An alle Newbies und wiederholer bin da

Dr Franke Ghostwriter
An alle Newbies und wiederholer, bin da ...

Werde im nächsten Semester hier inoffiziell Grundlagen und steuerliche Gewinnermittlung regelmäßig überfliegen und wir, wenn Ihr möchtet, jedes Thema und jede Frage solange durchquälen bis es sitzt, gegebenfalls Lehrstuhl nerven usw.

Warum ? Nun, ich sitze seit 2 Semestern an dem Stoff und werde im nächsten beide schreiben und biete daher mein Wissen an und hoffe auf Vertiefung und weitergehende Verständnis.

Das Problem bei Steuern ist bzw. sind:

-Gesetzesänderungen und Abfrage BEIDER Gesetzeslagen (alt und neu)

-Herangehensweisen zur Lösung einer Aufgabe (Achtung: In den Kurseinheiten wird oft ein Fall mit ein oder zwei Paragraphen gelöst: Das ist in der Klausur maximal die Hälfte der Punkte ! - Stichwort: Wie weit zurück muss man gehen um die volle Punktzahl zu erhalten: Bsp.: Reicht es aus, zu wissen ob Forderungen unter Bedingung XY zu aktivieren sind oder nicht oder müssen Forderungen erklärt werden ? Muß HGB, ESTG erklärt werden bzgl. Ford. ? Umlaufvermögen ? Zusätzliche Sachverhalte ->Erbschaftssteuer ? (siehe ABWL Klausur )

-Nettoerrechnungen, was unterm Strich übrig bleibt über mehrere Steuerarten hinweg und unterschiedliche Behandlung sowohl zeitlich als auch Personentechnisch (juristische, natürliche etc.)


Ihr seht es gibt eine Menge zu tun. Es ist zu schaffen ! Allerdings muss man sich reinhängen.

Bis die Tage,

Chris
 
-Herangehensweisen zur Lösung einer Aufgabe (Achtung: In den Kurseinheiten wird oft ein Fall mit ein oder zwei Paragraphen gelöst: Das ist in der Klausur maximal die Hälfte der Punkte ! -

Woher weißt du denn wie viele Punkte es für welche Art Antwort gibt? Hast du die Klausur schon mal geschrieben und dir hinterher die Korrektur angesehen?
Offiziell gibt es vom Lehrstuhl keine Musterlösungen mit genauer Punktverteilung.
Ich hab allerdings bei aBWL (Steuern) die Erfahrung gemacht, dass der Lehrstuhl extrem fair korrigiert.
 
Im nächsten Semester, also Sommersemester, werde ich ebenfalls beide Steuermodule belegen. Meine Frage bezieht sich nun auf den Rechtsstand: Einerseits schreibt der Lehrstuhl, dass ein älterer Rechtsstand nach Bearbeitervermerk angewendet werden soll. Andererseits sollen die Textausgaben der Gesetze den neuesten Rechtsstand repräsentieren, ergo liegt der alte Stand garnicht als Gesetzestext vor. Habt ihr Erfahrungen, wie sich der Lehrstuhl dieses Paradoxon praktisch vorstellt?
 
primär gilt neues Recht. Altes Recht könnte bei EA und Aufsätzen im C-Modul (z. B. Rechtsformvergleiche) ausnahmsweise noch ein Thema sein, weil die (alten) Musterlösungen der EA und die Formeln in den KE z. T. noch nicht komplett auf das neue Recht umgestellt worden sind. Dies dürfte sich aber mit den neuen Kursversionen ändern, so dass die Relevanz von altem Recht immer geringer wird. Die (wichtigsten) Änderungen sollte man im Zweifelsfall bei Aufsatzthemen aber schon benennen können.

Gruß
Karl
 
Bezüglich Bewertung:

Woher weißt du denn wie viele Punkte es für welche Art Antwort gibt?
.

Ich habe mir eine Korrektur angeschaut in Grundlagen der Besteuerung.
Damals kam Ust. dran und hier sollte es doch sehr genau sein und eben nicht wie in den Übungsaufgaben im Skript. Man darf nicht vergessen, dass im Skript grundsätzlich nicht der ganze Sachverhalt aufgerollt wird, sondern nur der, der grade notwendig ist zum Thema ansich. Das sollte man einfach beachten (das tat ich nur zum Teil).

Grüße Chris
 
mach mal keine Panik schon zu Anfang des Semesters. Steuern wird sehr fair korrigiert - man sollte sich aber mal die Musterlösungen der EAs anschauen und sich an solchen Lösungswegen orientieren. Es ist halt (wie übrigens in vielen Rechtsgebieten) nicht nur das Ansprechen des richtigen Paragraphen gefragt, sondern man muß ein wenig weiter ausholen und das "drumherum" auch mit erwähnen.

Ach - gute bis sehr gute Noten sind mit ein wenig Aufwand durchaus drin. Also: don´t panic!
 
Hallo,

primär gilt neues Recht. Altes Recht könnte bei EA und Aufsätzen im C-Modul (z. B. Rechtsformvergleiche) ausnahmsweise noch ein Thema sein, weil die (alten) Musterlösungen der EA und die Formeln in den KE z. T. noch nicht komplett auf das neue Recht umgestellt worden sind. Dies dürfte sich aber mit den neuen Kursversionen ändern, so dass die Relevanz von altem Recht immer geringer wird. Die (wichtigsten) Änderungen sollte man im Zweifelsfall bei Aufsatzthemen aber schon benennen können.

Gruß
Karl

Habe Kursunterlagen von 2008, sind die für eine Prüfungsvorbereitung 09/2009 zu alt? gab es denn eine Überarbeitung der Skripte - habe nämlich auf der Homepage keinen Hinweis derart gefunden? Wäre dankbar für Infos
 
Scheli,

schau mal hier:

https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/studium/wiwi_kurse_ss09.pdf

Der Kurs 610 ist im SS 2009 anscheinend überarbeitet worden. Alternativ lassen sich die Änderungen auch mit dem neuen Schneeloch-Buch abdecken. Vor einer Neubelegung würde ich in einem StZ die Änderungen zum Skript 2008 vergleichen (nicht alles ist neu). Wahrscheinlich kommt man 1 Semester noch mit den alten Kursunterlagen + neuen Gesetzestexten über die Runden.

Gruß
Karl
 
ich habe im SS 2009 auch beide Steuermodule belegt und bin jetzt schon beeindruckt vom ersten gelieferten Material.

Ich hätte da mal eine Frage an Euch. Wie ist im Allgemeinen Eure Strategie zur Klausurvorbereitung. Ich habe mir bisher immer eigene Skripte geschrieben, aber das wird langsam sehr zeitintensiv und kurz vor den Klausuren läuft mir dann immer die Zeit weg. Kann mir jemand eine Alternative aufzeigen bzw. sein eigenens Vorgehen schreiben ??

Danke R.
 
Hey Ritschie, meine persönliche Empfehlung bei allen rechtlich geprägten Themen und auch Steuern: Versteh die Systematik, soweit sie bei Steuern existiert, versteh die Arbeitsweise mit dem Gesetz, die Argumentationsstrukturen und Grundlagen. Dann ist es sicherlich wichtig zu wissen, was wo steht. Das auswendig lernen der Inhalte ist sicherlich sehr ineffektiv, ist aber der Rettungsanker, wenn mal etwas so garnicht in den Kopf will.
 
Oben