Anrechnung von Scheinen

Dr Franke Ghostwriter
Habe hier im Forum schon zu meiner Frage was gefunden, aber eines interessiert mich noch: Wenn ich einen Schein angerechnet bekomme, steht dort immer dabei ohne Note. Aber was bedeutet das konkret?
Ich muss ja eine gewisse Anzahl an Modulen haben. Wird der angerechnete Schein dann sozusagen mit 4,0 gewertet? Wenn ich z.B. drei Module angerechnet bekomme und ich habe den Rest an der FernUni gemacht, wie berechnet sich dann meine Endnote (normalerweise ja Durchschnitt aller Modulnoten) wenn die angerechneten Kurse ja keine Note besitzen?
Irgendwie versteh ich das nicht so richtig. Hoffe hier kann mir einer weiterhelfen.
 
Wie du schon geschrieben hast, die Note berechnet sich aus dem Durchschnitt aller Modulnoten. Dann werden eben die A-Module summiert nicht durch 10, sondern eben nur durch 7 geteilt.
 
Du,

soweit ich weiß errechnet sich der Notendurchschnitt für den Abschluss allein aus den anderen Modulen, die Du in Hagen noch machst.
Ergo: die angerechneten Leistungen fließen von den Noten her nicht in die Bewertung der Endnote mit ein.

Grüßle
Lydia
 
Gibt es denn dann keine Mindestanzahl an Modulen, die ich an der Fern-Uni machen muß? Außer jetzt die B-Module und die Bachelor-Arbeit? Das würde ja bedeuten, ich könnte mir theoretisch alle A-Module anerkennen lassen, wenn ich denn was vergleichbares hätte. Klingt irgendwie komisch finde ich.
 
Gibt es denn dann keine Mindestanzahl an Modulen, die ich an der Fern-Uni machen muß? Außer jetzt die B-Module und die Bachelor-Arbeit? Das würde ja bedeuten, ich könnte mir theoretisch alle A-Module anerkennen lassen, wenn ich denn was vergleichbares hätte. Klingt irgendwie komisch finde ich.

Die Hälfte der Module sollte man schon an der Fernuni gemacht haben.
 
Ich hätte da mal noch eine Frage: Wenn ich schon eine Klausur in dem Fach an der Fern-Uni geschrieben habe, für das ich meinen Schein anerkannt haben möchte, ist dann eine Anerkennung noch möglich?
 
Das würde ja dann theoretisch bedeuten, wenn ich zweimal an der Fern-Uni in dem Kurs durchgefallen bin, einen ähnlichen Kurs aber an einer anderen Universität bestanden habe und auch theoretisch anerkannt bekäme, würde dies nicht mehr gehen? Irgendwie kann das ja nicht sein.
 
Das würde ja dann theoretisch bedeuten, wenn ich zweimal an der Fern-Uni in dem Kurs durchgefallen bin, einen ähnlichen Kurs aber an einer anderen Universität bestanden habe und auch theoretisch anerkannt bekäme, würde dies nicht mehr gehen? Irgendwie kann das ja nicht sein.

Ist aber so. Du kannst dir nur anrechnen lassen, was du an der Fernuni noch nicht probiert hast.
 
Kurse werden ohne Note angerechnet, wenn die Leistung an einer anderen Uni erbracht wurden. D. h., es steht da auch keine Note, sondern "angerechnet" o. ä., und diese "Leistung" kann natürlich nicht in die Bildung der Endnote einbezogen werden.

So, ab jetzt müsste man wissen, was du genau studieren willst ... die Prüfungsordnungen unterscheiden sich doch schon. 😉 Auch z. B. innerhalb der Wiwi-Fakultät zw. WiInf und Wiwi.

Z. B. für WiInf. sind bestimmte Leistungen bzw. eine bestimmte Anzahl an ECTS zu erbringen, z. B. die Bachelor-Arbeit muss an der FeU erbracht werden. Genauere Angaben geben schon die Seiten der Fakultät bzw. hier im Forum ... 😉

Im Falle deiner geplanten Anrechnung eines Kurses, an dem du an der FernUni in der Vergangenheit teilgenommen und durchgefallen bist, jedoch an einer anderen Uni erfolgreich abgelegt hast, sollte es eigentlich keine Probleme geben, wenn die Gleichwertigkeit durch das Prufungsamt geprüft wurde. Vorausgesetzt, dass du vorher den Prüfungsanspruch nicht vollkommen verwirkt hast.

Verbindliche und richtige Antwort kann dir nur das zuständige Prüfungsamt geben!



Man bedenke noch: Kurs bedeutet nicht immer gleichbedeutend Modul! Sobald es in den vertiefenden Teil des Studiums geht, besteht ein Kurs nicht mehr nur aus einem Modul!


So, ich muss weg.
 
Danke für die Antwort. Habe beim Prüfungsamt (Winfo) nachgefragt und die haben mir das genauso bestätigt. Noch eine Frage zu den Kursinhaltsbeschreibungen, die zur Anerkennung eines Scheines verlangt wird: Wie ausführlich sollte die sein? Sprich: reicht es wenn ich es so ähnlich wie ein Inhaltsverzeichnis gestalte oder wollen die dort sehr detaillierte Beschreibungen haben?
 
