latente Steuer" passiviert werden (Bilanzierungspflicht). Wirtschaftlich betrachtet handelt es sich um auf zukünftige steuerliche Mehrgewinne entstehende Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus Steuern.

Kopiert aus wikipedia...
 
Ich würde mich nochmal korrigieren wollen.
Die Bemessungsgrundlage für Afa und Sonderabschreibung verringert nach §7g Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz entsprechend um die 40 %, also = 60.000. dann ist Afa = 6.000 und Sonderabschreibung =12.000. Wertansatz = 42.000 STB

genau so hab ich es auch. Interessant ist dann noch mal die Frage nach der weiteren Abschreibung nach Ablauf des Begünstigungszeitraums. § 7a Abs. 9 EStG. Also weitere Normal Afa iHv 6.000 p.a für die Jahre 3, 4, 5, 6. Bilanzansatz zum 31.12.6: 18.000. Ab dem Jahr 7 dann weitere Afa iHv 18.000/5 = 3.600 p.a.
 
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