Aktuelle Kursunterlagen

Dr Franke Ghostwriter
kann mir jemand bitte die aktuellen Kursunterlagen zur Verfügung stellen? Ich bin Wiederholer und habe gehört, dass sich die Materialien geändert haben sollen.

Danke im Voraus

Andreas
 
dass Suchen kannst du dir sparen. Ich habe mal beim Lehrstuhl nachgefragt, ob man jetzt alles neu belegen muss oder den Kurs eventuell downloaden kann, weil das Skript jetzt ja eh nur noch ein Semester gültig ist, bevor der Kurs umgestellt wird.
Als Antwort habe ich erhalten, dass zwar überall angegeben ist, dass das Studienmaterial dieses Semester komplett neu ist, aber das stimmt nicht. Die haben die Überarbeitung nicht mehr geschafft und somit gibt es die gleichen KEs wie letztes Semester.
 
Das ist doch nicht zu fassen. Ist denen eigentlich noch zu helfen !!!??
Die haben doch glatt noch die HGB sachen drin die schon seit 2009 !!! nicht mehr gelten, geht's es eigentlich noch ?`!
Diesen Schrott lerne ich nicht mehr und wehe das wird abgefragt bzw. man hat kein Wahlrecht: altes oder neues Gesetzt, dann knallt's gewaltig, ich habe so die Nase voll von diesem Lehrstuhl das
ist wirklich das letzte !
 
Noch eine Frage: Wie sieht die nächste Klausur aus. Können wir wieder nach altem Recht schreiben ? Ich meine die ganzen BILMOG Änderungen sind doch garnicht aufgeführt.
Natürlich gilt: Immer neuester Rechtsstand, ABER: Dies gilt nur für sehr kurzfristige minimale Änderungen und NICHT für eine umfassende HGB -VEränderung. also ich lerne jetzt altes Recht, HGB von 2009. Ich werde beim Lehrstuhl anrufen.

Wie handhabt ihr das ?
 
Ich werde mich an die Angaben in den Skripten halten und hoffen, die Klausur zu schaffen. Was etwas schwierig sein dürfte ist die Tatsache, dass ich natürlich nur über die Steuergesetze von 2010 verfüge (die alten kann man im Buchhandel ja nicht mer kaufen) und das Zitieren der korrekten Paragraphen dadurch enorm erschwert wird. Eigentlich wäre es sinnvoller, den Kurs nächstens Jahr als Wiederholer zu belegen, aber wenn er komplett überarbeitet wird, werden ja wieder Materialbezugsgebühren fällig und die möchte ich mir dann doch ersparen.
 
Ich werde mich an die Angaben in den Skripten halten und hoffen, die Klausur zu schaffen. Was etwas schwierig sein dürfte ist die Tatsache, dass ich natürlich nur über die Steuergesetze von 2010 verfüge (die alten kann man im Buchhandel ja nicht mer kaufen) und das Zitieren der korrekten Paragraphen dadurch enorm erschwert wird. Eigentlich wäre es sinnvoller, den Kurs nächstens Jahr als Wiederholer zu belegen, aber wenn er komplett überarbeitet wird, werden ja wieder Materialbezugsgebühren fällig und die möchte ich mir dann doch ersparen.

Was die alten Gesetze angeht:ich glaub irgendwo kriegt man doch noch alte; Prof. Schneeloch hatte das auf ner Veranstaltung mal gesagt. Aber wenn der neue Lehrstuhl halbwegs fair ist, denk ich dass er gar keine Aufgabe stellt, in der man wirklich genau diese Paragraphen zitieren muss! Bis jetzt waren die Aufgaben ja auch so,dass die Änderungen gar nicht gefragt waren...

Viele Grüsse, Sina
 
Ich habe meinen Unmut und meine Verwunderung bereits in einem anderen Thread geäußert. Ich habe auch die Neuen Gesetzestexte und kann mir nicht vorstellen, dass in der Klausur §§ abgefragt werden, die gar nicht mehr aktuell, bzw. komplett gestrichen sind😕. Ich wundere mich, dass so etwas an einer HOCHSCHULE möglich ist, dass Skripte verschickt werden, die inhaltlich z.T. völlig inkorrekt sind-Wahnsinn.