Danke für die Antwort. Habe beim Prüfungsamt (Winfo) nachgefragt und die haben mir das genauso bestätigt. Noch eine Frage zu den Kursinhaltsbeschreibungen, die zur Anerkennung eines Scheines verlangt wird: Wie ausführlich sollte die sein? Sprich: reicht es wenn ich es so ähnlich wie ein Inhaltsverzeichnis gestalte oder wollen die dort sehr detaillierte Beschreibungen haben?
Gut, dasse nachgefrägt hast. 😉 Welche Aussage hat das Prüfungsamt bestätigt? :hmmm:Ich denke doch mal meine ... 😀

Anrechnung kenne ich noch von mir, das ist aber noch zu alten BWL-Diplom-Zeiten gewesen: Damals hatte ich so was wie ein Inhaltsverzeichnis, quasi Themenübersicht, teilweise mit kleiner (eigener) inhaltlicher Beschreibung losgeschickt. Eine Themenübersicht sollte aber reichen, wenn man hier im Forum die Berichte liest. Ich hatte zusätzlich jede Themenübersicht seinerzeit vom betreffenden Dozenten per Unterschrift beglaubigen lassen. Auch das scheint nicht nötig zu sein.
Also, es wird wahrscheinlich reichen, wenn man Überschneidungen zw. Fremd-Leistung und FeU-Kurs darstellt. Vorausgesetzt natürlich, es gibt solche Überschneidungen. 😉

So, ich muss weg.
 
OK, dann werde ich mal ne Inhaltsübersicht von den Kursen erstellen und hoffen dass das reicht. Es gibt zwar auch noch kommentierte Vorlesungsverzeichnisse, aber die sind meist recht kurz, so dass es wohl sinnvoller ist, wenn ich selbst was dazu schreibe.
Zum Glück braucht man keine Unterschrift von den Dozenten, da einige von denen schon die Uni gewechselt haben 😱 und das dann etwas schwierig werden könnte.
Weiß jdn. noch zufällig, wie lange das ungefähr dauert bis man Antwort vom PA erhält?
 
OK, dann werde ich mal ne Inhaltsübersicht von den Kursen erstellen und hoffen dass das reicht. Es gibt zwar auch noch kommentierte Vorlesungsverzeichnisse, aber die sind meist recht kurz, so dass es wohl sinnvoller ist, wenn ich selbst was dazu schreibe.
Zum Glück braucht man keine Unterschrift von den Dozenten, da einige von denen schon die Uni gewechselt haben 😱 und das dann etwas schwierig werden könnte.
Weiß jdn. noch zufällig, wie lange das ungefähr dauert bis man Antwort vom PA erhält?
Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis ist ja schon mal net schlecht!
Außerdem sollte es zur Vorlesung zu Beginn eine Themenübersicht des Veranstalters gegeben haben, diese wäre auch net schlecht.

Ich glaube bei mir hat der Anrechnungsvorgang irgendwas zw. 3-6 Wochen gedauert. Ich habe stückchenweise Kurse anrechnen lassen, so dass ich unterschiedliche Laufzeiten hatte.

Man bedenke zudem: Einmal angerechnet, ist für immer angerechnet!

So, ich muss jetzt weg!
 
Wenn ich bedenke, dass klausurergebnisse 1 bis 2 monate auf sich warten lassen, kann ich mir das schon vorstellen.
 
Um die Frage zu beantworten reicht es aus § 7 Abs. 4 der Prüfungsordnung zu lesen. Insoweit kann man also sagen, dass die Aussage von Amber-Ann falsch ist.


😕😕😕😕
Was hat der § damit zu tun? Da steht nicht drin, wie lange die Anrechnung dauert.

Ich habe ja auch vielleicht und wahrscheinlich geschrieben, somit kann es gar nicht falsch sein, sondern nur vielleicht oder wahrscheinlich.
 
😕😕😕😕
Was hat der § damit zu tun? Da steht nicht drin, wie lange die Anrechnung dauert.

Ich habe ja auch vielleicht und wahrscheinlich geschrieben, somit kann es gar nicht falsch sein, sondern nur vielleicht oder wahrscheinlich.

Ich weiß nicht was du gelesen hast, in der mir vorliegenden Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft an der FernUniversität in Hagen vom 20.12.2006 steht im genannten § 7 Abs. 4:

"Für die Bachelorprüfung nicht angerechnet werden die Studien- und Prüfungsleistungen in den Wahlpflichtmodulen."

Du schreibst dagegen, man sollte die Hälfte der Module in Hagen machen. Das "sollte" ist falsch und die "Hälfte" auch.
 
Ich weiß nicht was du gelesen hast, in der mir vorliegenden Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft an der FernUniversität in Hagen vom 20.12.2006 steht im genannten § 7 Abs. 4:

"Für die Bachelorprüfung nicht angerechnet werden die Studien- und Prüfungsleistungen in den Wahlpflichtmodulen."

Du schreibst dagegen, man sollte die Hälfte der Module in Hagen machen. Das "sollte" ist falsch und die "Hälfte" auch.

Wenn du dich auf solche alten Sätze beziehst, solltest du sie auch zitieren. Ich hatte heute um 17:08 was geschrieben und darauf ergab deine Aussage keinen Sinn.

Außerdem schrieb ich Module. Und nicht B-Module. Und die Frage davor bezog sich auf A-Module. Hatte also auch nix mit Wahlpflichtmodulen zu tun.

Aber ist schön, dass du dir mal die PO ansiehst.
 
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