Annulierung von Prüfungen bei Nichtbestehen

D

Daria

Dr Franke Ghostwriter
Hallo Ihr Lieben!

Für alle, die es im Sprachrohr vielleicht nicht gelesen haben:

"Jeder, der sein Klausurergebnis später als sechs Wochen nach dem Prüfungstermin erhält, kann sich individuell seine eigene Prüfung bei Nichtbestehen annulieren lassen." (Seite 18/19 Ausgabe 1/05)

Im Sprachrohr ist auch eine Vorlage dazu abgedruckt, allerdings für den Bereich Elektrotechnik. Aber lt. dem Artikel im Sprachrohr können sich die Studierenden anderer Fachbereiche an diese Vorlage anlehnen. Sonst findet man weitere Informationen in der Prüfungsordnung.

Dachte das wäre zu den Klausuren wieder ganz interessant 😉

 
hierbei stellt sich die Frage bis wann die 6 Wochen zählen. Ist das der Tag an dem ich das Ergebnis online abrufen kann oder der Tag wenn es bei mir in der Briefkasten flattert?
Viele Grüße
Mirja
 
So oder so, die Prüfungsergebniss bekommst du in der Regel erst weit nach 6 Wochen irgendwie mitgeteilt. Alte Faußregel: Die Prüfungsergebniss erhälst du dann, wenn du vergessen hast dass du die Prüfung geschrieben hast und auch schon vergessen hast, dass du das Prüfungsergebnis wissen möchtest. M.a.W. Sehr spät
 
So... hier noch einmal der Link, wo man es online nachlesen kann:

https://www.sprachrohronline.de/ (Ausgabe 01/2005)

Dort steht folgender Text:

Widerspruch bei Überschreitung der Korrekturfrist

Zur Erinnerung: Jeder, der sein Klausurergebnis später als sechs Wochen nach dem Prüfungstermin vom Prüfer erhält, kann sich individuell seine eigene Prüfung bei Nichtbestehen annullieren lassen.
Auch Studierende anderer Fachbereiche können sich an dieser Vorlage anlehnen, wenn sie Widerspruch einlegen. Lest bei Unklarheiten einfach in eurer Prüfungsordnung nach.

(Die Vorlage hänge ich so an...)
 

Anhänge

Das hört sich ja ziemlich gut an, ich hoffe aber, dass man es nicht probieren muss...
Ich hab mal ne andere Frage. Im Prüfungsinfo steht, dass man das Vordiplom bestanden hat wenn... mind 25 Pkt bei jeder Klausur... mind. 100 bei Mikro und Makro... Für mich heißt das jetzt soviel, wenn ich Mikro nicht mit 50 Pkt bestehe bin ich noch nicht wirklich "durchgefallen", weil ich es ja mit Makro wieder ausgleichen kann 😕 . Und falls ich das nicht schaffe, kann ich ja immer noch eine oder beide Klausuren noch mal schreiben??? Sehr verwirrend.
 
Online kannst Du das ganze noch einmal dort lesen:

https://www.fernuni-hagen.de/FBWIWI/diplom3.html

Aber hast Du richtig verstanden - ja. Wenn Du Mikro jetzt mit 25 Punkten schreibst und eigentlich durchgefallen bist, dann kannst Du das mit Makro ausgleichen, wenn Du dort mindestens 75 Punkte schreibst. Allerdings darf keine Klausur unter 25 Punkten sein.

Und sonst kannst Du eine nicht bestandene Klausur noch zwei mal wiederholen, wobei aber immer das letzte Ergebnis zählt. Wenn Du Mikro jetzt also mit 25 Punkten schreiben würdest, die Klausur wiederholst und dann nur noch 20 Punkte schreibst, dann zählen leider die 20 Punkte und Du müßtest ein drittes Mal schreiben...
 
Ja Kath, genauso ist es. Beispiel (1):
Makro: 75 Punkte
Mikro 25 Punkte
=> Bestanden

Beispiel (2)
Makro 80 Punkte
Mikro 22 Punkte (<25 Punkte)
=> Nicht bestanden
 
alle,

danke für den Tipp, habe mir angehängte Datei direkt gespeichert.

