• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Auf der Leitung gestanden

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Auf der Leitung gestanden...

Hallo ihr Lieben,

ich habe eine Frage, die ich aus Peinlichkeit eigentlich
gar nicht stellen möchte, aber trotzdem...

Ich habe die erste Einsendeaufgabe ziemlich schnell abgearbeitet
und an die Uni geschickt. Selbstverständlich auch das Script dazu
durchgearbeitet.

Mein Fehler :

Mir kam es gar nicht in den Sinn, das Ganze im "Gutachtenstil" zu fertigen,
ich habe halt 2 Din A4 Seiten zur Problematik geschrieben und rein fachlich
war nach Rücksendung und einem "nicht bestanden" alles IO. Ich hab trotzdem
35 Punkte abgefasst.

Ich könnt' mich in den Hintern beißen...

Da jedoch in der Aufgabenstellung nicht explizit darauf hingewiesen wurde,
das die Arbeit im Gutachtenstil gefertigt werden soll, hab ich das
gänzlich außer acht gelassen...

Heul !! 😡

Nun maine Frage : Kann ich die Arbeit korrigieren, wenn ja, innerhalb
welcher Frist und wird es dann trotzdem gewertet ??

Vielen Dank für eine Info und lacht nicht alle zu sehr über meine
"Dämlichkeit"...

Liebe Grüße

Mirko
 
Mirko,

du bist ganz bestimmt nicht der Einzige, der die Arbeit nicht im Gutachtenstil verfasst hat 🙂 Hast du die EA schon korrigiert zurückerhalten? Wenn ja, glaube ich nicht, dass sie auf über 50 Punkte korrigiert wird, leider. Die Beherrschung des Gutachtenstils macht für die Recht - Einsendearbeiten und - Klausuren denke ich weit über 50% des Lernaufwandes aus. Grundsätzlich kannst du aber jede Einsendearbeit zur Nachkorrektur geben, denke ich. Schicke dem Lehrstuhl dazu einfach eine kurze Mail mit der Bitte um Nachkorrektur deiner EA.

Am besten du hängst dich jetzt hinter die übrigen Einsendearbeiten (es sind ja noch einige 😉) und hier auf Studienservice bekommst du sicher Ideen, dass du die nächsten Einsendeaufgaben auf jeden Fall bestehen solltest
 
Auf der Leitung gestanden...

Hallo David,

danke für die Info.

Ich habe die Arbeit schon zurück, deswegen war ich ja so entnervt.

35 Punkte weil fachlich IO, aber natürlich nicht bestanden... 😡

Neben dem "nicht bestanden" Stempel is auf dem Blatt unten noch
ein Bereich für die Wertung nach Korrektur. Deswegen die Nachfrage hinsichtlich Korrekturmöglichkeit...

Ich beschäftige mich schon seit 2 Jahren mit Zivilrecht, schreibe Klagen selbst und prozessiere vor dem hiesigen Amtsgericht bisher erfolgreich bzgl. eigener geschäftlicher Notwendigkeit. 🙄

Insofern habe ich mit dem Gutachtenstil kein Problem, weil es eigentlich im Groben die Struktur einer Klage hat.

Mich hat es nur ein bissl geärgert, das man in der Aufgabenstellung nicht konkret darauf hingewiesen hat.


Bis Bald

Mirko
 
Dr Franke Ghostwriter
Oh je! Wie ärgerlich!! Könnte glatt mir passiert sein, mir Schusseltrulla. 😱

Aber nicht zu sehr ärgern, sondern weiter geht´s mit der Arbeit. :chatten
 
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