Anrechnung eines Wahlmoduls

Nach welcher Prüfungsordnung sollte das nicht gehen?

Ich habe vor wenigen Wochen Mikroökonomik als Wahlmodul anerkannt bekommen.

Scheint also zu gehen. Soweit ich die Prüfungsordnung kenne, ist explizit von einem Wahlmodul (egal ob WiWi oder ReWi) die Rede, das anerkannt werden kann

Grüße
 
Nach welcher Prüfungsordnung sollte das nicht gehen?

Ich habe vor wenigen Wochen Mikroökonomik als Wahlmodul anerkannt bekommen.

Scheint also zu gehen. Soweit ich die Prüfungsordnung kenne, ist explizit von einem Wahlmodul (egal ob WiWi oder ReWi) die Rede, das anerkannt werden kann

Grüße


Dann kennst Du sie offensichtlich nicht genügend. Solltest du von einer fremden Universität kommen, also nicht in Hagen einen Abschluss gemacht haben, dann gilt § 5 II 2 der PrüfVO LLB:

Nicht im Wege der Anrechnung ersetzbar sind die Wahlmodule, das
Modul 20 Abschlussseminar und das Modul 21 Bachelorarbeit.
 
Prüfungsverfahrensordnung für den Studiengang „Bachelor of Laws“ an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
der FernUniversität in Hagen vom 23. September 2008
in der Fassung der dritten Satzung zur Änderung der Prüfungsverfahrensordnung für den Studiengang
„Bachelor of Laws“ an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen vom 16. November 2011
Gültig ab 30.11.2011

§ 5 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
(2) Bei Nachweis gleichwertiger Studien- und Prüfungsleistungen werden entsprechende Module angerechnet
werden. Es müssen jedoch mindestens sechs Module mit je 10 ECTS im Rahmen des Studienganges
Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen erfolgreich erbracht werden, darunter mindestens zwei Wahlmodule,
das Modul 20 „Seminar“ und das Modul 21 „Bachelorarbeit“. Anstelle des dritten Wahlmoduls kann eine äquivalente Studien- und Prüfungsleistung im Umfang von 10 ECTS im Ausland erbracht werden
 
ja rennschnecke hat recht...also kann man sich auch wahlmodulke anrechnen lassen...hahaha...werde gleich mal dem prüfungsamt morgen schreiben...die wollten mir marketing nicht anrechnen!!! weil es sich angeblich um ein wahlmodul handelt!
 
@SirQuickly :
Es gibt kein Wahlfach Mikroök. sondern Makroök.
Bei mir wurde der Anerkennunbgsantrag abgelehnt. Man kann sich ein Wahlfach nur dann anerkennen lassen, wenn eine gleichwertige Studienleistung aus dem Ausland vorliegt.
Was meiner Meinung nach aber Verfassungswidrig ist.
Ich werde dagegen Einspruch einlegen (o;
 
@Sorro:
Theorie der Marktwirtschaft = Mikro (hieß halt früher so, Kursnummer 049 ist geblieben)
Ich kann nicht mehr dazu sagen als dass es mir problemlos u. ohne weitere Rückfragen anerkannt wurde. Das mag damit zusammenhängen, dass die Prüfung ebenfalls an der FernUni abgelegt worden war, was aber aber m.E. nicht erklärt, dass grundsätzlich anerkennungsfähige Studienleistungen von anderen deutschen Unis nun nicht anerkannt werden.
Ich würde ebenfalls Einspruch einlegen, keine Frage.
 
ja, das werde ich auch machen. wieso sollte man ein wahlfach durch eine gleichwertige studienleistung einer ausländischen uni anerkannt bekommen, jedoch nicht durch eine gleichwertige studienleistung einer deutschen uni....
aber bei dir liegt es wahrscheinlich daran, dass du die prüfung an der fernuni hagen abgelegt hast und meine leistung in einer externen uni abgelegt wurde.
 
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