Mal sehen ob ich dies noch gebrauchen kann...
 
Dann aber nicht vergessen die Adresse zu ändern - glaube nicht, daß sich der Informatik Lehrstuhl dafür interessiert ob Du eine Prüfung annulieren lassen willst oder nicht 😛


Aber hoffentlich kommt es gar nicht erst so weit... :dafuer:
 
Daria

ich werde dran denken, danke für den Hinweis und natürlich hoffen wir, dass es dazu nicht kommt, sind wir doch alle schon die ganze Zeit wie wild am lernen....
 
Gibt es eigentlich Fristen die man einhalten muss, wenn man eine Klausur wiederholen möchte (muss)?

Danke schon mal
Eddy
 
Eddy, im Grundstudium gibt es soweit ich weiß keine Fristen. Bei der Klausurverbesserung im Hauptstudium musst du zum jeweils nächsten Termin erscheinen.
 
Daria,

vielleicht zu diesem Thema ganz passend: Ich habe mir Recht I anerkennen lassen. Heißt das, ich muss Recht II mit 50 Punkten bestehen, oder kann ich mit ggf. weniger Punkten (bis 25) auch noch insgesamt durchkommen?
Gruß Franziska.
 
Franziska, du brauchst 50 Punkte ... Das ist die Krux beim Anrechnen, die Scheine werden ohne Note angerechnet und du bekommst damit auch keine "Bonuspunkte" über 50 die du evtl. für die andere Klausur anrechnen lassen könntest.
 
Nochmal Korrekturfrist

Der Artikel aus dem Sprachrohr ist echt interessant. Habe auch mal die Prüfungsordnung (Dipl.WIWI) durchforstet - aber leider nichts gefunden!

Kann es sein, dass ausgerechnet da die Annulierung nicht möglich ist?! Wäre natürlich ärgerlich, wenn es in anderen Fachbereichen möglich ist! 😡

Gruß,
Alex
 
Ich hab mir mal die Mühe gemacht und in die Diplomprüfungsordnung WiWi geschaut: in §12 II letzer Satz steht, dass das Ergebnis nach 6 Wochen dem Kandidaten mitzuteilen ist.
Somit dürfte der Widerspruch hier auch möglich sein (die Vorlage war ja für einen anderen Studiengang). Find ich nur komisch, dass die sich selber so mit der Dauer binden...ich denke, da wird ne Widerspruchswelle kommen, nachdem das jetzt so die Runde macht!
Aber andererseits: grad in Klausuren, bei denen EIN Lösungsbogen abgegeben wird, ist das doch ein Witz, dass die über 6 Wochen brauchen, oder? 😀
für die Prüfungsordnung siehe:
https://www.fernuni-hagen.de/FBWIWI/PDF/DPOWiwi2004.pdf
 
nochmal Korrekturfrist

Hi,

habe gerade die Prüfungsordnung für den BoL durchforstet, konnte darin aber nichts von einer 6wöchigen Korrekturfrist entdecken. Könnte ich also im Notfall meine Klausur nicht anullieren lassen? Vielleicht hat jemand von den Bol-Studies unter Euch andere Erkenntnisse?

Dank Euch!
 
Bin zwar kein BoL-Studie....aber kann lesen 🙂
also, für den BoL geht das wirklich nicht so...in der Prüfungsordnung steht in §12 Abs. 4 letzter Satz: "...ergebnis soll in der regel innerhalb 8 wochen mitgeteilt werden...".
tja...da haben sich die juristen gleich doppelt abgesichert: "Soll" und "in der Regel"...und dann auch noch 8 Wochen...da sehe ICH (als nicht Jurist mit einigen juristischen Grundkenntnissen) keinen Weg...
 
Antje,


dank Dir! Da hatte ich wohl nicht richtig geschaut. Allerdings hast Du recht, da sind die Karten für den Bol eher schlecht. Käme wohl auf einen Versuch an, aber ich hoffe ja nicht, dass es so weit kommen muss!
 
Mit welcher Logik hat die Annuliererei zu tun?
Was steckt dahinter?

