klausur 03/05 - aufgabe 1
Hallo,
die Frage mit dem schadensersatz war ja reichlich unpräzise. handelt es sich hier um eine produkthaftung? dann müsste die rückstellung ja ohne wahlrecht erfolgen. warum ist dann aber die rede von dem wahlrecht aus 249 hgb?
also wahlrecht oder nicht?
und: wenn es ein wahlrecht gibt - kann dann nicht auch jeder beliebige betrag bis max. 80 tausend zurück gestellt werden, also z.b. 50 t?
Hallo,
die Frage mit dem schadensersatz war ja reichlich unpräzise. handelt es sich hier um eine produkthaftung? dann müsste die rückstellung ja ohne wahlrecht erfolgen. warum ist dann aber die rede von dem wahlrecht aus 249 hgb?
also wahlrecht oder nicht?
und: wenn es ein wahlrecht gibt - kann dann nicht auch jeder beliebige betrag bis max. 80 tausend zurück gestellt werden, also z.b. 50 t?