• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Arbeitgeber und Fernstudium

A

aderno

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Ich recherchiere gerade für einen Artikel über Fernstudium und mich interessiert vor allem ob jemand von euch gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hatte, als es dem Arbeitgeber gesagt worden ist.

Ich hatte bereits ältere Beitrage in anderen Foren gefunden, in denen manche davon sprachen, dass der Arbeitgeber sogar Zuschüsse gezahlt hat und der Arbeitnehmer sich im Gegenzug zu einigen Sachen verpflichtet hatte.

Inwieweit habt ihr damit Erfahrungen? Wäre sehr nett, wenn ihr mir antworten könntet. Noch schöner wäre es, wenn jemand bereit wäre mit mir am Telefon darüber zu sprechen. Und keine Angst, ich bin kein Perverser
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Danke für eure Mithilfe und schöne Grüße
Alexander

Ich bin auch über ICQ und MSN erreichbar und natürlich per E-Mail
 
Spitzenchef

Hallöchen...

prima Thema...

Also ich habe einen superChef!
Mein Chef ist von mir arg gebeutelt...Erziehungsurlaub, Fernstudium....)

Von Anfang an hat mein Chef mich voll unterstützt beim Studium, zwar nicht mit Geld, aber mit allem Verständnis, das man sich nur wünschen kann.

Bei uns im Betrieb wird jeder, der sich weiterbilden möchte, voll unterstützt und alles möglich gemacht, was nötig ist.

Urlaub zu oder vor den Prüfungen ist garkein Problem, sowas hat einfach Priorität.

Und sogar, wenn Mentorenstunden anstehen ist früher gehen völlig selbstverständlich.

Das war noch nie ein Diskussionsthema. Er profitiert ja schließlich auch davon, wenn er Leute hat, die nicht auf einem Level stehenbleiben, sondern immer an neuen Sachen interessiert sind...

Ich bin in meinem Umfeld aber auch noch nie auf jemanden gestossen, dem der Chef Steine in den Weg legen würde...
 
Bei mir wird das sicher anders aussehen, da ich mich völlig fachfremd orientiere und das Studium nicht, oder nur wenig und unspezifisch in meinem Beruf einsetzen kann.
Meine Kolleginnen haben schon darum gebeten, dass ich den Job dadurch nicht vernachlässige und mein Chef weiß bisher nichts davon.
Ich möchte mich zum SS 05 einschreiben und von daher hat das auch noch Zeit, wenn ich es überhaupt sage.

LG Gabi
 
ich war auch erst verunsichert, ob ich es meinem Chef sagen soll oder nicht.
Aber schließlich hab ich es doch getan. Das wäre mir ja vielleicht peinlich gewesen, wenn mein Chef es von Kollegen erfahren hätte. Sowas kommt immer raus.

Mein Chef war sehr offen und interessiert, wollte allesmögliche über das Studium erfahren (Studienrichtung, zeitl. Ablauf usw.).

Urlaub zu den Klausren war kein Problem. Auch sonst gab es wenig Überschneidung mit meiner Arbeitszeit. Ich habe die Wochendseminare besucht. So brauchte ich auch nicht früher zu gehen.

LG Maren
 
Mein Chef weiss zwar auch von meinem Studium, aber Unterstützung kann ich kaum erwarten. Das einzige Zugeständnis ist, dass ich für die Klausuren auch bei Urlaubssperre frei bekomme. Mehr nicht. Seine Begründung: Er hat mich auch ohne Studium eingestellt und wenn ich mich weiterbilden will, dann entweder mit firmeninternen Schulungen oder eben alleine.
Von der Familie muss ich auch nicht allzuviel erwarten. Meine Kinder sind eben noch zu klein um zu verstehen, wenn die Mama mal lernen muss.
Gruss
Daniela
 
Arbeitgeber und Studium

Weisst Du, ich halt nicht viel davon den Arbeitgeber zuviel einzubinden, Info dass man es macht O.K.
Meine Erfahrung: Schon in der Abendschule (5 Jahre jeden Abend) sind mir die "Knueppel" vor die Fuesse geworfen worden und jetzt wurde ich gefragt ob den das Studium die Ausuebung meines Job erlaubt.

JA man sieht dass manchen der gewisse Weitbllick fehlt, denn diese Art von Studieren ist wohl das Beste was angeboten wird - Freie Zeiteinteilung und auf jedem Platz dieser Welt - besser gehst doch nicht, oder?

😱 Leitspruch: Aufgegeben wird ein Paket und sonst NIX!
 
ich hab auch mit mir gerungen es meinem Arbeitgeber zu sagen, aber da er eh ständig auf der Suche nach Fortbildungsmöglichkeiten für mich ist und keine interessanten findet, hab ich mir gedacht ich sags ihm. Eigentlich konnte er davon ja nur begeistert sein und so wars auch. Er hat mich wirklich motiviert und wollte mir auch gleich finanzielle Unterstützung anbieten. Das hab ich aber erst mal abgelehnt, da man dann ja auch eie Verpflichtung hat und ich nicht genau weiß was so auf mich zu kommt und ob ich es zu ende mache... Vielleicht gefällts mir schon im ersten Semester nicht.. Und dann?? Ich muss mir das erst mal ansehen und rausfinden, obs was für mich ist...
Jedenfalls meinte er, dass ich dann auf jeden Fall kommen soll, wenn ich weiß, dass ich es machen will und dann bekomme ich Unterstützung... nett oder??
 
