Arbeitsvertragsrecht

Dr Franke Ghostwriter
Ich studiere Psychologie im 5. Semester und weil ich im Personalbereich arbeiten möchte, würde ich gerne zusätzlich "Arbeitsvertragsrecht" belegen und die Prüfung schreiben. In wieweit ist dieses Modul ohne Vorkenntnisse aber mit sehr viel Fleiß machbar ??

Vielen Dank

😀 :rolleyes
 
Fleiß alleine genügt nicht. Du musst die Strukturen des Schuldrechts drauf haben. Ohne Schuldrecht AT und Allgemeiner Teil geht wenig bei Arbeitsvertragsrecht.
 
Just1177,
ich habe das Modul letztes Semester geschrieben und schließe mich grundsätzlich Frodo an. Ich denke, dass du schon Glück brauchst, wenn du das Modul ohne weitere Kenntnisse schaffen willst. Das Modul "Arbeitsvertragsrecht" hat auch Bezüge zu den Modulen BGB I und BGB II, und gerade wenn es um Schadensersatzrecht geht (war bei mir der Fall), bist du ohne weitere Kenntnisse eigentlich verloren. Aber das war ja erst bei mir Thema, wenn es in der Klausur bei dir dann beispielsweise um Kündigung geht, würde es denke ich schon gehen...
Aber du gehst auf jeden Fall ein erhebliches Risiko ein.
Gruß
rewi23
 
Ich kann mich den beiden nur anschließen. Da es im Wesentlichen um die vertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geht, sind zumindest Grundkenntnissse im Schuldrecht zwingend Notwendig. Da unter anderem auch auf Themen wie AGB´s eingegangen wird ist also auch der AT des BGB erforderlich. Abgesehen vom fachlichen Wissen, solltest du auch den Gutachtenstil eingermaßen beherrschen, da formelle Fehler ebenso ungern gesehen werden wie inhaltliche.
Allein vom Stoff her ist Arbeitsvertragsrecht allerdings eines der angenehmsten Module im BOL-Studiengang. Der Stoff lässt sich recht schnell lernen und ich persönlich fand ihn auch nicht übermäßig schwer.
Aber das liegt mit Sicherheit auch daran, dass sich vieles schon abrufbereit ins Langzeitgedächtnis gefressen hat (Stichwort: Schuldrecht 😉)
 
schließe mich an - ohne erweiterte BGB Kenntnisse schwer machbar bzw. nur mit Glück. Daher würd ich auch jedem empfehlen, immer zuerst BGB II zu machen und nicht in Kombi mit AVR.

Als Nichtjurist ist der Gutachtenstil ja auch nochmal eine weitere Hürde.
 
Vielen Dank für euere Antworten ! Das ist dann doch zuviel. Ich schaue lieber nach Weiterbildungen. Sooo fundiert brauche ich Arbeitsrecht doch nicht unbedingt für Personalauswahl / Recruiting (zumindest, hoffe ich)

Grüße
Just1177
 
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