allgemeine Hochschulreife

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sally

Dr Franke Ghostwriter
Ich studiere z.Z. als Akademiestudentin den Bachelor of Law. Leider habe ich das Problem, das ich für die Fernuni Hagen mit einem Realschulabschluss, mehrjähriger Berufserfahrung und dem Fachwirt keine allgemeine bzw. fachbezogene Hochschulreife anerkannt bekomme. Hier in Niedersachsen könnte ich ohne weiteres BWL studieren, jedoch für den BoL an der Fernuni Hagen reicht es nicht. Kann mir hierzu ev. jemand noch einen nützlichen Tip geben ?
Mir entgleitet gerade die Motivation weiter zu machen, wenn ich keinen wirklichen Abschluss bekommen kann.:mad
 
Hallo

Ich hab das gleiche Poblem wie Du. Ich hab FH-Reife und konnte mich deswegen auch nicht einschreiben. Bin nun bei den WIWIs gelandet.
ABER: Es gibt ein neues Gesetz in NRW, das besagt, dass man mit Hilfe einer 'Einstufungsprüfung' die Zulassung für solche Studiengänge bekommt, für die man eigentlich Abi braucht.
Ich hab beim ASTA nachgefragt, und dort wurde mir bestätigt, dass die Uni zur Zeit die Zulassungsverordnung und alles, was dazu gehört, überarbeitet.
Vom Studiensekretariat wurde mir empfohlen, die ersten 3 Module des BoL zu belegen, da darüber dann auch die Prüfung geht. Die Prüfung schreiben heißt, die 3 Klausuren bestehen. Mit der Durchschnittsnote dieser 3 Klausuren kannst Du Dich dann ganz normal bewerden. Da es aber den NC gibt heißt es leider nich lange nicht, dass man auch direkt genommen wird.
Aber es ist ein Weg, die Zulassung zu bekommen.

Ich warte selbst schon sehnsüchtig drauf ......

Hoffe, ich konnte Dich ein bißchen ermuntern. Also, nicht aufgeben, weitermachen!!
 
Welche drei Module sind es denn, die man belegen sollte? Wir können ja dann hier zusammen auf Studienservice dafür trainieren 😉

Der NC der Fernuni gilt soweit ich weiß nur für das erste Semester. Wenn du jetzt als Akademiestudent Kurse für ein Semester belegst und auch die Klausuren hierfür schreibst, dann kommst du ja direkt ins 2. Semester und brauchst nicht über den NC in die Fernuni
 
Das hört sich doch schon super an! Danke für euer schnelles Feedback. Ich dachte die ganze Zeit, das ich nur die BWL Klausuren mit schreiben dürfte. Habe eben gleich noch eine mail an die Fernuni Hagen dazu geschrieben und kann dann hoffentlich im Herbst die anderen Klausuren mit schreiben 🙂 Das wäre doch schon mal ein Licht am Ende vom Tunnel.
 
@ Sally

Also, als Akademiestudent darfst Du beim BoL nur die BWL Klausuren schreiben, da diese nicht durch den NC 'beschränkt' werden. (Sorry für meine Ausdrucksweise, seit ich in Canada wohn hab ich das Gefühl, ich hab vergessen, wie ich mich auf Deutsch ausdrücken muß....).
Alle anderen Modulabschlußklausuren darfst Du als Akademiestudent nicht mitschreiben.

@ David

Der NC gilt immer noch. Es betrifft übrigens die ersten 3 Module des BoL. Wenn Du diese belegst (als Akademiestudent) und dann die Sonderzulassungsprüfung schreibst (sprich, die 3 Klausuren), dann zählt diese Durchschnittsnote quasi als Deine 'Abi-Note', mit der Du Dich dann bewerben kannst. Du kommst also mit dieser Note ins ganz normale Auswahlverfahren. Es zählen dann (so hoffe ich) auch Wartesemester, die die Note ja wieder aufbessern.
 
Ist nicht der NC bei 1,nochwas ... ? Die ersten drei Module mit einer durchschnittlichen Note von besser als 2 zu schaffen ist wohl nicht so leicht. Bist du dir sicher, dass der NC für ALLE Semester des BoL - Studienganges gilt?
 
