Aufgabe 1

Kurvendiskussion...

Hi Ulrike,
also, ich bin zu folgendem Ergebnis gekommen:
Da die ertragsgesetzlichen Prod.Fkt. in ihrem Maximum den effizienten Rand der Produktion darstellen, müsste man dieses Maximum berechnen -> 1. Ableitung gleich null, 2. Ableitung < 0. Für r=13,67 sind die notwendige und hinreichende Bedingung erfüllt. So muss dann auch bei b) weiter verfahren werden. Die Grenzproduktivität ist ja die 1. Ableitung der Produktionsfunktion. Davon musst Du das Maximum bestimmen, also 2. Ableitung der Produktionsfunktion = 0, 3. Ableitung < 0 => r = 6,67. Das in die 1. ableitung eingesetzt gibt 36, 83.
Die dafür benötigten Definitionen findest Du in KE 1 S.31

PS: Ich hoffe, keiner hat den Scheiß gelesen, den ich vor meiner Änderung hier geschrieben hatte... Falls ja, bitte ganz schnell vergessen, ich habe mich aufs dämlichste verrechnet...:rolleyes
 
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