Ne, ich finde die Frage völlig berechtigt, schließlich arbeitet man in einer Ausbildung ja auch schon. Das ist ja gerade ein zentraler Unterschied zu einem klassischen (Vollzeit- Präsenz-)Studium...
Ich denke, Yaras Frage ist die Entscheidende: Wer soll es wofür anerkennen? Die FernUni im Rahmen einer Zugangsregelung? Ein Arbeitgeber bei einer Bewerbung?
Wahrscheinlich sind die Antworten dann jeweils unterschiedlich...