Aufgabe 00046 Buchhaltung

Dr Franke Ghostwriter
Aufgabe Buchhaltung

Ich hab da mal eine dumme Frage bei einer Aufgabe!

Ein Möbelgeschäft kauft sechs Schreibtische zu je 1.000 Euro, von denen einer für den eigenen Bedarf (Anlagevermögen) und fünf zum Weiterverkauf (Umlaufvermögen) bestimmr sind. Der Kauf erfolgt zu rHälfte auf Ziel und zur Hälfte durch Barzahlung.

In meiner Lösung stehts so:
(1) Geschäftsausstattung 1.000 Eur an Kasse 3.000 Eur
(2) Waren 5.000 Eur an Lieferantenverbindlichkeit 3.000 Eur

Fehlt da nicht ein dritter Buchungssatz, sprich Waren an Kasse 2.000 Eur.
Darf man das wirklich in Buchungssatz 1 verrechnen? Dann bezieht sich das doch nicht mehr auf Waren?!
 
Ich würde im Moment aus dem Bauch heraus sagen, die Buchungssätze stimmen so.

Du hast zusammen immer 6000€ Wert...

Wenn du das nämlich als zusammenhängenden Buchungssatz schreiben würdest (was die Uni leider nicht mach) dann könnte man das so lassen...

Woher kommt diese Aufgabe? 🙂

Lg Tyff
 
Tiffany,

aus dem Buch "Buchhaltung und Jahresabschluss von Döring/Buchholz".

Ich hätte jetzt gedacht, dass ich da die Bilanz verfälsche, denn die 2000 Eur kommen ja von den Waren und nicht von der Geschäftsausstattung!

Na ja irgendwie mach ich das immer falsch.

Lg
Mel
 
Als einfache Buchungssätze sähe die Lösung so aus:

Fall 1: Der Schreibtisch für den eigenen Gebrauch wird bar gezahlt (aus der Aufgabenstellung geht nicht hervor, wie der Schreibtisch für den eigenen Gebrauch bezahlt wird), das ganze nach dem "Hagener Schema" (Höchstbetrag zuerst):

(1) Waren an Lieferantenverbindlichkeiten 3000
(2) Waren an Kasse 2000
(3) Geschäftsausstattung an Kasse 1000

Fall 2: Der Schreibtisch wird nicht bar bezahlt, sondern fällt unter Lieferantenverbindlichkeit

(1) Waren an Kasse 3000
(2) Waren an Lieferantenverbindlichkeiten 2000
(3) Geschäftsausstattung an Lieferantenverbindlichkeiten 1000

Fall 3: Eventuell könnte man auch so buchen:
(1) Waren an Kasse 3000
(2) Waren an Lieferantenverbindlichkeiten 3000
(3) Geschäftsausstattung an Waren 1000


Mit freundlichen Grüßen, Maria!
 
Mit dem brW-System kann man nur einfache Buchungssätze eingeben (zusammengesetzte sind nicht möglich - die müssen in einfache umgewandelt werden; dadurch können eventuell auch Rückbuchungen entstehen, die aber möglichst vermieden werden sollten).

Ich würde sagen: Die Aufgabe ist schlecht gestellt. Käme mir so eine Aufgabe in der Klausur unter würde ich vermutlich Lösung 3 nehmen - da wird am wenigsten "verfälscht" und nichts unterstellt - es erfolgt nur eine Umbuchung.
Im tatsächlichen Leben hätte man vermutlich zwei Rechnungen zu buchen (oder man würde sich selbst noch einen weiteren Beleg ausstellen, der dann die dritte Buchung belegt).

Das System der Fernuni ist ziemlich kompliziert und beruht auf verschiedensten Vorgaben (was vermutlich mit der Computerauswertung durch den brW zusammenhängt). Real ist das wirklich nicht.
Aber die Buchungssätze der Aufgaben der FU sind meistens eindeutiger (und man hat eine Vorgabe, wieviele Buchungssätze man für eine Aufgabe braucht - erkenntlich an den Nummern).

Also kein Panik - die Fragestellungen der FU sind eindeutiger und es werden nur einfache Buchungssätze gefragt.

Mit freundlichen Grüßen, Maria!
 
Einen Sinn kann ich in der Buchhaltung noch nicht so
richtig sehen! Na supi, da kauft man sich Bücher um
das endlich zu kapieren und dann sitzt man wieder da
wie der Ochs vorm Berg! 😕

Na, dann heißts ab jetzt wohl üben, üben, üben! :eek
 
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