q7029969 schrieb:
Auch wenn der Beitrag für das letzte Semester war, für alle, die 9/05 schreiben, meine Meinung:
Ich habe auch das Ergebnis 1 1 2 - 2 2 2, vielleicht haben sich die Grössen 2005 sehr geändert.
Ich schau nachher mal nach, ist ja nicht allzuschwer. In 2003 war jedenfalls 1 2 2 / 2 3 2 die korrekte Lösung, mal sehen, wie es nach HGB 2005 aussieht.
Zur Erläuterung:
Im (Gründungs) JAhr 02 ist die B-GmbH eine "mittlere" Kapitalgesellschaft, also 2 und wird, mangels Vergleichswerten, als solche auch rechtlich eingestuft.
In 03 ist sie zwar den WErten nach eine "kleine" Kapitalgesellschaft, bleibt aber rein rechtlich als "mittlere" eingestuft, da es an der Vorraussetzung aus 267(4)HGB fehlt.
In 04 und 05 jedoch erreicht sie jedesmal mit mindestens zwei Werten die vorraussetzungen für eine "große" Kapitalgesellschaft". Deswegen in 05 als Rechtsfolge "3".
Mit den WErten aus HGB 2005 ergibt sich aber, wie du korrekt anmerkst, "2-2-2" - die Umsatzerlöse der B-GmbH aus '04 (28.800), nach HGB 2004 noch kennzeichnend für eine "große" Kapitalgesellschaft, kennezichnen lt. HGB 2005 eine "mittlere".
Eigentlich ist es daher schwer, die Firmengrößen rückwirkend zu beurteilen, da man normalerweise nur die aktuellen Zahlen hat, die in weiter zurückliegenden Jahren nicht richtig sind.
ACK
Ich werde für die Klausure ein HGB 2005 mit den darin angegebenen Zahlen benutzen.
Angela
Das
musst du sogar, ansonsten ist ein großteil deiner Aufgaben zum Jahreschabschluß schlicht falsch gelöst...
Volker