Anrechnung von Scheinen

Dr Franke Ghostwriter
Muss man für die Anrechnung eigentlich eine genaue Beschreibung der alten Dozenten der Präsenzuni haben, was man alles in der Vorlesung / Klausur behandelt hat oder reicht da das Zeugnis, wo drauf steht, dass ich mein Schein in Mathe gemacht habe? Also speziell Frage ich jetzt für WiWi
 
Bei Mathe und Recht hatte ich keine Probleme - ich habe auch von der Uni Wuppertal nach Hagen gewechselt. Ich habe eine Kopie der Scheine und einen kleinen Brief, mit der bitte diese anzurechnen an das Prüfungsamt WiWi geschickt. Nach einigen Wochen hatte ich die Bestätigung, dass die Scheine angerechnet worden sind.

Mir wurden die Scheine Buchführung, KLR nicht angerechnet, da es in Hagen Bestandteile von BWL I - BWL III sind. Bei diesen Scheinen habe ich nur die Inhalte, die in Wuppertal bei Buchführung und KLR durchgenommen worden sind komplett aufgezählt - die Profs musst man nicht erwähnen. Hat aber nichts gebracht, die wurden mir nicht angerechnet.
 
Catherine,

grundsätzlich brauchst Du keine Beschreibung der bereits bestandenen Leistungen anderer Hochschulen, das Zeugnis reicht. Es kann aber in manchen Fällen sinnvoll sein, Deinem Anrechnungsantrag trotzdem eine Inhaltsbeschreibung beizulegen, um die Leute vom Prüfungsamt zu überzeugen. Das würde ich insb. bei Kursen raten, wo Du hinsichtlich der Anrechnung schon mit Problemen rechnest.

Du kannst natürlich auch erstmal nur Dein Zeugnis schicken und im Fall der Ablehnung der Anrechnung die Beschreibung nachliefern, wenn Du der Meinung bist, dass eine Anrechnung gerechtfertigt wäre.
 
Anrechung

Mir wurde heute mitgeteilt, dass die Anrechnung von Scheinen "in der Regel nicht gross" sei. Schade, ich muss mir das mit der Fernuni noch einmal überlegen, denke ich.
 
ich freu mich gerade, muß daher meinen Senf auch mal betragen: Ich habe gerade bei den Online-Prüfungsergebnissen sehen dürfen, daß mir alle drei beantragten Fächer auch angerechnet worden sind. So schnell hatte ich gar nicht damit gerechnet (Naja, der offizielle Brief ist ja auch noch nicht da). Hat anstandslos geklappt. Ich hatte keine Fächerbeschreibung beigelegt, nur einen abgestempelten Punkteauszug aus meinem Erststudium aus dem das Bestehen der Klausuren bzw. des kompletten Nebenfaches hervorging.

Euch ebensoviel Glück bei der Anrechnung,

Grüße,
Olli
 
Catherine schrieb:
Hi Olli, welche Fächer hast du denn anerkannt bekommen?

Hallo Catherine,

gerade frisch in die Signatur aufgenommen: Mikro, Makro und Recht I (letzteres allerdings auf den Fernunischein BGB I, da habe ich nicht wirklich eine Klausur gespart...)

Grüße,
Olli
 
hab da auch mal ne Frage zur Anrechnung. Bin jetzt im 2 Semester an der FernUni und hab vor Beginn des Studiums einen Antrag auf Anrechnung der Prüfungen gestellt mit einer genauen Beschreibung der Kurse, die ich schon an ner Präsenzuni bestanden hab. Hab leider nicht alles angerechnet bekommen. Jetzt hab ich in diversen Foren gelesen, dass man die Kurse nicht unbedingt so genau beschreiben muß. Vielleicht hätte ich dann die ein oder andere Prüfung auch noch angerechnet bekommen. Ist es sinnvoll, jetzt nochmal einen Antrag zur Anrechnung der Prüfungen zu stellen? Und diesmal nur mit dem Leistungsnachweis meiner alten Uni, ohne genaue Beschreibung.
Lg Leila
 
