Alter / Neuer BoL

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B

b12506

Dr Franke Ghostwriter
KollegenInnen,

ich weiss, dass es einen ähnlichen Beitrag schon mal gab. Dort wurde aber mehr über die Formalien als die Argumente für den neuen / alten BoL gesprochen.
Ich werde dieses Semester mit dem alten BoL fertig und frage mich jetzt ob die Erweiterung auf den neuen BoL mir etwas bringt. Den Master will ich sowieso ranhängen. Da ich nicht auf die spätere Stex-Zulassung hoffe sondern dieses Studium als Zusatzqualifikation in meinem jetzigen Job einbringen will bzw. mir ein weiteres Standbein aufbauen will, fällt mir kein Grund ein, den neuen BoL zu machen.
Mich würde mal die Meinung derjenigen interessieren, die nach altem Curriculum die Prüfung abgelegt haben und solcher, die sich bewusst umgeschrieben haben.
 
Also ich bleibe beim alten BoL, will endlich fertig werden und werde im kommenden WS auch die B- Arbeit schreiben. Ich glaube, die Änderung des Studienganges und damit die erhöhte Anzahl an Credits hat was damit zu tun, dass die Unis für einen Master unterschiedliche Credits voraussetzen. Wenn ein Master an einer Hochschule (bspw. auch im Ausland) bspw. ein Bachelor mit 220 credits voraussetzt du aber nur einen Bachelor mit 180 credits hast, kannst du zu dem master nicht zugelassen werden. ich behaupte mal das in der Berufswelt der personaler beim einstellen nicht unbedingt darauf guckt ob man ein Bachelor mit 180 credits oder über 200 credits hat, sondern schaut sich eher die Noten an.
 
Ich habe mich für die neue Variante entschieden, da ich damals schon promovieren wollte und die dafür nötigen 300 ECTS nur mit dem 7-semestrigen BOL ging (210 BOL, 90 MOL).
 
Ich habe mich für die neue Variante entschieden, da ich damals schon promovieren wollte und die dafür nötigen 300 ECTS nur mit dem 7-semestrigen BOL ging (210 BOL, 90 MOL).
Hatte mit dem Prüf-Amt gesprochen. An der FU kannst du auch mit altem BoL und MoL promovieren.
 
Stimmt. Damals aber wollte ich auch mal woanders hin. Da war mir aber noch nicht klar, dass ich in Bayern dafür erst über´s Ministerium gehen musste, da sie keinen promovieren lassen wollten ohne StEx (denn die Promotionsordnungen sehen einen BOL/MOL-Abschluss in Rechtswissenschaften nicht vor und dies wurde mir von verschiedenen Universitäten ziemlich deutlich mitgeteilt) ...
 
ich habe in den neuen Studiengang gewechselt. Ganz einfach deshalb, weil mir BGB IV angerechnet wurde und ich nur noch Einführung WiWi dazu belegen musste.
 
Tja ... Beispielhaftes Originalzitat der LMU München:
Sehr geehrter Herr xxx,

leider muss ich Ihnen mitteilen, dass eine Promotion an unserer Fakultät für Sie nicht in Betracht kommt.
Die Fakultät ist nämlich nicht bereit, Ausnahmen von dem in der Promotionsordnung festgelegten Erfordernis des ersten oder zweien Staatsexamens zu machen.
Mit freundlichen Grüßen


Noch Fragen ... ?
 
aber dann wenn ein Herr Gutenberg kommt und die Firma, in welcher er im Aufsichtsrat sitzt, der Fakultät 750.000,- Euro spendet, ja dann kann von dem Erfordernis einer Mindestnote für die Zulassung zur Promotion abgesehen werden...
 
Wieso haben die dann §7 IV der Promotionsordnung? Wohl wirklich nur für die zu Guttenbergs dieses Landes 😀 Mal abgesehen davon gibt es ja Unis die selbst LL.B und LL.M Studiengänge im Programm haben, wie Siegen, Kassel und Lüneburg, würde mich sehr wundern wenn man dort nicht promovieren könnte. Die Uni Trier z.B. hat selbst fachfremde Promotionen in der Promotionsordnung...
 
Was haltet Ihr von einer PromO, die zwar Master zulässt, aber nur die besten 15% eines Jahrganges.
Teilt die FeU im Abschlußzeugnis überhaupt mit, wie toll man %-ual abgeschnitten hat?
15% klingt für mich nach Abschottung der Fakultät, oder?
 
Was haltet Ihr von einer PromO, die zwar Master zulässt, aber nur die besten 15% eines Jahrganges.
Teilt die FeU im Abschlußzeugnis überhaupt mit, wie toll man %-ual abgeschnitten hat?
15% klingt für mich nach Abschottung der Fakultät, oder?
Ja, bekommst Du mitgeteilt.

Das Problem für viele Unis ist ja, dass die Notenvergabe nicht einheitlich / vergleichbar erfolgt. Ein "guter" Abschluss einer "Wald-und-Wiesen"-FH ist manchmal nur unterer Durchschnitt, während ein "gut" einer anderen Hochschule außergewöhnlich ist. Da ist ein Kriterium "beste 15%" sinnvoller als "Note min. gut".
 
welche Prüfungsordnung gilt eigentlich für den 18 moduligen LL.B. an der FernUni? Die aktuelle Fassung sieht ja 21 Module vor, siehe § 11 Abs. 1 Prüfungsordnung.
 
Ich glaub den 6-Sem. BOL gibt es nicht mehr, von einigen Jahren wurde der BOL von 6 auf 7 Semester umgestellt, somit von 18 auf 21 Module.
 
Servus,
welche Prüfungsordnung gilt eigentlich für den 18 moduligen LL.B. an der FernUni? Die aktuelle Fassung sieht ja 21 Module vor, siehe § 11 Abs. 1 Prüfungsordnung.

Es gilt immer die aktuelle Fassung der PO. Jedoch ist für die "Altfall-Studenten", d.h. diejenigen, die noch den 6-semestrigen BoL machen können, in dem jeweiligen Paragrafen - wenn notwendig - eine Übergangsvorschrift normiert.
 
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