Anspruchsgrundlagen...ein paar Fragen

Dr Franke Ghostwriter
ich weiss immer nicht so genau wie ich die Anspruchsgrundlage richtig formuliere.
Welche Paragraphen muessen in den Obersatz rein? Alle die wichtig sind fuer den Anspruch? Wann schreibe ich "i.V.m" und wann gehoert der Paragraph direkt in die Anspruchsgrunglage rein?

Und noch was:Muessen beim Ergebnis genau dieselben Paragraphen wie im Obersatz auftauchen,oder koennen da auch mehr oder weniger stehen?

Wenn ich mir nicht sicher bin,soll ich einen Paragraphen lieber mit reinnehmen,oder nicht?

Vielen Dank fuer eure Hilfe schonmal!
mfg,
Soenke
 
Hab das nicht als regel gelesen aber durch die übungen in "die fälle" so verstanden:


zB schadensersatz STATT leistung
§§ 280 Abs.1+3, 283 i.V.m. 275 Abs.1-3

§ 280 Abs.1+3 (1 ist der allgemeine den man immer prüfen muss sprich schadensverhältnis, verschulden und ist auch ein schaden entstanden)

In 3 steht eben dass zusätzlich auch die Voraussetzungen des 283 gelten müssen.

diese zählen also die voraussetzungen auf, wenn in den voraussetzungen wieder paragraphen vorausgesetzt werden dann i.V.m.

i.V.m.
wenn dann nach § 275 der anspruch ausgeschlossen ist dann muss er nicht leisten

ist allerdings nur mein gedankengang und ich übernehm keine garantie dass es stimmt
 
Die Anspruchsgrundlage zu finden sollte dir keine Schwierigkeiten bereiten, wenn Du die Kursinhalte gelesen hast und dich einigermaßen im Stoff zurechtfindest ...

... ich habe mich die erste Zeit auch schwer damit getan wusste z.B. nicht wie ich auf ein anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises kommen soll

eigentlich ganz einfach: Du solltest es so formulieren:
Anspruch des .. gegen... auf Rückzahlung des Kaufpreises aus §§ 437 Nr. 2 1.Alt., 440, 323 i.V.m. §§ 346 ff. BGB

Fang an dir den Paragraphen für die Kaufpreisrückzahlung anzuschauen in dem Fall § 437 Nr. 2 1 Alt.
Voraussetzung für diesen Paragraphen sind die Paragraphen 440, 323 und 326 Absatz 5
und demnach sind diese uch in den Obersatz zu nehmen

ich werde heute nicht ganz Fertig mit dem Eintrag solltest du weiter Fragen haben dann schaue ich nochmal nach
 
ich weiss je schon welche Paragraphen ich brauche.Ich weiss nur nicht genau welche in den Obersatz/die Anspruchsgrundlage rein muessen.
Bei Kaufpreisrueckzahlung ist mir das fast klar(warum nur i.V.m.346?weils kein Anspruch ist,sondern nur die daraus resultierenden Rechte?) aber z.B. bei vorvertraglicher Haftung (am besten noch fuer einen Verrichtungsgehilfen) ist die Anspruchsgrundlage 311,241,280.Warum nicht 280 i.V.m. 241 und 311???
280 ist in meinen Augen die Anspruchsgrundlage,die aber ein wirksames Schuldverhaeltnis nach 311 vorraussetzt,wonach dann ueber 241 der Paragraph 280 gilt.

Wie ist also die allgemeine Regelung? Ich suche den Paragraphen aus dem der Anspruch entsteht und alle Paragraphen die fuer diesen ersten Vorraussetzung sind gehoeren mit zur Anspruchsgrundlage?i.V.m. sind dann die Paragraphen,die regeln wie der Anspruch umgesetzt wird??? Warum muss es dann nicht 311,241,280 i.V.m. 249 BGB heissen?Muss nicht wegen des Verrichtungsgehilfen auch noch 278BGB in den Obersatz rein?

...bloed dass mir das ganze erst so spaet auffaellt...hatte das in den Uebungen immer richtig,aber weiss nicht so genau warum🙂

mfg,
Soenke
 
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