Anspruch auf Halbwaisenrente

Dr Franke Ghostwriter
Ich bräuchte dirngends Erfahrungsberichte von denjenigen, die ebenfalls ein Elternteil verloren haben und Halbwaisenrente beziehen.

Ich bin seit Oktober 2009 Akademiestudentin an der FU. Möchte aber die Zugangsprüfung machen, um mich als Vollzeitstudent einzuschreiben.

Nun habe ich gerade Post von der Rentenstelle bekommen, dass ich 600 Euro Rente zurückzahlen muss, da generell ein Studium an der FU nicht als Ausbildung gilt!

Ich bin ziemlich aufgelöst und weiß momentan nicht, was ich machen soll. Wenn das komplette Studium bei der Rentenstelle nicht zählt, dann muss ich wohl oder übel zusehen, dass ich an eine Präsenzfachhochschule komme.

War oder ist jemand von euch in der gleichen Situation und kann mir sagen, welche Schritte er/sie eingeleitet hat?

Man kann mir auch gerne eine PN schreiben.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende.

Kathi
 
@derBelgarath:

Erstmal vielen Dank für deine Antwort.

Ich werde am Montag bei der Rentenstelle anrufen und mich dort mal kundig machen sowie einen Rechtanwalt zu rate ziehen. Des Weiteren werde ich auch die FU anrufen. Jedenfalls danke ich dir für den Gesetzesauszug. Habe sowas in der Art auf die Schnelle nicht im Netz gefunden. Werde dies auch als Argumentationsstütze nutzen.

Tja, da fühlt man sich richtig wohl hier an der FU und dann kriegt man so einen Brief.

Na ja, versuche mein Wochenende noch einigermaßen zu genießen.

Vielen Dank nochmal!

Kathi
 
DerBelgarath schrieb:
Das dürfte zwar vielleicht bei einem Akademiestium fraglich sein, sicherlich aber nicht bei einem Vollzeitstudium!

Wobei ich argumentieren würde, dass

1. das Akademiestudium für Kathi ja Mittel zum Zweck ist und die Aufnahme eines "regulären" Vollzeitstudiums geplant ist

und

2. die Ansprüche (EAs, Klausur etc) für Akademiestudierende nicht anders sind als für "regulär" Studierende. Die Arbeitsbelastung also an der Anzahl der belegten Module und nicht am Status festgemacht werden kann.
 
Ahoj Kiki!

Mir geht es ebenfalls so. Ich kann nur sagen, dass bei einem Vollzeitstudent (ich bin einer) der Anspruch auf Halbwaisenrente sehr wohl besteht und es als Ausbildung bei der Rentenstelle angesehen wird. Ein Akademiestudium ist ja das "neue" Gasthörerstudium, demnach kannst du dann auch kein Geld verlangen, denn es führt zu keinem Abschluss. Vielleicht wechselst du einfach deinen Hörerstatus und schwengst auf Vollzeit um?
Ich hoffe, es war hilfreich.

Grüße, Martin.
 
Wie gesagt: realistisch gesehen, wird die Rentenstelle "nein" sagen. Ich hatte des Öfteren auch Probleme bezüglich des Fernstudiums. Solange die Zugangsprüfung nicht bestanden ist, Kiki kein Vollzeitstudent demnach ist, gibt es leider kein Geld. Das SChlimmste ist ja nicht nur der Punkt, dass es erst einmal kein Geld, sondern dass es nun auch eine Weile dauert, bis die Zahlung erneut fortgesetzt wird. Trotzdem: Viel Glück, Kiki! Dein Anwalt wird bestimmt über unsere Laienmeinung hinaus sein! 😉 Mich würde interessieren, wie das Ganze ausgeht!

Liebe Grüße, Martin.
 
Ich habe heute die Rentenstelle angerufen.

Nach 30 Minuten bin ich dann auch endlich zu der Person durchgestellt worden, die auch für meinen Fall zuständig war (ich gebe zu, ich wurde zum Ende hin etwas ausfallend aber ich wurde durchgestellt).

Nach weiteren 30 Minuten bekam ich endlich eine vernünftige Aussage: Mein Fall wird nochmal überprüft. Ich muss noch eine Bescheinigung von der FU haben, die nochmals auflistet, dass ich als Akademiestudentin die Zugangsprüfung anstrebe, dem Vollzeitstudienplan nach 3 Module belegt habe die mich zeitlich vollkommen auslasten und das ich EA's bearbeiten muss um zu Prüfungen zugelassen zu werden. Des weiteren wollen die wissen, ob es Präsenzveranstaltungen zu meinen Modulen gibt.

Ganz leise wurde man am Telefon, als ich den Zusatz des § 48 SGB, 6. Buch zitiert habe (vielen Dank nochmal an derBelgarath).

Nun werde ich gleich zum Studienzentrum fahren und mir so eine Bescheinigung ausstellen lassen. Ich kann euch sagen, ich bin froh wenn ich Vollzeitstudent bin.

Das ganze wird jetzt sowohl per Fax wie auch mit Einschreiben Eigenhändig dahingeschickt. Sicher ist sicher.

@Abraxas: Ich kenne das, dass die die Zahlung stoppen und dann wird das Ganze wieder neu berechnet und kann bis zu 6 Monaten daueren, bis wieder gezahlt wird. Hatte ich auch schon mal gehabt. War wirklich toll gewesen, zumal man keine Rückerstattung der 6 Monate bekommen hat.

