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steht in der PO doch eindeutig drin, dass die Leutz, die alle Scheine außer das juristische Staatsexamen haben, keine EA mehr machen müssen
.Soweit ich weiß, steht in der PO doch eindeutig drin, dass die Leutz, die alle Scheine außer das juristische Staatsexamen haben, keine EA mehr machen müssen, sondern nur die Klausur schreiben müssen (wie im Arbeitsrecht und Unternehmensrecht auch). Das können die doch nicht einfach unterschiedlich handhaben. Ich hab auch in der großen Übung im Zivilrecht Sachenrecht als Klausur gehabt und im Examen Sachenrechtsklausuren....................
Ich zitiere auch noch mal meinen Anrechnungsbescheid von 2007.
Sehr geehrte Frau XXXXXXXXXX,
gem. § 7 II der Prüfungsordnung vom 31.10.2003 werden Ihnen folgene Leistungen angerechnet:
1101, 1102, 1104, 1105, 1108, 1112.
Das Erbringen der EA zu den Modulen 6, 9, 10 wird Ihnen angerechnet. Die Modulabschlussklausuren M 6, M 9 und M 10 sowie die Präsenzveranstaltung zu Modul 9 müssen noch absolviert werden.
Ich "stecke" in der alten PO, evtl. auch alten PVO, kann sein, dass sich das nun geändert hat.
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Soweit ich weiß, steht in der PO doch eindeutig drin, dass die Leutz, die alle Scheine außer das juristische Staatsexamen haben, keine EA mehr machen müssen, sondern nur die Klausur schreiben müssen IN BGB III NATÜRLICH; DENN DARAUF BEZOG SICH DIE FRAGE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! (wie im Arbeitsrecht und Unternehmensrecht auch). Das können die doch nicht einfach unterschiedlich handhaben. Ich hab auch in der großen Übung im Zivilrecht Sachenrecht als Klausur gehabt und im Examen Sachenrechtsklausuren.....................
Ich habe meinen, an der Präsenzuni abgelegten Schuldrechtsschein inzwischen zurückbekommen und bekam damit auch nur die Klausurzulassung angerechnet.
Hallo. Mir haben die auch wie bei Paco alles angerechnet, außer die Präsenzveranstaltung und die EA. Hab heute noch mit PA telefoniert und die sind nicht bereit mir die EA (also in keinem Fach) anzurechnen. Allerdings habe ich auch keine Klausuren in UnternehmensR, ArbeitsR und BGB III. Paco hast du die Leistungsnachweise in diesen Fächern? Weil, wenn nicht, das eine wirkliche Willkürlichkeit ist.