• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Anfänger-Fragen

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Anfänger-Fragen...

Hallo zusammen, ich bin neu im Studiengang BoL und schlage mich mit dem Propädeutikum rum. Gleich am Anfang taucht mir da die Frage aus, inwieweit man sich in den Gesetzestexten Notizen machen darf und ob das vor einer Klausur von dem Aufsichtspersonal kontrolliert wird? Was darf ich notieren und was nicht? Kommentierte gesetzestexte sind sicher verboten, vermute ich?
Vielen Dank, Sandra
 
Sandra,

in den Gesetzestexten darfst Du laut PO "nur" unterstreichen. Die Texte werden bei der Klausur regelmäßig von der Aufsicht kontrolliert. Wenn Du dabei erwischt wirst, dass sich in Deinen Gesetzestexten Notizen oder Paragraphenverweise befinden, gibt es 0 Punkte wegen "Unterschleilf"

Sandra
 
Sandra,

hier die entsprechende Darstellung der Fernuni (fürs Propädeutikum). Gilt analog auch für die anderen Module.

"Aktuelle Gesetzessammlung, die folgende Gesetze beinhalten: BGB, StGB, GG, VwVfG des Bundes. Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbiger Tesa-Lesezeichen, aber keine zusätzlichen Kommentare, Eintragungen oder Verweise - auch nicht auf den Lesezeichen - enthalten. Die Benutzung von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet. Kommentare oder kommentierte Gesetzestexte sind nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z. B. dtv-Texte) dürfen benutzt werden."
[Quelle: Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3; https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/rewi/info_3_ss_07.pdf]

Bei einer der drei Klausuren die ich letzte Woche geschrieben habe (Propädeutikum) hat die Aufsicht die Gesetzestexte der Teilnehmer während der Klausur kurz durchgeblättert. Es wird also durchaus kontrolliert.

Herzliche Grüße
Lars
 
Hab da mal eine Frage wegen diesem VwVfG... ist das dieses "BAsistexte ÖR" von Beck?

Ich finde sonst kein anderes von Beck DVT, wo ich denken könnte, dass das das ist.

*Hilfe!*... bitte...
 
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