ich hab es auch meinem Arbeitgeber gesagt, er meint, kurzfristig ist es nicht so gut, da ich die Zeit dann nicht arbeite, sondern lerne, aber langfristig ist es für ihn natürlich gut. Aber ansonsten eigentlich kein weiteres Interesse. Und ich hab kein Interesse daran, 60 Stunden bei meinem Arbeitgeber zu verbringen. Dann doch lieber normal und abends noch studieren. 😉

Viele Grüsse
 
Also, habe vor einigen semestern, als ich mit der Fernuni begonnen habe, auch ganz euphorisch meinen arbeitgeber, von meinem zukünftigem studierabsichten erzählt. dachte mir, das er zuminderst interessiert sein müsste, oder es zuminderst positiv sehen würde, und war dann fast ein bisschen entäuscht das er eher ein neutrales bis teilweises negatives verhalten (wäre somit weniger belastbar, er hat keine vorteile dadurch und solch ähnliche argumente wurden vorgebracht) an den tag legte - aber was solls, ich studiere trotzdem noch gerne teilzeit, auch wenn es manchmal sehr anstrengend ist.
aber vielleicht sehe ich mich mal nach einer anderen arbeit um,...
wo ich etwas von meinem neuem "wissen" einbringen kann,
auf jeden fall wird man bei solch einem studium - egal was für ein fachgebiet - viel selbstbewusster und hinterfragt immer öfters (zuminderst für sich, es ist ja bekanntlich besser "mund halten und bleiben, oder gehen") gewisse fimeninterne regeln, die eigentlich gegen das gesetz verstossen, aber halt so üblich sind
nein, keine sorge bin nicht solch ein revoluzzer, nur viel kritischer geworden und das nicht nur seit ich bwl III (personalomanagement) absolviert habe, auf jeden fall, die UNI hat mir bisjetzt sehr viel gebracht und ich bin froh dass ich es mache!!!
so das wars....
PETRA
 
Bin auch seit einem Semester dabei, habe es aber vorgezogen, dem AG nicht davon zu berichten, da ich keine positive Reaktion erwarte. Ich studiere "Fachfremd", wenn man so will, und da ist das Verständis eher gering, auch wenn sich im Laufe des Studiums sicher auch positive Auswirkungen entwickeln werden. Der AG befürwortet eher private Weiterbildungen in der jeweiligen Fachrichtung, alledings ohne diese zu Fördern... Ich freue mich aber für alle, deren AG Verständnis zeigt und/oder das ganze fördert. Mehr davon, dann hätten alle weniger zu jammern 😉

Viele Grüße
 
Ich habe, bevor ich an der Fernuni WIWI inskribierte, an einer Präsenzuni JUS studiert, und dies auch dem Arbeitgeber mitgeteilt. Leider musste ich feststellen, dass ich mir von der Zeiteinteilung (hinsichtlich Lernaufwand) falsche Vorstellung gemacht habe.
Da ich in der Arbeit sehr viel zu tun hatte, blieb mir wenig Zeit zum Lernen.
Die Frage: "Wie läuft das Studium?" konnte ich nur mit "etwas länger als ich dachte" beantworten, dass mir dann auch ein hämisches Grinsen und Bemerkungen wie "neben der arbeit studiert man auch nicht", oder "das habe ich mir gleich gedacht, dass sie das nicht schaffen", einbrachten. Enderfolg war, dass ich das Studium, dass mir trotz der Misserfolge Spass machte, mangels Zeit abgebrochen habe.
An der FU habe ich im September 2002 WIWI inskribiert und meinem Chef bis dato nichts erzählt. Weil ich aus Spaß studiere. Wenn ich mit dem Studium fertig bin, werde ich ein Halbes Jahrhundert alt sein. Als Verwaltungsangestellte müsste ich dann eine Dienstprüfung machen. Ob ich dann noch beruflich aufsteigen werde? Zur Zeit gibt's bei uns Wirtschaftsakademiker im Überfluß, und einige davon sind in Warteposition.

Ich bin froh, dass ich an der FU Hagen WIWI studieren kann und darf .... bei meinen vielen Hobbies 🙂

Liebe Grüße,
Renate
 
Muss man was sagen???

Ich studiere inzwischen im 3. Semester WiWi und habe meinem Arbeitgeber bisher nichts davon gesagt, da ich nicht weiß was ich für eine Reaktion zu erwarten habe. Da das Studium aber in keinem Zusammenhang mit meinem Beruf steht, erwarte ich jedoch keine allzu gute Reaktion.
Nur meine Frage jetzt: Sind wir eigentlich verpflichtet, dem Arbeitgeber das Fernstudium anzugeben (so wie bei einer Nebenbeschäftigung)???
Wär schön wenn jemand von euch genaueres dazu wüsste!!!

Vlg,


Naschkätzchen
 
Naschkätzchen,

ein Fernstudium ist wie ein Hobby und gilt nicht als anzeigepflichtige Nebenbeschäftigung.
Von daher kannst Du es halten wie jede andere Form von Freizeitaktivitäten und kannst es Deinem AG erzählen, musst es aber nicht.

LG
Claudia
 
Naschkätzchen,

ich schließe mich der Meinung von Claudia Seite an. Fernstudium ist wie ein Hobby. Ausserdem verdienst du, im Gegensatz zur Nebenbeschäftigung, kein Geld dabei.

LG
Minze
 
Fernstudium und AG

Ganz schön anstrengendes Hobby manchmal... (Hab gerade Recht II und Makro EA beantwortet)

Aber auf jeden Fall gut zu wissen dass mir da kein Ärger draus resultieren kann. Hab eh nicht vor meine Arbeit zu vernachlässigen deswegen... aber beweis das mal.