So, ich halte euch auf dem Laufenden!

Viele Grüße
Kathi
 
Neuster Stand: Die FU ruft nun meine Sachbearbeiterin von der Rentenstelle an und erklärt der, dass das was ich mache sehr wohl eine Ausbildung ist, da ich ja nicht zum Spaß Akademiestudentin bin sondern die Zugangsprüfung anstrebe. Ich kriege auch noch eine Bescheinigung die ich dann nach Berlin schicken kann. Sowohl das Studienzentrum wie auch eine sehr nette Mitarbeiterin in Hagen haben mir versichert, dass man mir in diesem Fall die Rente weiterzahlen muss.

Ich hätte aber nicht gedacht, dass die FU dort persönlich anruft und der Rentenstelle den Ablauf einer Zugangsprüfung erklärt.

Diese Uni hier gefällt mir von Tag zu Tag mehr =)

Liebe Grüße

Kathi
 
Das klingt wirklich sehr gut- freut mich für dich!
Die Fernuni scheint wirklich viel für ihre Studenten zu unternehmen, was die Punkte Beratung und Organisation des Unialltags betrifft.
Ich hoffe, die Rentenstelle wird nicht stur sein.

Grüße, Martin.

PS: Kathi, du hast keine Rückerstattung bekommen? Aus welchen Gründen, wenn ich fragen darf, wurde die Zahlung unterbrochen?
 
Nun hatte ich gestern endlich den erlösenden Brief von der Rentenstelle bekommen. Kriege nun weiter meine Rente, ich muss nur jedes halbe Jahr mir von der FU eine Bescheinigung mit allen Details ausstellen lassen, um die Rente weiter zu beziehen.

Ich danke euch für eure Ratschläge, haben mir sehr geholfen.

@Abraxas:

Ich bin zur HöHa gegangen. Dort bekam man ganz normale Bescheinigungen allerdings ohne Stempel der Schule. Die Versicherung hat das nicht anerkannt. Nach ewigem hin und her ( die Schule war auch nicht gerade kooperativ) sind schlappe 6 Monate vergangen bis die Rentenstelle zufrieden war. Damals hätte meine Mutter dagegen vorgehen sollen, aber man hat die Füße still gehalten. Dafür habe ich es ja jetzt richtig gemacht.

Gruß
Kathi
 
hab gerade einen Brief von der Rentenversicherung bekommen, der Inhalt ist in etwa derselbe wie bei Kiki87.

Meine Frage ist: Ihr habt geschrieben das die Ausbildung einen Zeitaufwand von mindestens 20 Stunden wöchentlich haben muss damit man einen Anspruch hat. In diesem Zusammenhang ist mir die Definition einer Semesterwochenstunde etwas unklar. Ich belege momentan (aus finanziellen Gründen) nur 2 Module im Studiengang WIWI- Master als Akademiestudent. jedes Modul hat 6 SWS also insgesamt 12 SWS, diese zeit spiegelt allerdings in keinster Weise den tatsächlichen zeitaufwand wieder finde ich. Für den Master sind jedes Semester 3 Module a 6SWS vorgesehen, selbst dann würde ich ja nur auf 18 SWS kommen und nicht auf eine Belastung von 20 Stunden pro Woche?!

Ich hoffe der Thread ist noch aktiv und ihr könnt mir helfen, sonst kann ich mein Studium abbrechen bevor ich richtig angefangen hab

Viele Grüße
 
danke für die schnelle Antwort.. Hoffe das die von der Rentenversicherung mir keine Steine in den Weg legen, sonst bin ich echt aufgeschmissen...
 
ihrs,

ich bin ebenfalls betroffen, zumindest in den ersten Monaten. Wäre ich klüger gewesen, hätte ich mich Vollzeit eingeschrieben. War ich aber nicht, daher Teilzeit.
Wie ist es ausgegangen? Wie viele ECTS benötigt man? Laut obiger Rechnung würden 10 reichen, aber wenn man ein Semester auf 16 Wochen undefiniert sind es schon zu wenige.
Auf meinem Nachweis stehen nun die SWS und nicht die ETCS. Wie habt ihr das gelöst? Einfach mitgeteilt?

Ich halte uns allen mal die Daumen
 
Izyy,

die ETCS der LL.B. Module findest du u.a. im Modulhandbuch ([URL="https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/rewi/modulhandbuch_llb.pdf)(Strafrecht"]https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/rewi/modulhandbuch_llb.pdf)(Strafrecht[/URL] und Rhetorik haben je 10 ETCS), wenn deine aktuelle Belegung nicht ausreichend ist, kannst du theoretisch noch Module nachbelegen (Fristen für das Sommersemester 2011 - Kursbelegung - Studium - FernUniversit).

Für eine belastbare Auskunft kannst du dich an die FernUni oder den AStA (FernStudis.de | ... und doch so nah) wenden.
 
Ich habe das Formular jetzt hingeschickt. Die Frage ist einfach, ob 20 ECTS bzw 16 SWS im bürokratischen Prozess als mehr als 20 Stunden gelten, faktische Berechnung hin oder her. Ich bin gespannt
 
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