Anrechnung von BGB III?

Dr Franke Ghostwriter
wurde jemandem von Euch eigentlich BGB III angerechnet? Und wenn ja, welchen Schein hattet ihr denn dafür? Den der großen BGB Übung?
Danke für eine Antwort!
 
Conny! Frau Flitsch vom Prüfungsamt kann dir da eine Auskunft geben, ich habe mir selbst Strafrecht anrechnen lassen, hatte den kleinen und großen Schein. Da BGB ja hier so aufgeteilt ist, ist das wahrscheinlich schwieriger/anders. Die Anrechnung an sich ist ja recht schnell und unkompliziert. Falls du noch beglaubigte Kopien machen musst, bei deiner Verwaltung bekommst du diese u.U. kostenlos, weil diese Beglaubigungen für die Ausbildung sind.
 
@ conny: ich glaube, hier gibt es so gut wie niemanden, dem sie BGB III angerechnet haben!
ich hatte den kleinen und großen schein und hatte auch dazu geschrieben, dass ich auch im examen zwei sachenrechtsklausuren hatte; aber da dieses modul ja auch insolvenzrecht beinhaltet, was man an der präsenzuni eigentlich überhaupt nicht hat, rechnen sie das modul nicht an!
 
Ja, das hatte ich schon befürchtet. Ich hatte zwar Insolvenzrecht an der Uni, aber habe da keine Klausur geschrieben. Na ja, ich habe auch den großen Schein- ich werde es auf jeden Fall versuchen, mir BGB III anrechnen zu lassen, aber habe dann nicht allzu große Hoffnungen. Danke an Euch beiden für die schnelle Antwort!
 
also mir wurde BGB III komplett angerechnet, allerdings habe ich im Studium auch eine reine Sachenrechtsklausur als Zwischenprüfung geschrieben.
 
echt? hätte ich nicht gedacht, dass die das machen??!
denn mit insolvenzrecht hat das ja sicherlich auch nicht viel zu tun gehabt oder?
denn das war bei mir die begründung...
 
Soweit ich weiß, steht in der PO doch eindeutig drin, dass die Leutz, die alle Scheine außer das juristische Staatsexamen haben, keine EA mehr machen müssen, sondern nur die Klausur schreiben müssen (wie im Arbeitsrecht und Unternehmensrecht auch). Das können die doch nicht einfach unterschiedlich handhaben. Ich hab auch in der großen Übung im Zivilrecht Sachenrecht als Klausur gehabt und im Examen Sachenrechtsklausuren.....................
 
steht in der PO doch eindeutig drin, dass die Leutz, die alle Scheine außer das juristische Staatsexamen haben, keine EA mehr machen müssen

Das stimmt nicht, siehe § 6 in der Prüfungsverfahrensordnung:

https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/rewi/pruefvo_llb_stand_08102010.pdf.

Es gibt ReWi-Module, die in § 6 (1) nicht aufgeführt sind (z.B. BGB IV), für die also auch bei Scheinfreiheit eine Anrechenbarkeit der Klausurzulassung (oder sogar des ganzen Moduls) nur über die zusätzlichen Voraussetzungen des § 6 (2) möglich ist.

Liebe Grüße
 
@aliud: wo hast du denn gelesen bzw. gehört, dass scheinfreie studenten von quasi präsenzunis hier keine einsendearbeiten mehr schreiben müssen; ich glaube so ne prüfungsordnung würden sich hier einige wünschen!
denn dann würde ich mich zum beispiel nicht seit ca. 1,5 jahren durch einsendearbeiten "arbeiten" müssen!
 
Bei mir sieht es nicht anders aus - ich musste auch in einigen jur. Fächern eben noch EA schreiben , die mir nicht anerkannt wurden.
IPR habe ich an der Präsenzuni zwar eine Klausur geschrieben, aber die wurde mir von der Fernuni nur insofern anerkannt, dass ich in dem Modul jetzt keine EA mehr schreiben muss, die Klausur aber trotzdem. Das fand ich persönlich jetzt schon sehr merkwürdig.
 
Soweit ich weiß, steht in der PO doch eindeutig drin, dass die Leutz, die alle Scheine außer das juristische Staatsexamen haben, keine EA mehr machen müssen, sondern nur die Klausur schreiben müssen (wie im Arbeitsrecht und Unternehmensrecht auch). Das können die doch nicht einfach unterschiedlich handhaben. Ich hab auch in der großen Übung im Zivilrecht Sachenrecht als Klausur gehabt und im Examen Sachenrechtsklausuren....................
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Soweit ich weiß, steht in der PO doch eindeutig drin, dass die Leutz, die alle Scheine außer das juristische Staatsexamen haben, keine EA mehr machen müssen, sondern nur die Klausur schreiben müssen IN BGB III NATÜRLICH; DENN DARAUF BEZOG SICH DIE FRAGE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! (wie im Arbeitsrecht und Unternehmensrecht auch). Das können die doch nicht einfach unterschiedlich handhaben. Ich hab auch in der großen Übung im Zivilrecht Sachenrecht als Klausur gehabt und im Examen Sachenrechtsklausuren.....................
 
