Lösung Aufgabe 2
Hallo,
bei der Aufgabe 2 kannst du die gesetzliche Rücklage nach der Vorschrift des § 150 AktG berechnen. Meine hier gegebenen Antworten sind allerdings falsch, wie ich nach Zugang der Musterlösung einer anderen Klausur mit der gleichen Aufgabenstellung feststellen musste.
Und zwar nehmen wir den Fall 1 der Aufgabe. Die Zuführung zur Rücklage beträgt 1/20 des Jahresüberschusses (vermindert um einen evtl. Verlustvortrag), und erfolgt solange bis die gesetzliche RL und die Kapitalrücklage zusammen 1/10 des gezeichneten Kapitals betragen. Achtung: die Gewinnrücklage hat damit nichts zu tun!!! Daher ist die Lösung a von Fall 1 38, Fall 2 36, Fall 3 43 (auch hier Achtung: das mit einer Zuführung von 40 schon 1/10 von 4000 erreicht wäre, ist unerheblich bei der gesetzlichen Zuführungspflicht).
Auch Lösung b habe ich mir zu einfach gemacht, und ist daher falsch. Der Vorstand muss als Bilanzgewinn mindestens ausweisen: Bilanzgewinn abzüglich Verlustvortrag dividiert durch zwei. In unserer Aufgabe heiss das im Fall 1 380, Fall 2 360, Fall 3, 430.
Ich hoffe, dass ich jetzt die Richtigen Lösungen parat habe - ich warte ja selber noch auf Postings im Forum zum Ergebnissvergleich dieser Klausur. Aber orientiert an der o. a. Musterlösung müssen die Ergebnisse einfach stimmen.
Bis auf weiteres - Ciao!
Dirk