Vielleicht hab ich mich ein bißchen blöd ausgedrückt. Aber indem Du diese Klausuren schreibst bewirbst du Dich nicht für ein höheres Semester.
Diese Note wird dann als Deine 'Abi-Note' angesehen, mit der Du Dich ganz normal wie jeder andere mit 'normalem' Abi um einen Studienplatz bewerben kannst.
So wurde es mir jedenfalls gesagt. Es kann natürlich sein, dass ich da was mißverstanden habe, glaube es aber eher nicht.
Du bekommst dann natürlich diese Klausuren anerkannt. Aber diese Prüfung ist nur dazu da, dass Du beweisen kannst, dass Du die Reife hast, die man mit Abi hat.
Wie man dann in Bezug auf das Semester eingestuft wird, mh, das ist echt ne gute Frage. Ich hätte gesagt, Du fängst dann ganz normal mit dem ersten an. Vielleicht kannst Du diese Details ja im Studiensekretariat klären lassen.
 
Steffi,

so wie ich das sehe: Diese drei Klausuren machen deine "Ersatz"-Abinote aus. Meinetwegen hast du dann eine Abinote von z.B. 4 (wenn du alle drei Klausuren mit 4 bestehst). Das lustige ist aber, dass diese drei Klausuren vermutlich auch mindestens 1 Semester Studium bedeuten. Das heißt, du kannst dich entweder:
a) für das erste Semester BoL bewerben mit der "4" -> Du wirst abgelehnt
b) eine Einstufung in das 2. Semester vornehmen lassen und dich für das 2. Semester (zulassungsfrei) bewerben -> du wirst zugelassen
 
Mh, also, wenn das wirklich so ist, dass man damit eine Einstufung ins 2. Semester vornehmen lassen kann und somit den NC umgeht.....das wär ja net schlecht.

Aber ich schätze, das ist nicht im Sinne des Erfinders. Würd ja dann jeder so machen.

Aber viele können ja schon Wartesemester aufweisen, mit denen dann die Note automatisch aufgebessert wird. Ich hab zum Beispiel ne Lehre hinter mir und 3 Jahre Studium (abgebrochen).

Warten wir es ab, wie's ausgeht.

Auf alle Fälle wird eine Möglichkeit geschaffen, ohne Abi solche Fächer studieren zu können. Das ist ja schon mal was.....
 
Steffi,

die drei Jahre Studium werden dir nicht als Wartezeit angerechnet, denn du hast ja während dieser Zeit nicht auf ein Studium gewartet. Sicher bin ich mir dabei aber nicht, allerdings rechnet die ZVS so.

Die Zulassungsvoraussetzung ist nur für das erste Semester, alles andere wäre seltsam. Es springen sowieso sehr viele Leute im ersten Semester wieder vom BoL - Studiengang ab - zumindest ist das bei den meisten Studiengängen der Fall - so dass im zweiten Semester ausreichend Platz für Quereinsteiger wie dich sein sollte. Wenn sich die Uni da querstellt, wirst du mit einer Kapazitätsklage (google mal danach) Erfolg haben!
 
David schrieb:
Hi Steffi,

die drei Jahre Studium werden dir nicht als Wartezeit angerechnet, denn du hast ja während dieser Zeit nicht auf ein Studium gewartet. Sicher bin ich mir dabei aber nicht, allerdings rechnet die ZVS so.
OK, hast mich überzeugt. Warum sollte man ein Studium als Wartesemester angerechnet bekommen. Dein Argument klingt logisch!

David schrieb:
Die Zulassungsvoraussetzung ist nur für das erste Semester, alles andere wäre seltsam. Es springen sowieso sehr viele Leute im ersten Semester wieder vom BoL - Studiengang ab - zumindest ist das bei den meisten Studiengängen der Fall - so dass im zweiten Semester ausreichend Platz für Quereinsteiger wie dich sein sollte. Wenn sich die Uni da querstellt, wirst du mit einer Kapazitätsklage (google mal danach) Erfolg haben!
Von einer 'Kapazitätsklage hab ich noch nie was gehört. Aber man lernt nie aus 😀 . Was Du hier schreibst klingt auch wieder logisch. Werd mal bei google nachschauen.

Ich hoff echt, dass die net noch Jahre brauchen um die ganzen internen Gesetze zu ändern😱 . Ich will auch mal fertig werden. Und da wollte ich net schon 40 sein......

So, dann werd ich mal fleißig weiterlernen, damit ich schon ein paar Scheinchen hab, bevor ich mich in diese Sonderzulassungsprüfung stürz😉 .
 