Hi, hab da auch mal ne Frage zur Anrechnung. Bin jetzt im 2 Semester an der FernUni und hab vor Beginn des Studiums einen Antrag auf Anrechnung der Prüfungen gestellt mit einer genauen Beschreibung der Kurse, die ich schon an ner Präsenzuni bestanden hab. Hab leider nicht alles angerechnet bekommen. Jetzt hab ich in diversen Foren gelesen, dass man die Kurse nicht unbedingt so genau beschreiben muß. Vielleicht hätte ich dann die ein oder andere Prüfung auch noch angerechnet bekommen. Ist es sinnvoll, jetzt nochmal einen Antrag zur Anrechnung der Prüfungen zu stellen? Und diesmal nur mit dem Leistungsnachweis meiner alten Uni, ohne genaue Beschreibung.
Lg Leila

Für die Anrechnung verlangt das Prüfungsamt in der Regel eine Darstellung der Inhalte der Vorlesung. Ich habe dafür Kopien aus dem kommentierten Vorlesungsverzeichnis eingereicht, das genügte dem Prüfungsamt.
Ein kompletter Verzicht auf die Inhaltsangabe wird das PA wohl zu Nachfragen veranlassen. Weiterhin befürchte ich, dass das PA den Schriftverkehr archiviert, so wird eine erneute Anfrage zu den gleichen Fächern mit hoher Wahrscheinlichkeit den gleichen Bescheid erwirken - erst recht bei Verzicht auf Inhaltsangaben.

Wenn Inhalte im geforderten Kurs sind, die durch die anzurechnende Leistung nicht abgedeckt sind, hast Du schlechte Karten. Wenn aber tatsächlich die Inhalte vergleichbar sind, mach einen neuen Versuch, nimm Bezug zu Deinem abgelehnten Antrag und detailiere den Inhaltsvergleich, z.B. auf Basis von kommentierten Vorlesungsverzeichnissen Deiner alten Uni.

Gruß
 
Ich glaub auch nicht, dass mein Vorhaben sehr erfolgreich sein wird. Hab mich aber schon über das PA ärgern müssen. Die wollten mir Mathe nicht anrechnen, und als ich nach dem Grund gefragt hab, kam nur "Ups, das haben wir wohl übersehn". Zum Glück haben die mir das dann doch noch nachträglich angerechnet. Und bei Recht scheint es das gleiche zu sein. Ich werd jetzt auf jeden Fall nochmal alle Kurse, die ich an meiner alten Uni bestanden hab durchgehen, und schaun ob die nicht doch was vergessen haben. Hab dann zwar für die Kurse schon bezahlt, aber wenn ich die Prüfung doch angerechnet bekomm entschädigt mich das auch.
Lg Leila
 
@ Schlangi: Hab von einer Kommilitonin von meiner früheren Uni erfahren, dass sie eine Prüfung angerechnet bekommen hat, die man mir nicht angerechnet hat. Also hab ich dem PA ne mail geschickt, dass sie das doch bitte noch mal nachprüfen sollen. Jetzt endlich nach zwei Wochen kam die Antwort, dass sie leider keine Prüfungsnachweise MEHR!!! von meiner alten Uni haben und ich die doch bitte nochmal hinschicken soll.
Werd´s einfach mal probieren und nur das Zeugniss ohne genaue Inhaltsangabe zum PA schicken. Vielleicht hilft´s ja.
Man muß ja auch mal bissl Glück im Leben haben, oder.
Lg Leila
 
Ist es nicht so das das Prüfungsamt die Anträge an die entsprechenden Lehrstühle weiterleitet und die entscheiden ob das absolvierte Modul gleichwertig ist?

oder gilt das nur für das Hauptstudium? (glaube kaum das die vom Prüfungsamt alleine drüber entscheiden)
 
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