Vielen lieben Dank für eure Antworten!!!

Lg und schönen Abend noch,

Steffi
 
weisst du

Im endeffekt ist es schurzpib-egal was der AG ueber solche Ideen denkt, es gibt sowieso nur zwei Alternativen

a) der AG akzeptiert und stellt dir entsprechende moeglichkeiten unter garantie in aussicht

b) wenn du dich durchgebissen hast, musst du dich selbst um alternativen umsehen, .........was meist die bessere loesung ist, man muss nur ein bischen felxibel sein.

NO-NA :eek
 
Ich habe meinen arbeitgeber vor beginn des ersten semesters informiert, zwar erhalte ich keine finanzielle unterstützung, aber urlaub etc kann ich nehmen, wann ich möchte bzw. es brauche. mein arbeitgeber war auch sehr interessiert und fragt so desöfteren mal nach, wies denn läuft. einige kollegen haben schon weiterbildungsseminare über die fu gemacht, somit ist die fu keine unbekannte institution.

viele grüße
mareike
 
habe meinem Arbeitgeber nichts vom Fernstudium erzählt, werde ich auch nicht machen, würde sowieso nur auf Unverständnis stoßen. Käme wahrscheinlich noch ein Spruch wie nicht ausgelastet? Kümmern sie sich lieber um die Arbeit oder so. Außerdem hat das Fernstudium auch nichts mit meinem derzeitigen Beruf zu tun. Mache dieses Studium, um mich beruflich zu verändern, da ist es glaube ich besser, wenn man nichts erzählt, weilman dann auf keinen Fall Unterstützung bekommen würde, im Gegenteil...:mad
 
Hilfe, Arbeitgeber droht mit arbeitsrechtlichen Schritten wegen Studienaufnahme !!!!!

Ich habe meinen Arbeitgeber vor Aufnahme des Studiums informiert. Heute(Zwei Monate später und nach Aufnahme des Studiums) bekam ich von ihm ein Schreiben mit folgendem Inhalt:

laut Arbeitsvertrag § 7 ist jede Nebenbeschäftigung dem Arbeitgeber mitzuteilen und eine schriftliche Zustimmung einzuholen. Dies ist bei der Aufnahme Ihres Fernstudiums nicht geschehen.

Sollten wir feststellen, dass Ihre Arbeitsleistung oder die Interessen der Firma in sonstiger Weise beeinträchtigt werden, haben Sie mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Wir bitten Sie bis zum 1.12.2005 um eine schriftliche Stellungnahme.

§ 7 besagt:
Während der Dauer des Anstellungsverhältnisses ist jede Nebenbeschäftigung untersagt, die die Arbeitsleistung des/der ArbeitnehmerIn oder die Interessen der Firma in sonstiger Weise beeinträchtigen kann. Der/die ArbeitnehmerIn ist verpflichtet, die Firma vor jeder Aufnahme einer Nebenbeschäftigung zu informieren und hierzu eine schriftliche Zustimmung einzuholen.
:hilfe::hilfe::hilfe:
Wer kann mir Argumentationshilfe geben?:lol::lol:
 
so richtig weiß ich dir auch nicht zu helfen, aber ist das Studium überhaupt eine "richtige " Nebenbeschäftigung? Du verdienst dabei kein Geld und hast keine festen Arbeitszeiten und nicht mal einen "richtigen" Vertrag.
Vielleicht lässt sich sowas auch über die Studienberatung klären oder über das Sekretariat der Fernuni.
Viel Glück und bitte höre deshalb nicht einfach so auf :daumen:

LG
Gabi
 
Da Du für Dein Studium nicht während der Arbeitszeit lernst (oder? *g*), es allein in der Freizeit machst, dafür kein Geld verlangst oder bekommst, kann ich nicht verstehen, warum es als Nebenbeschäftigung zustimmungspflichtig sein soll.

Wenn man diesen Ansatz nämlich weiterverfolgen würde, dann müsste auch der Töpferkurs (nur als Beispiel) an der VHS zustimmungspflichtig sein.

Wie wäre es denn, wenn Du Dein Anliegen mal im Jura Bereich im Unterbereich "Arbeitsrecht" postest?

Ansonsten würde ich ja das offene Gespräch mit dem Arbeitgeber vorziehen (soweit möglich). Er soll doch einfach offenlegen, welche Befürchtungen er hat, die ihn zu einem solchen Schritt veranlasst haben. Vielleicht kannst Du diese ja beiseite räumen?
 
vielleicht sollte sich der ein oder andere bei einem so eckeligen Chef nicht mal überlegen, ob er da im richtigen Unternehmen arbeitet.
Wenn einem, weil man sich weiterbildet Steine in den Weg gelegt weden, kann man auch nach beendigung des studiums kaum auf die dicken Lohrbeeren hoffen.
Meiner Meinung nach sollte man frühzeitig umsatteln!!!
 
Kann mich nur anschliessen...

Hallo,

Kann mich nur anschliessen. Habe auch super Führungskräfte.
Habe sie darüber informiert, dass ich ab WS 05/06 bei Hagen einsteige und werde wirlich gut unterstützt.

Werde die gesamte Klausurwoche im März als Bildungsurlaub bekommen.
An Tagen an denen Klausurvorbereitungsveranstaltungen laufen, kann ich sogar am anderen Standort arbeiten, damit ich es zeitlich schaffe. (Bin Berufspendler 100km eine Strecke.)

Und statt einer einmaligen finanziellen Unterstützung gabs eine Gehaltserhöhung, weil mein Arbeitgeber zukünftig vom Studium profitiert.