Ich zitiere auch noch mal meinen Anrechnungsbescheid von 2007.

Sehr geehrte Frau XXXXXXXXXX,
gem. § 7 II der Prüfungsordnung vom 31.10.2003 werden Ihnen folgene Leistungen angerechnet:
1101, 1102, 1104, 1105, 1108, 1112.
Das Erbringen der EA zu den Modulen 6, 9, 10 wird Ihnen angerechnet. Die Modulabschlussklausuren M 6, M 9 und M 10 sowie die Präsenzveranstaltung zu Modul 9 müssen noch absolviert werden.

Ich "stecke" in der alten PO, evtl. auch alten PVO, kann sein, dass sich das nun geändert hat.
 
Ich verweise nochmal auf die aktuelle (aka heute gültige) Prüfungsverfahrenordnung, die Wahrheit steht hier: https://www.fernuni-hagen.de/imperia/...d_08102010.pdf.

Nach § 6 (1) Prüfungsverfahrensordnung werden die EA/Hausarbeiten von neun ReWi-Modulen angerechnet, jeder BoL-Student muss aber 13 bis 14 ReWi-Module belegen, es gibt also eine Lücke von vier bis fünf ReWi-Modulen, in denen auch die Klausurzulassung nicht geschenkt wird. Das Beispiel BGB IV habe ich schon genannt.

Liebe Grüße
 
Ich zitiere auch noch mal meinen Anrechnungsbescheid von 2007.

Sehr geehrte Frau XXXXXXXXXX,
gem. § 7 II der Prüfungsordnung vom 31.10.2003 werden Ihnen folgene Leistungen angerechnet:
1101, 1102, 1104, 1105, 1108, 1112.
Das Erbringen der EA zu den Modulen 6, 9, 10 wird Ihnen angerechnet. Die Modulabschlussklausuren M 6, M 9 und M 10 sowie die Präsenzveranstaltung zu Modul 9 müssen noch absolviert werden.

Ich "stecke" in der alten PO, evtl. auch alten PVO, kann sein, dass sich das nun geändert hat.

Ja, es hat sich geändert!

Liebe Grüße
 
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Soweit ich weiß, steht in der PO doch eindeutig drin, dass die Leutz, die alle Scheine außer das juristische Staatsexamen haben, keine EA mehr machen müssen, sondern nur die Klausur schreiben müssen IN BGB III NATÜRLICH; DENN DARAUF BEZOG SICH DIE FRAGE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! (wie im Arbeitsrecht und Unternehmensrecht auch). Das können die doch nicht einfach unterschiedlich handhaben. Ich hab auch in der großen Übung im Zivilrecht Sachenrecht als Klausur gehabt und im Examen Sachenrechtsklausuren.....................

Ok, für BGB III ist es nach § 6 (1) Prüfungsverfahrensordnung bei Scheinfreiheit heute so: Die Klausurzulassung wird geschenkt, die Klausur muss jedoch geschrieben und bestanden werden.

Liebe Grüße
 
Hallo;
also ich habe 2mal das 1. Staatsexamen verhauuen und habe mich jetzt zum Sommersemester 2011 eingeschrieben.
In einem Schreiben vom Prüfungsamt hat man mir gem. § 7 II der Prüfungsordnung folgendes angerechnet:
1.Propädeutikum
2. BGB I
3. BGB II
4. Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht
5. Strafrecht
6. Allgm. Verwaltungsrecht
7. Präsenzveranstaltung BGB III

Die Belegung der folgenden Module sowie das Einbringen der dazugehörenden Einsendearbeiten wird Ihnen angerechnet!
1. Arbeitsvertragsrecht
2. BGB III
3. Unternehmensrecht

Die dazugehörenden Modulabschlussklausuren müssen noch absolviert werden!!!
 
@Paco Herzlich Wilkommen bei den Ex-Staatsexis in Hagen. 🙂

Die Aufzählung von Paco stellt die übliche Anrechnung bei Scheinfreiheit gemäß der Prüfungsordnung dar.
Darüberhinaus können scheinfreie Ex-Staatsexis, durch einen entsprechenden Schwerpunktbereich, weitere Scheine angerechnet bekommen.
 
So so,

dieser Thread beruhigt mich ein wenig... 😉

Ich habe meinen, an der Präsenzuni abgelegten Schuldrechtsschein inzwischen zurückbekommen und bekam damit auch nur die Klausurzulassung angerechnet. Und auf Nachfrage dann die Begründung, dass diese Anrechnung auch nur "wohlwollend" geschehen sei und dass man mit einem einzelnen Schein auch nicht mehr erwarten dürfe. Über diese unglückliche Wortwahl bin ich jetzt noch aufgebracht, aber wenigstens erfolgen die Anrechnungen nicht willkürlich, so wie es zunächst auf mich gewirkt hat, sondern nach festen Regeln für alle Studenten gleichermaßen. Das ist ja schon mal erfreulich. 🙄

Mir war zuvor ja gar nicht bewußt, dass das Jura-Studium in Hagen derart exquisit ist... 😀 😀
 
Ich habe meinen, an der Präsenzuni abgelegten Schuldrechtsschein inzwischen zurückbekommen und bekam damit auch nur die Klausurzulassung angerechnet.