Besser als die Möglichkeit die Klausur zu annulieren, wäre die Tatsache, wenn die in Hagen einfach schneller wären. Ob ich nun offiziell nachschreibe oder nur inoffiziell, erhöht doch nur die Chancen länger dabei zu bleiben.
Aber vielleicht ist das ja auch das Ziel.
 
Das habe ich mich auch schon gefragt!!! z.b. steht ja auf der seite, wo man schauen kann, für welche klausuren schon ergebnisse da sind, dass mit den ergebnissen nicht vor ende mai gerechnet werden kann. das sind vom klausurtermin mitte märz so 8-10 wochen! und in der prüfungsordnung schreiben sie dann was von einem "muss-termin" von 6 wochen...komisch komisch! ich würde ja fast sagen, dass die das früher oder später ändern werden, je mehr leute wg. der verspäteten korrektur ihre Klausur annulieren lassen.
verstehe nicht, wieso die sich da freiwillig per prüfungsordnung so binden, wenn sie planmässig eigentlich erst später mit der bekanntgabe dran sind.
das hat system - fragt sich nur, welches *g*
 
Daria,


das ist ja interessant.Das heisst,wenn ich vermute durchgefallen zu sein hab ich nicht einen Prüfungsversuch weniger?

Das ist doch super.
 
Antje schrieb:
verstehe nicht, wieso die sich da freiwillig per prüfungsordnung so binden, wenn sie planmässig eigentlich erst später mit der bekanntgabe dran sind.
das hat system - fragt sich nur, welches *g*

Vielleicht ist das auch mal wieder ein typischer Fall von: IRGENDWANN hatte es mal seinen Sinn, aber bis jetzt ist keiner drauf gekommen, das ganze auf den neuesten Stand zu bringen?
 
Ich denke sowieso, wenn jetzt ne ladung annulierungsschreiben kommt, werden die die prüfungsordnung ändern...ODER: sie beeilen sich mit der korrektur, wenn sie die diskussionen hier verfolgen ... :hmmm
 
Naja... ich glaube zwar nicht, daß jemand vom Lehrstuhl hier mitliest - scheint schon selten genug vorzukommen daß jemand vom Lehrstuhl die offiziellen NG von der FU mitliest (jedenfalls antworten die recht selten wenn sie direkt angesprochen werden)...

Und... hätte doch auch mal was, wenn die sich mal mit der Korrektur beeilen würden - oder? 😉 Ich glaube jedenfalls nicht, daß ich meine Prüfungsergebnisse annulieren lassen müßte 😛
 
Mirja schrieb:
Hallo zusammen,
hierbei stellt sich die Frage bis wann die 6 Wochen zählen. Ist das der Tag an dem ich das Ergebnis online abrufen kann oder der Tag wenn es bei mir in der Briefkasten flattert?
Viele Grüße
Mirja

Sobald Du unter normalen Umständen davon Kenntnis haben kannst. Das wäre z.B., wenn Dein Brief im Briefkasten ist.
Ansonsten s. §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB

LG
Jutta-Martha
 
Hab nochmal nachgeschaut:
Klausur geschieben am Fr, den 28.03.2003....
nicht bestanden 🙁
Brief vom Prüfungsamt datiert auf den 14.5.2003

... 6,5 Wochen
Ich wusste nix von dieser Regelung.. Obs was bringt 😕
Normalerweise hat man nur 1Monat Wiederspruchsfrist .😕😕😕😕😕

Mal schaun.
 
Annullierung nicht akzeptiert

Hallo,

ich hab das ja gleich mal umgesetzt und versucht, die Recht II Klausur annullieren zu lassen - leider ohne Erfolg. Heute kam ein Schreiben von Prüfungsamt, die meinen es gäbe laut Prüfungsordnung dafür keine Rechtsgrundlage.
Hat das schon jemand erfolgreich praktiziert, oder ist das nur Theorie?

Gruß

Sderzer
 
https://www.fernuni-hagen.de/FBWIWI/PDF/DPOWiwi2004.pdf

hier der Link der DPO.
Hier ist doch die Rechtsgrundlage.
§12 letzter Satz.

