Anrechnung von Studienleistungen

Dr Franke Ghostwriter
weis jemand hier im Forum, ob man sich Prüfungsleistungen aus einer FH (Bayern) anrechnen lassen kann, welche mit "Mit Erfolg" bewertet wurden.

Im Detail gehts um die Anrechnung von Statistik. An der FH lautete die Bezeichnung "Qualitätssicherung".
Wenn ich jedoch die Inhalte so miteinander Vergleiche, sind diese sehr ähnlich.

In den Studien- und Prüfungsinformationen ist die Anforderung an die Anrechenbarkeit nur sehr eingeschränkt beschrieben.
Meine Konkrete Frage wäre in Richtung:
- müssen gewisse Semesterwochenstunden geleistet worden sein?
- Kann eine mit "Mit Erfolg" bewertete Prüfung angerechnet werden?
Ich habe leider zum alten Kurs keine genaueren Unterlage. Wenn eines der genannten Kriterien schon als Ablehnungsgrund ausreicht, würde ich mir die Arbeit zum Ausarbeiten und Unterlagen zusammentragen sparen und die Anrechnung nicht beantragen.

Evtl. hat einer ja schon Erfahrung hiermit gesammelt und kann mir weiterhelfen.

Im Voraus schon mal Danke für die Hilfe.

Gruß,
Christian
 
christian, soweit ich weiß, werden studienleistungen, die an einer fh erbracht wurden, grundsätzlich nicht angerechnet. aber da kann ich mich auch irren, am besten wendest du dich direkt ans prüfungsamt. das sind eh die einzigen, die dir verbindlich auskunft geben können. du kannst denen doch erstmal das gleiche mailen, was du hier im forum gepostet hast, ohne gleich alle unterlagen mitzuschicken (wenn es ein großer aufwand ist, die zusammenzutragen).
 
Christian,

ich würde mich auch mit der Studienbescheinigung von der FH beim Prüfungsamt melden. Nur die können eine verbindliche Aussage treffen. Grundsätzlich werden auch Studieninhalte von der FH anerkannt, ich habe z.B. 3 Fächer der FH anerkannt bekommen.
Eingeschickt hatte ich einen Überblick der Studienleistungen (inkl. Kurzbeschreibung der Fächer), auf der auch die Semesterwochenstunden und die vergebenen Credit Points aufgelistet waren.

Viele Grüße,

Verena
 
Aus der Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs WiWi vom 20.12.2006:

§ 7
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
(1) Studien- und Prüfungsleistungen in wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorstudiengängen
und weiteren vergleichbaren Studiengängen an wissenschaftlichen Hochschulen
im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden von Amts wegen angerechnet.
(2) Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen oder an anderen als wissenschaftlichen
Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden von Amts wegen angerechnet,
soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird.
5
(3) Studien- und Prüfungsleistungen, die an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereiches des
Grundgesetzes erbracht wurden, werden auf Antrag angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt
wird.
 
Da muss man sich also nur noch fragen, ob Bayern zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gehört... 😉 immerhin haben die ja damals dagegen gestimmt!
 
Spaß beiseite, ich habe ebenfalls eine wichtige Frage zur Anrechnung von Studienleistungen:

Habe in Ba-Wü 1. jur. Staatsexamen gemacht. So wie ich §7 der Prüfungsordnung verstehe, dürfte ich mir doch eigentlich gar nicht aussuchen, ob ich mir diese Studienleistung auf das Pflichtmodul Privat- und Wirtschaftsrecht anrechnen lasse, sondern das Prüfungsamt macht das von Amts wegen (also ohne Antrag meinerseits)?

Ich bin darauf gestoßen, weil ich eigentlich folgendes herausfinden wollte:
auf einigen FernUni-Seiten ist zu lesen, man dürfe Kurse, für die einem Studienleistungen bereits angerechnet wurden, zwar belegen, jedoch nicht an der Klausur teilnehmen.
Was ist jedoch im umgekehrten Fall? Wenn ich an einer Klausur teilgenommen habe (oder nur angemeldet bin), ist dann eine Anrechnung ausgeschlossen? In der Prüfungsordnung steht dazu natürlich nix, denn danach kann ein solcher Fall ja gar nicht vorkommen, da die entsprechenden Studienleistungen ja immer von Amts wegen(!) angerechnet werden...

Nun denn, werde mich selbstverständlich ans Prüfungsamt wenden, ums herauszufinden, aber vll hat ja jemand schon Erfahrung.
 
