Ansatz von Aktien im Umlauf-/Anlagevermögen

Dr Franke Ghostwriter
Ansatz von Aktien im Umlauf-/Anlagevermögen

Klausur 03/05
Aufgabe 2

ML

BuNr UV UV AV AV
240 350 350 350 380
250 350 375 350 375
260 350 380 350 380
270 140 146 140 146
280 130 130 130 140

meine Lösung

BuNr UV UV AV AV
240 350 350 350 380
250 375 375 350 375
260 400 400 350 400
270 146 146 140 146
280 130 130 130 140

1.
Bei Aktien im Umlaufvermögen ist gemäß § 253 Abs. 3 Satz 1 der Wert am Abschlussstichtag anzusetzen.
Warum wird dann bei BuNr 250, 260 & 270 als niedrigerer Ansatz der Betrag aus dem Vorjahr genommen?

2.
Wo kommt der Betrag von 380T bei BuNr 260 zustande?
Das währe ein Preis von 76 Euro pro Aktie.
Der Kurs am 31.12.03 ist aber 80 Euro. Also 400T anstatt 380T.
 
Mr. Pink schrieb:
1.
Bei Aktien im Umlaufvermögen ist gemäß § 253 Abs. 3 Satz 1 der Wert am Abschlussstichtag anzusetzen.
Warum wird dann bei BuNr 250, 260 & 270 als niedrigerer Ansatz der Betrag aus dem Vorjahr genommen?

Gemäß Aufgabenstellung soll man im Folgejahr davon ausgehen, daß im Vorjahr der niedrigere Wert angesetzt worden ist.
Diesen Wert kannst Du im aktuellen Jahrgem. §253 Abs. 5 als niedrigeren Wert beibehalten oder den höheren Wert am Abschlußstichtag ansetzen.

Mr. Pink schrieb:
2.
Wo kommt der Betrag von 380T bei BuNr 260 zustande?
Das währe ein Preis von 76 Euro pro Aktie.
Der Kurs am 31.12.03 ist aber 80 Euro. Also 400T anstatt 380T.

Du kannst den Wert gem. § 253 Abs.1 S.1 maximal mit dem Anschaffungskosten ansetzen und die betragen 76 Euro pro Aktien

Gruß Daniel
 
Doro schrieb:
Noch ne Frage...

Warum steht den beim Anlagevermögen höchster Ansatz als Kurs eine 76 (Anschaffungspreis) und nicht der Bilanzstichtagskurs von 70?

Wäre lieb, wenn mir jemad helfen könnte...

§253 Abs. 5 sagt aus, daß ich einen niedriger Wert (70) beibehalten werden kann, auch wenn der Grund dafür weggefallen ist. Ich kann aber genausogut auf den Bilanzstichtgskurs (76)zuschreiben, allerdings nur maxinal bis zur Höhe des Anschaffungspreises (76).

Gruß Daniel
 
Oben