BGB III ist ja auch Sachenrecht und nicht Schuldrecht (= BGB II). Im Übrigen finde ich, dass den Ex-Stex-Studenten schon sehr viel angerechnet wird - immerhin müssen aus den Pflichtmodulen nur noch 3 Klausuren ohne Belegung und EA geschrieben werden (spart mehrere hundert Euronen) und 3 Module vollständig bearbeitet werden, die so eben i.d.R. auch nicht Bestandteil des Staatsexamensstudiengangs sind (BGB IV, IPR & Rhetorik).
 
Nein, das hat tatsächlich (wenn es bei dir so angekommen ist) nur den Anschein, aber den Kommentar bzgl. des "exquisiten Studiums" mit dem entsprechenden Unterton kann man so - finde ich - auch nicht stehen lassen. Ich finde die Anrechnungsregeln für Ex-Stexler in der Form, wie sie bestehen, vollkommen in Ordnung und zutreffend, da die nicht (voll) angerechneten Module nun einmal auch Inhalte haben, die im Stex-Studiengang nicht behandelt werden.
 
jetzt hab ich auch deine richtung verstanden, in die es gehen sollte; ich hatte es nämlich eher negativ im bezug auf die staatsexis verstanden!
wenn das so ist, kann ich mich nur deiner meinung anschließen!
 
Mir haben die auch wie bei Paco alles angerechnet, außer die Präsenzveranstaltung und die EA. Hab heute noch mit PA telefoniert und die sind nicht bereit mir die EA (also in keinem Fach) anzurechnen. Allerdings habe ich auch keine Klausuren in UnternehmensR, ArbeitsR und BGB III. Paco hast du die Leistungsnachweise in diesen Fächern? Weil, wenn nicht, das eine wirkliche Willkürlichkeit ist.

LG
 
Hallo. Mir haben die auch wie bei Paco alles angerechnet, außer die Präsenzveranstaltung und die EA. Hab heute noch mit PA telefoniert und die sind nicht bereit mir die EA (also in keinem Fach) anzurechnen. Allerdings habe ich auch keine Klausuren in UnternehmensR, ArbeitsR und BGB III. Paco hast du die Leistungsnachweise in diesen Fächern? Weil, wenn nicht, das eine wirkliche Willkürlichkeit ist.

Hallo Dana,

man bekommt , wenn man die Zulassung zum ersten juristischen Staatsexamen (in Deutschland) erreicht hat, die in § 7 Prüfungsordnung aufgezählten Module angerechnet. Falls diese Voraussetzung bei Dir erfüllt ist, solltest Du auch die Präsenzveranstaltung, sowie die Einsendearbeiten in Arbeitsvertragsrecht, BGB III und Unternehmensrecht anerkannt bekommen.
Eine komplette Anerkennung von diesen 3 Fächern kann gegebenenfalls bei erfolgreichem Abschluss eines entsprechenden Schwerpunktbereiches erfolgen, falls man für diesen einen geeigneten Nachweis (Zeugnis etc.) hat.

Gruß
 
also ich hatte auch die Zulassung zum ersten jur. Staatsexamen und mir wurde weder in ArbeitsR, noch in BGB III oder in Unternehmensrecht etwas anerkannt. Was ist jetzt wiederum komisch finde, wenn es anderen angerechnet wurde.
Zwar habe ich Arbeitsrecht jetzt hier schon an der Fernuni gemacht, aber BGB III eben noch nicht.
 
@Conny
Die Prüfungsordnung hat sich 2010 geändert. Wahrscheinlich hast Du das Studium noch nach alter Prüfungsordnung aufgenommen.
 
na die prüfungsordnung hat sich schon geändert; nur sind die anrechnungsangelegenheiten ja sache der prüfungsverfahrensordnung; und die ist seit 2008 nicht mehr geändert worden! und wenn ich mir da § 6 durchlese, dann dürfte BGB III nicht komplett angerechnet werden!
 
@steffen-jena
Auch die Prüfungsverfahrensordnung wurde am 08. Oktober 2010 geändert.

Grundsätzlich bekommt man (bei vorhandener Zulassung zum ersten juristischen Staatsexamen) BGB III ohne Modulabschlussklausur angerechnet. Ausnahme: z.B. einen entsprechenden Schwerpunktbereich mit Nachweis, dann kann auch BGB III komplett angerechnet werden.
 
Da bin ich wohl ein Glückspilz, denn ich habe BGB III komplet angerechnet bekommen. Ich hatte eine zusätzliche HA in Sachenrecht, vielleicht lag's daran.
 
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