Davon abgesehen ist Hagen ja keine Nebentätigkeit im eigentlichen Sinne. Problematisch wäre es doch nur, wenn Du an Deinem Arbeitsplatz während der Arbeitszeit studieren würdest. Denke solange man das nicht macht, und seinen Job vollumfänglich und ordentlich erledigt, hat der Arbeitgeber sicherlich arbeitsrechtlich schlechte Chancen.

Ich drücke Dir die Daumen, dass Dein Arbeitgeber doch noch einsieht, dass jeglicher Weiterbildung auch immer ein Profit für die Firma ist...kaufmännische Aufgaben gibt es schliesslich fast überall.

Lieben Gruss Ines
 
@ aem

Eine Nebenbeschäftigung ist in diesem Zusammenhang nur die bezahlte Beschäftigung und so würde ich auch argumentieren.

Auf keinen Fall solltest Du sagen, weil es nicht in der Arbeitszeit ist, ist es nicht genehmigungspflichtig, denn das ist ja bei Nebenjobs auch so, dass die ausserhalb der Arbeitszeit gemacht werden und TROTZDEM genehmigungspflichtig sind.

SaM
 
Also das Arbeitgeber nicht immer positiv auf eine Weiterbildung reagieren, hab ich hier schon von vielen gehört. Aber das es so weit geht, hab ich noch nie gehört.

Bin leider kein Jurist, aber soweit ich weiß kann einem niemand verbieten eine Weiterbildung zu machen, da es nicht den Interessen der Firma schadet. Wenn du z. B. bei Audi arbeitest und noch einen Nebenjob bei BMW annimmst, könnte das den Interessen der Firma schaden. Aber warum sollte ein Fernstudium der Firma schade, solange du dich an die vereinbarte Arbeitszeit hälst kann dir nichts passieren.

Würde also Stellungnahme nehmen und denen klipp und klar sagen, daß du dich an die Vereinbarten Arbeitszeiten hälst und du nur in deiner Freizeit studierst, also du nicht den Interessen der Firma schadest.
 
aem,

habe mal in mein Arbeitsrecht-Skript geschaut.
Da steht was ich eh dachte: eine Nebentätigkeit ist eine Beschäftigung die gegen Entgelt ausgeübt wird. Kriegst Du Geld fürs Studium ? Nein, also Ende der Diskussion.
Selbst wenn wäre es im besten Fall notwendig, um die Erlaubnis zu fragen (weils im Vertrag steht), er dürfte es aber eigentlich nicht verwehren,
wenn nicht konkurrenz oder ganz starke betriebliche Gründe).

Ich würde mich in der Argumentation aber nur darauf beschränken, daß es sich nicht um eine Nebentätigkeit handelt.
Manch einer betreibt ein aufwendiges Hobby, wo er mehr Zeit dafür verbringt.
Ärgerlich wäre es, wenn der AG Dir für die Prüfungen nicht freigibt 😱

Gruß ELiza
 
Eliza,
vielen Dank für deinen Hinweis.

Gibt es dazu einen Gesetzestext oder ein Urteil oder irgendetwas anderes Zitierfähiges?

Vielen Dank im Voraus
Eliza schrieb:
Hallo aem,

habe mal in mein Arbeitsrecht-Skript geschaut.
Da steht was ich eh dachte: eine Nebentätigkeit ist eine Beschäftigung die gegen Entgelt ausgeübt wird. Kriegst Du Geld fürs Studium ? Nein, also Ende der Diskussion.
Selbst wenn wäre es im besten Fall notwendig, um die Erlaubnis zu fragen (weils im Vertrag steht), er dürfte es aber eigentlich nicht verwehren,
wenn nicht konkurrenz oder ganz starke betriebliche Gründe).

Ich würde mich in der Argumentation aber nur darauf beschränken, daß es sich nicht um eine Nebentätigkeit handelt.
Manch einer betreibt ein aufwendiges Hobby, wo er mehr Zeit dafür verbringt.
Ärgerlich wäre es, wenn der AG Dir für die Prüfungen nicht freigibt 😱

Gruß ELiza
 
ich kann mich den anderen auch nur anschließen. Es ist nunmal keine Nebentätigkeit, die man beim Arbeitgeber anmelden muss, sondern eine Fortbildung für die man noch selber löhnt.
Wenn die ganze Angelegenheit nicht so ernst wäre, wäre es echt zum brüllen. Wie wär es wenn Du einfach einen Antrag auf Nebentätigkeit für ein Fernstudium stellst? - Euer Personalrat bzw. Betriebsrat würd Tränen lachen über diesen Antrag. In meiner bisherigen (5 1/2 Jahre) Tätigkeit als Sachbearbeiterin im Personalrat ist mir dies auch noch niiiieeeeee untergekommen. Meine Arbeitskollege hat sich auch gerade darüber beömmelt.
 
Wenn es einen Betriebsrat gäbe, würde der sich sicher dafür interessieren.
Als Kalauer nebenbei:
Auszüge aus dem Leitbild des Unternehmens:

"Wir sind ein Sozialunternehmen im Dienstleistungssektor."

"Wir bieten professionelle Unterstützung in den Bereichen Qualifizierung, Beschäftigung und Vermittlung von Arbeitssuchenden und verwirklichen den Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe."
 
aem schrieb:
Wenn es einen Betriebsrat gäbe, würde der sich sicher dafür interessieren.
Als Kalauer nebenbei:
Auszüge aus dem Leitbild des Unternehmens:

"Wir sind ein Sozialunternehmen im Dienstleistungssektor."

"Wir bieten professionelle Unterstützung in den Bereichen Qualifizierung, Beschäftigung und Vermittlung von Arbeitssuchenden und verwirklichen den Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe."