Belegung angerechter Leistungen

Angerechnete Teilgebiete oder Module/Fächer können belegt werden, um die dort vermittelten Inhalte aufzufrischen. Auch ist eine Bearbeitung der Einsendeaufgaben möglich. Eine Teilnahme an den entsprechenden Klausuren zu den angerechneten Teilgebieten oder Module/Fächern ist hingegen ausgeschlossen.

geändert am 05.09.08

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen - Fakultät für Wirtschaftswissenschaft - FernUniversität
 
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Der Prüfungsausschuss der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft hat für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen beim Hochschul-, Fach- oder Statuswechsel auf der Grundlage der geltenden Prüfungsordnungen folgende konkretisierenden Regelungen beschlossen.
geändert am 05.09.08

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen - Fakultät für Wirtschaftswissenschaft - FernUniversität

Leider sind hier dann keine konkretisierenden Regelungen zu sehen...
 
Ich habe den Schein Statistik (Im Rahmen des Magisterstudiengangs Soziologie) für den bachelor wiwi angerechnet bekommen. Einfach den Schein mit einem kommentierten Vorlesungsverzeichnis der Veranstaltung ans PA schicken.
 
Ich habe meine Methodenklausur aus dem Psychologiestudium auch angerechnet bekommen. Habe das Inhaltsverzeichnis aus unserem Statistik-Buch kopiert und dazu geschrieben, dass das komplette Buch prüfungsrelevant war. Das hat mein Dozent dann per Unterschrift bestätigt. Dann den ganzen Krams inkl. Anrechnungsantrag nach Hagen, und fertig
 
habe Wirtschaftsmathematik und Bürgerliches Recht I an der FOM geschrieben und beide mit Erfolg bestanden, habe ich da eine Chance, daß mir diese beiden Klausuren angerechnet werden?
Um Antwort wäre ich Dankbar....

Gruß Philippe
 
Könnte schwierig werden, da es sich bei der FOM um keine Universitätsprüfungen handelt. Ich würde es aber einfach probieren, du kannst ja nur gewinnen.
 
Philippe,

ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen, dass Kurse der FOM grundsätzlich angerechnet werden. Welche aber im Einzelfall, entscheidet natürlich das Prüfungsamt.

Viele Grüße,
Verena
 
Danke für die Info, habe heute die Unterlagen von der FOM bekommen, wäre schon klasse, wenn die einem was anrechnen würden, am liebsten wäre mir Mathematik 🙂

Kann die Unterlagen einfach so nach Hagen + Begleitschreiben weiterschicken oder muß ich dazu ein passendes Formular ausfüllen?

Danke für Eure Antworten...
 
Philippe,

ich habe mein Zeugnis der FOM einfach bei der Fernuni eingereicht und einen Antrag auf Anrechnung gestellt. Der FOM musste ich dafür nichts schicken.

Viele Grüße,
Verena
 
Sorry hatte mich vertippt, habe die Unterlagen von der FOM schon hier liegen, meinte, ob ich diese nun einfach weiterschicken kann, damit die FernUni mir diese anrechnet.
Dachte es gäbe vielleicht ein Formular zur Anrechnung von Studienleistungen?

Sorry, wenn ich mich falsch ausgedrückt habe😱

Gruß Philippe
 
Sorry hatte mich vertippt, habe die Unterlagen von der FOM schon hier liegen, meinte, ob ich diese nun einfach weiterschicken kann, damit die FernUni mir diese anrechnet.
Dachte es gäbe vielleicht ein Formular zur Anrechnung von Studienleistungen?

Sorry, wenn ich mich falsch ausgedrückt habe😱

Gruß Philippe

Tag ...

Ich hatte mir seinerzeit den Kram vom jeweiligen ehemaligen Dozenten persönlich auch beglaubigen lassen. 😉 Schwierig wars etwas bei einem Recht-Schein, da der Dozent wie ein Wohnwagen-Bewohner durch ganz Deutschland gereist ist, um LSt.-Vertretungen zu machen. Letztendlich habe ich den Herrn in Leipzig gefunden, wo dieser nun endgültig auf einem LSt. inkl. Professur sesshaft geworden zu sein scheint. 😀

Ich habe in meinem Fall nix von so einer FOM, sondern Kram von einer "echten" Uni anrechnen lassen. Und das ist nun auch schon 2005 gewesen.


So, ich muss weg.
 
Christian,

die Frage beschäftigt mich auch, ich habe insgesamt 3 Semester Mathe inkl. Statisitk und ein Semester Biostatistik erfolgreich während meinem ersten Studium (Dipl.-Ing.) absolviert. Zur lasse ich mir eine Bestätigung meiner ehemaligen Profs. ausstellen, danach gehts ab zur Anerkennung, ich werde Dich auf dem Laufenden halten.
 
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