Anspruchsprüfung

Dr Franke Ghostwriter
In einer zivilrechtlichen Klausur sind berecherungsrechtliche, vertragliche und deliktsrechtliche Ansprüche zu prüfen. In welcher Reihenfolge prüfen Sie diese richtigerweise?
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a) Die Reihenfolge der Prüfung ist unerheblich. Entscheidend ist nur, dass alle in Frage kommenden Anspruchsgrundlagen geprüft werden.
b) Zuerst werden die vertraglichen Ansprüche geprüft, dann die deliktsrechtlichen und die bereicherungsrechtlichen Ansprüche.
c) Zuerst werden die vertraglichen Ansprüche geprüft. Schließlich gehen vertragliche Vereinbarungen den gesetzlichen Regelungen regelmäßig vor.
d) Zuerst werden die deliktrechtlichen Ansprüche geprüft, denn Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung ergeben sich direkt aus dem Gesetz.
e) Die bereicherungsrechtlichen Ansprüche werden zuerst geprüft, wenn sie den Sachverhalt klar erfassen und einfacher zu bejahen sind als die vertraglichen oder die delikterechtlichen.

Hier würde ich A nehmen.

Wie seht Ihr das?

Liebe Grüße

Herby
 
Die Reihenfolge der Anspruchsprüfungen ist so:

https://wwwuser.gwdg.de/~mboenin1/AR/reihenfolge.html

b) ist also richtig, die anderen sind falsch (zu c) siehe im folgenden).

c) ist m.E. falsch, weil die Begründung falsch ist. Vertragliche Ansprüche werden vor den gesetzlichen (Delikt, ugerechtfertigte Bereicherung) geprüft, weil gesetzliche Ansprüche auch deswegen entstehen oder wegfallen können, weil eine vertragliche oder vertragsähnliche Beziehung zwischen zwei Parteien besteht oder nicht besteht, d.h. die gesetzlichen Ansprüche kann man erst vollständig prüfen, wenn die vertraglichen Ansprüche feststehen.

Liebe Grüße
 
Ahh ich verstehe, vertragliche Regelungen gehen zwar den gesetzlichen vor, aber aus den vertraglichen können Ansprüche entstehen z.B wenn diese gegen der guten Sitten sind. Und bevor man nicht alle grundlegenden Fakten untersucht hat, braucht man mit der gesetzlichen Ansprüchen gar nicht erst anzufangen, weil man sich sonst doppelt und dreifach mit einem Anspruch beschäftigt, weil man halt immer wieder "zurückspringen" müßte. Oder man prüft einen Fakt halt gar nicht, was fatal wäre. (Mal so ganz salopp formuliert)
 
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