Na, das passt doch wie Faust auf Auge! 🙄

Ich hatte bei meinem ehemaligen AG auch Probleme, bei ihm lag es aber eher an etwas anderem: Er hatte nämlich auch mal ein Fernstudium in Hagen angefangen, aber nach zwei Semestern aufgegeben. Da konnte es sein Stolz wohl nicht vertragen, dass ich möglicherweise durchhalte.

Jedenfalls hat er die FU sowie die Qualität der Studiengänge im Allgemeinen sehr schlecht gemacht und mich immer wieder gewarnt, ich solle zusehen, dass meine Arbeit nicht leidet, er wisse ja, wie anstrengend und zeitintensiv das sei. Jawollja! 🙄 😛 Plötmann!
 
Ich habe etwas gefunden, was vielleicht weiterhilft.

https://www.lovells.com/NR/rdonlyres/88978399-7907-4B87-BC7E-30E134386AF6/0/2412.pdf

Zu Recht erwarten Arbeitgeber, dass Mitarbeiter dem Unternehmen ihre volle Arbeitskraft widmen.
Deshalb stehen sie der Ausübung von Nebentätigkeiten, gleich ob diese entgeltlich oder
unentgeltlich erfolgen soll, in der Regel skeptisch gegenüber. Umso wichtiger ist es für den Arbeitgeber,
bereits bei Abschluss des Arbeitsvertrags zweckmäßige und rechtlich unbedenkliche
Regelungen im Hinblick auf mögliche Nebentätigkeiten vorzusehen. Denn damit kann er sich
zumindest ein entsprechendes Kontrollrecht sichern.
BEGRIFF DER NEBENTÄTIGKEIT
Eine allgemein gültige Definition dessen, was eine „Nebentätigkeit“ ist, gibt es nicht. Man kann
darunter jede selbständige oder unselbständige Tätigkeit verstehen, die außerhalb des Arbeitsverhältnisses
ausgeübt wird, gleich ob dies unentgeltlich oder entgeltlich erfolgt. Entscheidend ist,
dass der Mitarbeiter seine Arbeitskraft anderweitig einsetzt. Deshalb fallen auch ehrenamtliche
Tätigkeiten oder Tätigkeiten, die rein aus Gefälligkeit erfolgen, unter den Begriff der Nebentätigkeit.
Dasselbe gilt für Tätigkeiten, die im weitesten Sinne dem Bereich des „Hobbys“ zuzuordnen
sind (z.B. Sportwart, Vorsitzender des Gartenbauvereins etc.). Die begriffliche Einordnung einer
Beschäftigung als Nebentätigkeit enthält aber noch keine Aussage darüber, ob diese Tätigkeit
neben dem Arbeitsverhältnis ausgeübt werden darf oder nicht. Sie ist mithin von der Zulässigkeit
der Nebentätigkeit streng zu unterscheiden.
ZULÄSSIGKEIT VON NEBENTÄTIGKEITEN
Sicher nicht ratsam ist es, ein generelles Verbot von Nebentätigkeiten in den Arbeitsvertrag aufzunehmen.
Ein solches Verbot kann rechtswirksam nicht vereinbart werden. Denn es steht
grundsätzlich jedem Arbeitnehmer frei, einer Nebentätigkeit nachzugehen. Das ergibt sich aus
dem Grundrecht des Arbeitnehmers auf freie Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) und auf freie Entfaltung
seiner Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG). Zwar gelten diese Grundrechte im Arbeitverhältnis
nicht unmittelbar. Sie werden aber von der Rechtsprechung im Rahmen der Billigkeitskontrolle
von arbeitsvertraglichen Regelungen mit berücksichtigt (vgl. § 315 BGB). Ein generelles Verbot
von Nebentätigkeiten ist also nicht durchsetzbar. Andererseits muss der Arbeitgeber aber eine
Beeinträchtigung seiner Interessen durch Nebentätigkeiten nicht hinnehmen. Deshalb kann er
Anzeige- und Genehmigungspflichten vorsehen.
ANZEIGEPFLICHT
Auch ohne vertragliche Vereinbarung besteht für den Arbeitnehmer als Teil seiner Treuepflicht (§
242 BGB) die Pflicht zur Anzeige einer bevorstehenden Nebentätigkeit gegenüber dem Arbeitgeber,
wenn die Nebentätigkeit die betrieblichen Interessen beeinträchtigen könnte. Eine vertragliche
Regelung der Pflicht zur Anzeige aller Nebentätigkeiten hat den Vorteil, dass sich der Arbeitgeber
hierdurch die Überprüfung der Beeinträchtigung betrieblicher Interessen vorbehält. Ein
solcher Vorbehalt ist nicht zu beanstanden, insbesondere stellt er keine unzulässige Einschränkung
der Berufsfreiheit des Arbeitnehmers dar. Im Rahmen der Vertragsgestaltung kommt es
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- 5 -
also zunächst darauf an, sich die entsprechende Information über Nebentätigkeiten durch eine
Anzeigepflicht zu sichern.
GENEHMIGUNGSPFLICHT
Im Arbeitsvertrag kann und sollte auch vorgesehen werden, dass die Nebentätigkeit einer vorherigen
Genehmigung durch den Arbeitgeber bedarf. Damit sichert sich der Arbeitgeber zumindest
formell die Entscheidungshoheit. Materiell besteht allerdings ein Anspruch des Arbeitnehmers auf
Erteilung einer solchen Genehmigung, wenn die Nebentätigkeit nicht gegen gesetzliche Vorschriften
verstößt und die betrieblichen Interessen durch sie nicht beeinträchtigt werden (hierzu
sogleich). Insoweit kommt dem Arbeitgeber kein Ermessen zu. Da die Nebentätigkeit aber vor
Erteilung der Genehmigung nicht aufgenommen werden darf, der Arbeitnehmer sich mithin über
den Genehmigungsvorbehalt nicht einseitig hinwegsetzen darf, stellt dieser ein gutes Kontrollinstrument
für den Arbeitgeber dar.
 
