allg. VwR

Dr Franke Ghostwriter
ich hätte da mal folgende Frage. Welche Rechtsfiguren des allg. VwR führt ihr euch denn zu Gemüte?

Was man sicher beherrschen sollte denke ich ist
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage (ist ja fast kein Unterschied zur Anfechtungsklage)

Im Laufe meiner Vorbereitung habe ich gemerkt, dass auch die Fortsetzungsfeststellungsklage durchaus relevant werden könnte.

Aber was haltet ihr von der Feststellungsklage und dem einsweiligen Rechtsschutz (§§ 80 V, 123 VwGO)?
Ich weiss nicht, ob ich mir das nochmal explizit reinziehen sollte oder, ob so leiche Kenntnisse von vor x Jahren ausreichend sind.

Was meint ihr dazu? Welche Schemata welcher REchtsfiguren lernt ihr?


Über eine möglichst zahlreiche Antwort würde ich mich sehr freuen.


by heinereiner
 
Anfechtungsklage und Fortsetzungsfeststellungsklage

Verpflichtungsklage dürfte im Polizeirecht ausgeschlossen sein, deshalb würde ich mir die nicht so sehr anschauen

einstweiliger Rechtsschutz sollte eher Gegenstand im Prozessrecht sein und nicht in diesem Modul, oder?!?
 
Anfechtungsklage und Fortsetzungsfeststellungsklage

Ja, das glaube ich auch primär.

Verpflichtungsklage dürfte im Polizeirecht ausgeschlossen sein, deshalb würde ich mir die nicht so sehr anschauen

Ja, aber eigentlich gibt's da ja fast keine Unterschiede zur Anfechtungsklage, oder irre ich mich da?

einstweiliger Rechtsschutz sollte eher Gegenstand im Prozessrecht sein und nicht in diesem Modul, oder?!?

Hoffen wir es mal. Weil den werde ich mir nicht auch noch anschauen. Es sind mir schon genug Sachen aus dem allg. VwR und dem Prozessrecht.


by heinereiner
 
Mal noch was ganz anderes. Was haltet ihr von der Klausurrelevanz des Widerspruchs???

Klar in die letzten Klausuren war immer eine Klage zu prüfen und das Vorverfahren abgeschlossen, aber wie siht das bei euch aus? "Studiert" ihr auch den Widerspruch?


by heinereiner
 
Oben