ich hätte da mal folgende Frage. Welche Rechtsfiguren des allg. VwR führt ihr euch denn zu Gemüte?
Was man sicher beherrschen sollte denke ich ist
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage (ist ja fast kein Unterschied zur Anfechtungsklage)
Im Laufe meiner Vorbereitung habe ich gemerkt, dass auch die Fortsetzungsfeststellungsklage durchaus relevant werden könnte.
Aber was haltet ihr von der Feststellungsklage und dem einsweiligen Rechtsschutz (§§ 80 V, 123 VwGO)?
Ich weiss nicht, ob ich mir das nochmal explizit reinziehen sollte oder, ob so leiche Kenntnisse von vor x Jahren ausreichend sind.
Was meint ihr dazu? Welche Schemata welcher REchtsfiguren lernt ihr?
Über eine möglichst zahlreiche Antwort würde ich mich sehr freuen.
by heinereiner
Was man sicher beherrschen sollte denke ich ist
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage (ist ja fast kein Unterschied zur Anfechtungsklage)
Im Laufe meiner Vorbereitung habe ich gemerkt, dass auch die Fortsetzungsfeststellungsklage durchaus relevant werden könnte.
Aber was haltet ihr von der Feststellungsklage und dem einsweiligen Rechtsschutz (§§ 80 V, 123 VwGO)?
Ich weiss nicht, ob ich mir das nochmal explizit reinziehen sollte oder, ob so leiche Kenntnisse von vor x Jahren ausreichend sind.
Was meint ihr dazu? Welche Schemata welcher REchtsfiguren lernt ihr?
Über eine möglichst zahlreiche Antwort würde ich mich sehr freuen.
by heinereiner