Und weiter geht es..

ANSPRUCH AUF GENEHMIGUNG
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Genehmigung zur Nebentätigkeit zu erteilen, wenn die Nebentätigkeit
nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstößt und die betrieblichen Interessen nicht
beeinträchtigt.
Ein Gesetzesverstoß ist selten. Er liegt beispielsweise vor, wenn die Nebentätigkeit in einem Arbeitsverhältnis
ausgeübt wird und hierdurch die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit (vgl. § 3
ArbZG) überschritten wird. Denn für Zwecke der Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeiten sind
Arbeitsverhältnisse bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 Hs. 2
ArbZG). Ein Gesetzesverstoß kann weiterhin dann vorliegen, wenn der Mitarbeiter während seines
Erholungsurlaubes eine des Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leistet. Denn
dies verbietet § 8 BUrlG.
Weitaus häufiger sind Fälle, in denen Nebentätigkeiten berechtigte betriebliche Interessen beeinträchtigen.
Wichtig für die Frage eines Anspruchs auf Genehmigung der Nebentätigkeit ist dabei,
ob eine Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers zu erwarten ist. Dies ist im Rahmen
einer Prognose zu prüfen. Der Arbeitgeber kann die Genehmigung bereits dann verweigern,
wenn bei verständiger Würdigung unter Berücksichtigung der erfahrungsgemäß zu erwartenden
Entwicklung eine Beeinträchtigung betrieblicher Interessen wahrscheinlich ist. Das kann der Fall
sein, wenn
die Nebentätigkeit die vertraglich geschuldete Leistung beeinträchtigt, insbesondere zu
einer Überbeanspruchung der Körper- und Geisteskräfte des Mitarbeiters führt oder
der Arbeitnehmer durch die Ausübung der Nebentätigkeit gegen das vertragliche Wettbewerbsverbot
verstößt (vgl. § 60 HGB).
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SANKTIONEN BEI VERSTOß
Übt der Arbeitnehmer eine unzulässige Nebentätigkeit aus, so kommen verschiedene Sanktionsmöglichkeiten
für den Arbeitgeber in Betracht. Wenn eine ordnungsgemäße Arbeitsleistung
infolge der Nebentätigkeit nicht mehr erbracht wird, kann der Arbeitgeber auf Erfüllung der Arbeitspflicht
klagen. Entsteht ihm infolge Nicht- oder Schlechtleistung des Arbeitnehmers ein
Schaden, kann er Schadensersatz verlangen. Unabhängig davon kann er dem Mitarbeiter untersagen,
die Nebentätigkeit auszuüben. Außerdem stellt eine unzulässige Nebentätigkeit einen
verhaltensbedingten Grund dar, der den Arbeitgeber zur Abmahnung bzw. ordentlichen verhaltensbedingten
Kündigung berechtigt. Im Einzelfall kann sogar eine außerordentliche und fristlose
Kündigung gerechtfertigt sein, z.B. bei einem schweren Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot.
Sanktionsmöglichkeiten stehen dem Arbeitgeber auch dann zur Verfügung, wenn die Nebentätigkeit
an sich zulässig ist, der Mitarbeiter aber gegen seine Verpflichtung zur Anzeige der Nebentätigkeit
oder zur Einholung der Genehmigung für diese Tätigkeit verstoßen hat. Der Arbeitgeber
kann eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen die Anzeigepflicht oder gegen die Verpflichtung
zur Einholung der Genehmigung also auch dann erteilen, wenn der Mitarbeiter ein Recht zur
Ausübung der Nebentätigkeit und damit einen Anspruch auf die Erteilung der Genehmigung hat.
Hintergrund dafür ist, dass das berechtigte Interesse des Arbeitgebers geschützt werden soll,
selbst zu prüfen, ob Versagungsgründe vorliegen oder nicht. Der Ausspruch einer Kündigung,
gleich ob ordentlich oder außerordentlich, ist in diesen Fällen aber problematisch. Denn bei der
im Rahmen solcher Kündigungen vorzunehmenden Interessenabwägung muss die Frage eines
Rechts zur Ausübung der Nebentätigkeit berücksichtigt werden. Besteht dieses Recht, so beschränkt
sich die Pflichtverletzung auf die Missachtung der Formalie Anzeige oder Einholung der
Genehmigung. Deshalb kommt eine Kündigung bei berechtigter Nebentätigkeit nur in Betracht,
wenn die genannten Pflichten erheblich bzw. wiederholt verletzt werden.
 
Kannst ihn ja mal fragen, ob er Dir das Skifahren auch verbieten möchte, weil es ja eine Nebenbeschäftigung ist und Deine Gesundheit gefährden könnte.

Spaß beiseite. Ich finde die Einstellung Deines Chefs bedauerlich und für mich auch ein Zeichen, dass er die Zeiten immernoch nicht erkannt hat. Lebenslanges Lernen und Eigeninitiative sind notwendig, um in der heutigen Zeit bestehen zu können.