Die Kapazitätsklage ist folgendes: Du sagst, dass die Uni noch genug Kapazitäten (freie Plätze) hat um dich als Student aufzunehmen. Laut Grundgesetz hast du nämlich ein Grundrecht auf den Studienplatz, die Uni kann höchstens aus Kapazitätsgründen einen NC einführen.

Wenn du mit der Kapazitätsklage die Uni verklagst, muss die Uni beweisen, dass sie keine freien Kapazitäten hat. Das ist gar nicht so einfach 😉 Kapazitätsklagen sind bekannt bei Medizinern
 
David,

das mit der Kapazitätsklage hört sich nach einem super Plan B an. Danke für den Tip, habe auch schon fleißig gegoogelt.
Weiß ev. jemand ab wann die Uni Hagen diese anbietet bzw. könnt ihr mir bescheid geben falls ihr was darüber hört ? Ich melde mich natürlich auch sofort, wenn ich was mitbekomme.
Ich habe bis dato Modul 1 - 4 gemacht und werden nächstes Semester BGB II noch mal belegen und Arbeitsrecht dazu nehmen.
 
Sally

Wenn man auf der Uni-Homepage unter 'Glossar' schaut und da dann unter 'Einstufungsprüfung', da schreiben die einen ganzen Roman.
Unter anderem auch den Satz, dass sie hier dann veröffentlichen, wann es so weit ist. Leider schreiben die nie das Jahr dazu😉 .

Ansonsten kannst Du ja in regelmäßigen Abständen das Studiensekretariat nerven. Mach ich auch
 
Hallo

ich hab nochmal in meiner Eingangsbox nachgeforscht und folgende email wieder gefunden, die ich vom Prüfungsamt REWI als Antwort auf meine Frage in Bezug auf diese Sonderzulassungsprüfung erhalten hab.

Sehr geehrte Frau .......,

im Rahmen der Prüfungsverfahrensordnung zum Bachelor of Laws hat der Fachbereich Rechtswissenschaft folgenden Entwurf zu einer Sonderzulassungsprüfung in Erwägung gezogen:

§ 16 Übergang vom Akademiestudium in den Studiengang "Bachelor of Laws" ohne Hochschulzugangsberechtigung

(1) Akademiestudierende ohne Hochschulzugangsberechtigung können zu einer Sonderzulassungsprüfung gemäß § 66 Abs. 4 HG NW zugelassen werden, wenn sie

* Akademie-Bescheinigungen über die Module M 1 (Propädeutikum), M 2 (Bürgerliches Recht I: Das Rechtsgeschäft und die Instrumente des Privatrechts) und M 3 (Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre I) und
* die nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Nachweise

vorlegen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuss.

(2) Die Modulabschlussprüfungen zu den Modulen M 1 (Propädeutikum), M 2 (Bürgerliches Recht I: Das Rechtsgeschäft und die Instrumente des Privatrechts) und M 3 (Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre I) innerhalb eines Semesters gelten insgesamt als Sonderzulassungsprüfung. Akademiestudierende, die alle Modulabschlussklausuren innerhalb eines Semesters bestanden haben, erhalten hierüber ein Zeugnis mit einer aus den drei Einzelnoten zusammengesetzten Durchschnittsnote. Die Durchschnittsnote ist auf eine Dezimalstelle festzustellen. Wurde eine Modulabschlussklausur nicht bestanden, so besteht die Möglichkeit, diese Modulabschlussklausur einmal zu wiederholen.
(3) Mit dem Zeugnis über die bestandene Sonderzulassungsprüfung können die Akademiestudierenden zum nächsten Semester die Zulassung in den "Bachelor of Laws" beantragen.

(4) Die Module M 1 (Propädeutikum), M 2 (Bürgerliches Recht I: Das Rechtsgeschäft und die Instrumente des Privatrechts) und M 3 (Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre I) werden angerechnet.

Inwieweit dieser Entwurf verabschiedet wird, hängt neben dem Willen des Fachbereichsrates Rechtswissenschaft maßgeblich von den Vorgaben des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung ab, die uns noch nicht vorliegen. Eine verbindliche Auskunft kann ich Ihnen daher zurzeit nicht geben.

Mit freundlichen Grüßen


Das ganze hat mir die nette Dame vom Prüfungsamt allerdings unter Vorbehalt gesagt, da zuerst abgewartet werden muß, ob der Fachbereichsrat REWI überhaupt zustimmt. Es kann nämlich auch sein, dass sich verschiedene Fachbereiche von dieser Regelung ausnehmen lassen.
 
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