ich kann mir auch nicht vorstellen, dass in diesem Fall die Berufung auf die laufende Ausbildung greifen würde (schon gleich gar nicht als Teilzeitstudent). Aber rein vom Hörensagen: es ist doch heute nicht mehr soooo schwer, um den Wehrdienst rumzukommen, oder? Und die alten Mittelchen bei der Musterung werden bei der mittlerweile geringen Anzahl an Einberufungen doch wohl immer noch ziehen 😉.
Zum Thema zurück: wer beim Bund noch ein Fernstudium machen will, sollte sich genau die Hinweise auf der oben angegebenen Seite durchlesen und rechtzeitig den BFD (Berufsförderungsdienst) fragen. Zumindest in meinem Fall waren die wirklich nett (was beim Bund ja nun nicht jeder ist) und hilfsbereit. Neben den finanziellen Mitteln, die der BFD für Wehrpflichtige bereithält, hat man übrigens auch noch die Aussicht auf Sonderurlaub wegen des Studiums, sofern man seinen Zugführer und Spieß ganz nett fragt.
Viele Grüße