Suche doch mal in einem Rechtswörterbuch nach dem Wort "Nebenbeschäftigung". Aus meinem Verständnis heraus ist "Beschäftigung" mit Einkommen verbunden. Du sollst also keine Götter, eh, keinen Job neben Deinem Hauptjob haben, oder zumindest nicht ohne Genehmigung Deines AG ausüben. Mit einem Studium, das Du während Deiner Freizeit absolvierst, als Hobby sozusagen, kann Nebenbeschäftigung nicht gemeint sein.

Viel Glück,
Dori
 
Sonderurlaub

Also ich werde von meinem AG ordentlich gefördert.
An den Klausurtagen bekomme ich Sonderurlaub, ohne irgendetwas einreichen zu müssen oder Urlaubstage anrechnen zu müssen.
Bildungsurlaub für die Klausurvorbereitung bekomme ich auch.

Und der Hammer: Bisher habe ich für jede Klausur, die ich mit gut oder sehr gut abgeschlossen habe, ein kleines Salär bekommen...
 
Cyberrabe schrieb:
Und der Hammer: Bisher habe ich für jede Klausur, die ich mit gut oder sehr gut abgeschlossen habe, ein kleines Salär bekommen...

Na wenn das mal kein Anreiz ist 😀

Probleme hab ich keine mit meinem AG, die Personalabteilung erkundigt sich auch in regelmäßigen Abständen mal, wie´s aussieht. Sonderurlaub bekomme ich 3 Tage im Jahr, den ich mir genehmigen lassen muss.
Bis letztes (oder vorletztes) Jahr gab´s 5 Tage, aber besser als garnix sind die 3 auf jeden fall.
Mein direkter Chef ist sich glaub ich auch nicht sooo einig, ob er´s gut finden soll, oder nicht! Auf der einen Seite sagt er mir immer, dass er das gut findet und meinen Ehrgeiz bewundert, aber in meiner letzten Beurteilung hat er durch die Blume geschrieben, dass ich "zuviel im Büro für das Studium mache" (in einem bestimmten Zeitraum). Das konnte ich aber Gott sei Dank widerlegen, denn ich weiß, daß das nicht stimmte und ich weiß auch, aus welcher Ecke das Gespräch kam (Neid). Was ich in meiner Mittagspause oder Frühstückspause mache, kann ja jedem egal sein, oder???
 
Bin entsetzt über die Reaktion, ja fast schon Drohung des AG. Glaube aber auch, dass ein Fernstudium ebenso weig wie ein Volkshochschulkurs eine Nebentätigkeit darstellt. Und hoffe dass es so ist.
 
also erstmal keine Panik.. Nebenbeschäftigung besagt, dass man eine zusätzliche Arbeit aufgenommen hat.. Dies ist hier nicht der Fall.. Man könnte es so vielleicht argumentieren, dass Du das in Deiner Freizeit machst und nichts mit der Arbeit zu tun hat.
Was Du in Deiner Freizeit machst, ist ja schließlich Dir überlassen.

Lieben Gruß
Miriam
 
@miss.marple
so sollte man nicht argumentieren, weil echte Nebentätigkeiten werden ja auch in der Freizeit ausgeübt.
Nebentätigkeit ist gegen Engelt und das liegt hier nicht vor.
 
Dori schrieb:
Kannst ihn ja mal fragen, ob er Dir das Skifahren auch verbieten möchte, weil es ja eine Nebenbeschäftigung ist und Deine Gesundheit gefährden könnte.
Haha, von wegen Spaß, unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber dir das Skifahren verbieten, z.B. bei in der Vergangenheit angefallenen Ausfallzeiten. Einem ehem. Fußballkollegen von mir hat der Arbeitgeber Daimler-Chrysler seinen Sport auch nichtvereinlich total untersagt nach einer sechswöchigen Verletzung. Wenn er sich das nächste mal beim Kicken verletzt, dann bekommt er seine Papiere!

Aber anders sieht es natürlich beim Fernstudium aus: Das kann der Arbeitgeber nicht verbieten, außer es würde deine Arbeit im erheblichen Maße beeinträchtigen. Das muß schon gravierend sein, so daß Konsequenzen auch unter andersartigen Umständen gerechtfertigt wären.
Ein Verbot des Studiums würde zu sehr in dein Recht auf freie persönliche Entfaltung eingreifen. Qualifikation ist nicht einfach nur Luxus, sondern ein eminent wichtiger Baustein deiner persönlichen Entwicklung, unabhängig davon, ob es auf dem ersten oder dem zweiten Bildungsweg, zeitverzögert oder was auch sonst immer ist.
 
Ich habe weil mich einige Beiträge hier verunsichert haben mal meine Personalabteilung angerufen und gefragt, ob ich mir mein Studium hätte genehmigen lassen müssen und ob es eine Nebenbeschäftigung darstellen würde.
Aussage war: "Weiterbilden können Sie sich sooft und soviel wie sie wollen!" Es ist keine Nebenbeschäftigung und auch nicht genehmigungspflichtig.
Gut das mein Arbeitgeber das wenigstens auch so sieht.
 
gerry schrieb:
Haha, von wegen Spaß, unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber dir das Skifahren verbieten, z.B. bei in der Vergangenheit angefallenen Ausfallzeiten. Einem ehem. Fußballkollegen von mir hat der Arbeitgeber Daimler-Chrysler seinen Sport auch nichtvereinlich total untersagt nach einer sechswöchigen Verletzung. Wenn er sich das nächste mal beim Kicken verletzt, dann bekommt er seine Papiere!