Herr Kutter ist für die Bearbeitung zuständig.
<label for="einrichtung-beratung2-foto">Manfred Kutter</label> <address> ESG, Raum 246 <label for="einrichtung-beratung2-fon">Tel.:</label> 02331/987-2651 <label for="einrichtung-beratung2-fax">Fax:</label> 02331/987-4759 <label for="einrichtung-beratung2-email">E-Mail:</label> [email protected] </address>
  • Studienberatung für Grund- und Hauptstudium
  • Diplomarbeiten
  • Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
  • Rechtsangelegenheite
https://www.fernuni-hagen.de/FBWIWI/einrichtungen/pruefungsamt.shtml
 
Ja, eben dieser Herr Kutter ist Unterzeichner des Schreibens.
Mir ist gerade aufgefallen, dass darin steht "..Annullierung...wegen noch nicht bekanntgegebener Bewertung im Wege des Widerspruchs."
Ich habe den Brief nach Ablauf der Frist weggeschickt, aber noch bevor die Ergebnismeldung kam. Meint ihr, das könnte der Grund sein? (Widerspruch nicht gegen zu spät bekanntgegebenes Ergebnis, sonder gegen noch nicht ..)
Also deshalb mag ich Recht nicht, man kann das alles auslegen, drehen und wenden wie es beliebt...

Gruß

Sderzer
 
Sderzer...

Mich wuerde ja schon interessieren was bei dir rausgekommen ist,
hast Du es nochmal versucht die Pruefung zu annulieren???
Ich wuerde es naemlcih auch gerne bei Recht 2 machen, waere also schoen wenn Du mir mitteilen koenntest, was herausgekommen ist.

Viele Gruesse

Kastalia
 
ich habe bislang nichts weiter unternommen, aber da anscheinend keiner mal erfolgreich annulliert hat, glaube ich allmählich, daß das nur bei den E-technikern Usus ist.
Gruß

Sderzer
 
Hmm willst du denn noch annullieren lassen???
Ich glaube ich werde es machen... Irgendwie ist das alles verdammt seltsam an der Uni...Oder kommt es mir nur so vor???? Immerhin steht es ja in der Pruefungsordnung, dass der Pruefling innerhalb von 6 Wochen sein Ergebnis mitgeteilt bekommen muss...

Viele Gruesse

Iris
 
Es steht in jeder prüfungsordnung der verschiedenen fachbereiche in hagen, dass die bekanntgabe der prüfungnote innerhalb von 6 wochen zu passiren hat. das kann rein rechtlich erst mit eintrefen des briefes sein.
 
Also laut Herr Kutter ist eine Annullierung nicht moeglich. " wegen angeblicher Ueberschreitung der Benotungsfrist begehren sie die Annullierung des Klausurversuchs, dazu muss ihnen mitgeteilt werden, dass die gegenwaertig geltenden pruefungsrechtlichen Bestimmungen der Diplomprüfungsordnung eine Annulierung v. Prüfungsergebnissen auf Antrag des Studierenden nicht vorsieht. Es gibt keine Rechtsgrundlage fuer ein solches Verfahren. Ihre Klausur ist vielmehr ordentlich bewertet worden. Dieses Verfahren ist nicht zu beanstanden. Ihr Schreiben wird deshalb als erledigt angesehen"
???? Ah ja... soviel mal zur Pruefungsordnung und Ergebnisse innerhalb von 6 Wochen. Hat jemand etwas anderes bekommen???
 
Tja.. und was sagt der ASTA.. Also ich bin WIWI und es ging um die Recht Klausur wenn das irgendetwas aendern sollte....
 