Hoffen wir das Beste🙂

Grüße

Michael
 
Pathfinder, also in der letzten Klausur beides möglich.(altes Recht, neues recht)
Grundsätzlich ist es so: Kleine Änderungen : Müssen wir können (auch wenn's nicht in KE's steht)
Umfassende Änderungen natürlich nicht und das ist hier ja der Fall, mal abgesehen davon , dass das was in der KE steht, auch Klausurrelevant sein muss -> d.h. es DARF auch nichts anderes in der Klausur abgefragt werden (was natürlich sehr dehnbar ist, allerdings nicht in diesem Fall, da z.bsp. nach altem Recht: degressive abschreibung: nein, neues: ja)

Da der Steuerlehrstuhl, so wie ich Ihn kenne, keinem Rechtsstreit entgegen treten möchte wird es wieder mal eine Kompromisslösung geben...(beide Gesetzee, alt und neu gültig)...

Grüße
Chris
 
Ich habe meinen Unmut und meine Verwunderung bereits in einem anderen Thread geäußert. Ich habe auch die Neuen Gesetzestexte und kann mir nicht vorstellen, dass in der Klausur §§ abgefragt werden, die gar nicht mehr aktuell, bzw. komplett gestrichen sind😕. Ich wundere mich, dass so etwas an einer HOCHSCHULE möglich ist, dass Skripte verschickt werden, die inhaltlich z.T. völlig inkorrekt sind-Wahnsinn.

Hoffen wir das Beste🙂

Grüße

Michael


Bei all den Änderung, die denen da in Berlin einfallen ... wie oft sollen denn im Semester die Unterlagen überarbeitet werden?
 
Quatsch!

Wie soll denn das gehen?

Für's WiSe bekommst du die Unterlagen im September. Im Oktober fällt denen in Berlin ein, mit Wirkung ab Januar etwas zu ändern.
Viel Spaß bei der Klausur im März!

Es geht um Grundsätze, nicht um Details der Gestaltung.
 
Man muss daran denken, wieviel Zeit vergeht zwischen der tatsächlichen Überarbeitung des Kurses, über das Korrekturlesen, das Einreichen der Unterlagen bei der zuständigen Stelle, dem Druck bis zum endgültigen Versand an die Studenten.
 
Man muss daran denken, wieviel Zeit vergeht zwischen der tatsächlichen Überarbeitung des Kurses, über das Korrekturlesen, das Einreichen der Unterlagen bei der zuständigen Stelle, dem Druck bis zum endgültigen Versand an die Studenten.

So lange, dass SKripte vom 4/2010 (aktuelle Auflage) den Rechtsstand von 2005 wiedergeben, der 2008 geändert wurde!
Euer Verständnis kann ich nicht nachvollziehen. Hier wird Faulheit und/oder mangelnde Austattung des Lehrstuhles kaschiert.

Gruß
 
Laut Lehrstuhl gelten die jeweils zum Zeitpunkt der KLausur aktuellen Lehrbriefe bzw. Gesetzestexte.
Demnach sollten am 1. September nur Themen abgeprüft werden können, bei denen die Lehrtexte
die aktuelle Situation abbilden. Es empfiehlt sich in jedem Falle der Besuch der Vorbereitungsveranstaltung
des Lehrstuhls Mitte August in Hagen.
 
Auf den Seiten des Lehrstuhls steht doch aber geschrieben, dass die letzte Überarbeitung des Kursmaterials im WS 2007/2008 stattgefunden hat. Das würde doch bedeuten, dass alles was jünger ist, auch zum Bestehen der Klausur ausreichen müsste, oder? Da werden sicher kleinere Änderungen drin sein, aber darauf kann man vielleicht auf eigenen Risiko verzichten. Ich habe das Fach im SS 2008 belegt und bin mir nun auch sehr unsicher! Ich habe mich mit der Frage an den Lehrstuhl gewandt, mal sehen, was die Antwort ist. Hat noch jemand so altes Material? Und wie kommt man falls es doch zu alt ist im laufenden Semester an aktuelle Unterlagen?
 
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