Naja... ich kenne auch Leute, bei denen stand im Arbeitsvertrag von Anfang an drin, welche Sportarten denen untersagt sind - von wegen erhöhtes Risiko und die Führungskräfte würden dann Wochenlang ausfallen... Scheint also machbar zu sein 🙄
 
Studium = Nebenbeschäftigung

Hallo zusammen,

bezugnehmend auf die Diskussion in diesem Thread hat sich auch bei mir diese Frage aufgeworfen.

Ich bin Beamter in Hamburg und beabsichtige ab März zu studieren und zwar nicht als Fernstudium, sondern als regulärer Studiengang.

Dem zur Folge habe ich es bei meinem Arbeitsgeber, der Stadt Hamburg, beantragt und bekam folgende Antwort:

Die Aufnahme eines Studiums ist weder eine genehmigungspflichtige, noch eine genehmigungsfreie Nebentätigkeit.

Für mich ist allerdings dabei die Problematik, daß das Studium einer Nebentätigkeit gleichgestellt sein muss, damit ich trotz meiner Vollzeitbeschäftigung bei der Stadt die Möglichkeit zum Studieren habe.

Im Gegensatz zu der Meinung einiger hier im Thread, die ein Studium nur als Freizeitbeschäftigung ansehen, vertrete ich somit eine ganz andere Meinung. Schulzeiten werden grundsätzlich mit Arbeitszeit verglichen und schränken unter anderem im Jugendschutzgesetz Arbeitgeber während der Ausbildung auf eine Maximalarbeitszeit im Betrieb neben der Schule ein. Bezogen auf ein Studium ergibt sich somit, daß auch die Studienzeit mit der Arbeitszeit vergleichbar ist und somit zumindest unter die nicht genehmigungspflichtigen und somit allgemein genehmigten Nebentätigkeiten fallen müsste.

Hierzu schaue man sich die Definition einer Nebentätigkeit z.B. in der HmbNVO (Hamburger Nebentätigkeitsverordnung) an. Dort findet man in §2 folgenden Inhalt:

  • (1) Nebentätigkeit ist die Ausübung eines Nebenamtes oder einer Nebenbeschäftigung.
  • (3) Nebenbeschäftigung ist jede nicht zu einem Hauptamt oder Nebenamt gehörende Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes.
Natürlich ist dieser Auszug auf Hamburger Beamte bezogen, definiert aber grundsätzlich erst einmal eine Nebentätigkeit als JEDE TÄTIGKEIT innerhalb und ausserhalb des öffentlichen Dienstes.



Ich habe gegen die Entscheidung meines Arbeitgebers im Dezember geklagt, um feststellen zu lassen, daß ein Studium eine Nebentätigkeit ist. Das Ergebnis werde ich hier sobald vorhanden auszugsweise posten.

Sollte jemand diesbezüglich Kenntnis von Präzidenzfällen und Urteilen haben, würde ich mich über eine Nachricht freuen.

Gruss

André
 
ANDRE.HH schrieb:
Für mich ist allerdings dabei die Problematik, daß das Studium einer Nebentätigkeit gleichgestellt sein muss, damit ich trotz meiner Vollzeitbeschäftigung bei der Stadt die Möglichkeit zum Studieren habe.

Hallo André,

was bedeutet das? Heißt das du möchtest dich vom Dienst freistellen lassen um zu studieren? für die meisten hier wäre es sehr fatal, wenn das Studium eine Nebenbeschäftigung wäre, denn in fast jedem Vertrag steht drin, daß eine Nebentätigkeit genehmigungspflichtig ist und für einige würde es sicher bedeuten nicht studieren zu können/dürfen.
Für mich ist das Fernstudium schon deshalb keine Nebentätigkeit, weil ich es freiwillig ausführe und relativ unabhängig von festen Zeiten bin.
Im Prinzip wäre dann Hausfrau und Kindererzieherin auch bald eine Nebentätigkeit 😎

LG
Gabi
 
MarieCurie schrieb:
Hallo André,

was bedeutet das? Heißt das du möchtest dich vom Dienst freistellen lassen um zu studieren?

Ich habe einen festen Dienstplan und könnte somit zahlreiche Vorlesungen nicht wahrnehmen. Durch die Anerkennung als Nebentätigkeit würde mir die Möglichkeit gegeben für diese Zeiten eine Freistellung unter Gehaltsfortzahlung zu bekommen. Denn nur bei Nebentätigkeiten ist vorgesehen, daß der Dienstplan auf solche Gegenbenheiten eingestellt wird und die anfallenden Arbeitsstunden vor- oder nachgeleistet werden dürfen.
 
Dr Franke Ghostwriter
ANDRE.HH schrieb:
Ich habe einen festen Dienstplan und könnte somit zahlreiche Vorlesungen nicht wahrnehmen. Durch die Anerkennung als Nebentätigkeit würde mir die Möglichkeit gegeben für diese Zeiten eine Freistellung unter Gehaltsfortzahlung zu bekommen. Denn nur bei Nebentätigkeiten ist vorgesehen, daß der Dienstplan auf solche Gegenbenheiten eingestellt wird und die anfallenden Arbeitsstunden vor- oder nachgeleistet werden dürfen.

Bei Nebentätigkeiten kann Dein Arbeitgeber/Dienstherr aber auch die Zeit, die Du dafür pro Woche aufwenden darfst/kannst, beschränken. Bei uns wird den Leuten regelmäßig nicht mehr als 8 Stunden in der Woche für die Nebentätigkeit erlaubt. Damit ist dann auch ein Präsenzstudium nicht realisierbar. Außer natürlich, Du machst das dann nach dem Motto, was der Dienstherr nicht weiß... Ob das dann die optimale Lösung ist??? Aber jeder muss selbst wissen, was er tut!
 

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