Und in den FernUni-Newsgroups hat ein Lehrstuhl (ich glaube es war von ABWL) mitgeteilt, dass bei dieser Form der Annulierung alle Klausuren von diesem Termin annuliert werden muessten, da es dort keine Einzelfaelle gaebe. :eek
 
Hier ein Bericht dazu aus dem aktuellen Sprachrohr:

[FONT=Arial,Bold+T42+OQAALT]Korrekturfristen
[FONT=Arial+T42+FBHWIB]In der letzten Zeit ist es zu Irritationen
gekommen, da an verschiedenen
Stellen behauptet wurde, Klausuren,
bei denen die Korrekturfristen
versäumt wurde, könnten auf
Antrag als ungültig gewertet werden
und so, bei schlechter Benotung,
einen weiteren Klausurversuch
ermöglichen. Hierbei gibt es
massive Probleme, denn sowohl
die Uni als auch bisher eingeschaltete
Juristen halten diesen Ansatz
für nicht korrekt. Ich bin gerade dabei,
eine verbindliche rechtliche
Klärung herbeizuführen, so dass
hier keine falschen Hoffnungen genährt
werden. Sobald sich eine verlässliche
Rechtsmeinung abzeichnet,
werde ich natürlich in den
Newsgroups und in der folgenden
Sprachrohr-Ausgabe berichten.

Zitat: [FONT=Arial,Bold+T42+OQAALT]
Ralf Radke
[FONT=Arial+T42+FBHWIB](GsF)
Referent für Hochschulpoltik

Komisch nur, daß das mit den Korrekturfristen damals auch im Sprachrohr stand und wir daher erst drauf gekommen sind
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Kritisch finde ich dann aber immernoch die lt. WiWi-Prüfungsordnung geltende "Ist-Regelung"...haben wir nicht gelernt, dass ein "Ist" eine Muss-Vorschrift ist?!?! 😕
Aber bei Juristen heisst es ja immer: "Kann so sein - aber auch anders..."
 
Diesen Kommentar von Herrn Radke finde ich ja schon interessant. Ich Frage mich, was z.B. dann der §12.2 bei den Wiwis für einen Sinn macht? Also entweder gibt es Fristen oder nicht. Das kann doch nicht nach Gutdünken auslegbar sein?! Daß das seitens der Uni als kritisch gesehen wird, leuchtet mir ja noch ansatzweise ein, aber was ist sonst so zweifelhaft, daß auch andere Juristen darüber streiten?
 
DerFlieger schrieb:
Diesen Kommentar von Herrn Radke finde ich ja schon interessant. Ich Frage mich, was z.B. dann der §12.2 bei den Wiwis für einen Sinn macht? Also entweder gibt es Fristen oder nicht. Das kann doch nicht nach Gutdünken auslegbar sein?! Daß das seitens der Uni als kritisch gesehen wird, leuchtet mir ja noch ansatzweise ein, aber was ist sonst so zweifelhaft, daß auch andere Juristen darüber streiten?

Eben jener Meinung bin ich auch!!
Dann sollen sie ihre Prüfungsordnung ändern - fertig!
 
Antje schrieb:
Kritisch finde ich dann aber immernoch die lt. WiWi-Prüfungsordnung geltende "Ist-Regelung"...haben wir nicht gelernt, dass ein "Ist" eine Muss-Vorschrift ist?!?! 😕
Aber bei Juristen heisst es ja immer: "Kann so sein - aber auch anders..." 😀
Wobei wir in Recht I + II gelernt haben, daß es im Gesetzestext auf jedes erdenkliche einzelne Wörtchen ankommt und die ihre exakte Bedeutung haben 😀 -------> Ist ist Ist und bleibt Ist also muß, weil so ist und nicht anders ist. So ist es!!!!!!!
 
gerry schrieb:
Wobei wir in Recht I + II gelernt haben, daß es im Gesetzestext auf jedes erdenkliche einzelne Wörtchen ankommt und die ihre exakte Bedeutung haben 😀 -------> Ist ist Ist und bleibt Ist also muß, weil so ist und nicht anders ist. So ist es!!!!!!!

*grins* ja ..und nicht anders
 
Ein Ist im Sinne eines Muss nützt nur nichts, wenn keine Konsequenz damit verbunden wurde. Das meinen die damit, dass die Rechtsgrundlage in der Prüfungsordnung fehlt.

Man hat zwar einen Anspruch darauf, sein Ergebnis innerhalb von 6 Wochen zu bekommen. Aber es gibt keine Konsequenz, falls dem nicht so ist. Clever gelöst in der Prüfungsordnung. Ohne festgelegte Konsequenz kann der Studi zwar auf seinen Anspruch pochen, aber das war's dann auch schon.
 
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