• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Aufgabe 3

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alle,

nachdem ich nun meinen Frust zumindest teilweise überwunden habe, geht es weiter 😉

Ein Problem habe ich jedoch mit der im Betreff genannten aufgabe:

1. Wie errechnet sich hier das "ordentliche Betriebsergebnis"
2. wie errechnet sich hier das "außerordentliche Ergebnis"?

und warum so und nicht anders? HGB hilft hier jedenfalls nicht weiter 🙁

Volker, der nicht versteht, warum keine Formelsammlung mit darf -- *niemand* kann sich >30 Formeln merken.
 
neanderix schrieb:
Hallo alle,

nachdem ich nun meinen Frust zumindest teilweise überwunden habe, geht es weiter 😉
Das ist supi!


neanderix schrieb:
1. Wie errechnet sich hier das "ordentliche Betriebsergebnis"

2. wie errechnet sich hier das "außerordentliche Ergebnis"?
Dazu solltest du vielleicht nochmal das Skript lesen(JA4 S.81-89) da ist es beschrieben, auch welche Positionen der GuV zu welchem Ergebnis gehören.
Um die zugehörigen Positionen für die Klausur zu wissen, habe ich im HGB bei der GuV die Positionen verschiedenfarbig makiert, auch für Rohergebnis und so. Die GuV ist jetzt zwar sehr bunt, aber ich kann prima mit arbeiten und bei den restlichen Formeln muß man eben in den sauren Apfel beißen und sie lernen. Ich hab sie mir auf Karteikarten geschrieben, die ich immer bei mir hab, so kann ich die Formeln lernen, wenn ich zwischendurch mal Zeit hab.

neanderix schrieb:
Volker, der nicht versteht, warum keine Formelsammlung mit darf -- *niemand* kann sich >30 Formeln merken.
Ich kann es auch nicht verstehen, warum die uns die ganzen Formeln lernen lassen. Das hat in meinen Augen nichts mit studieren zu tun.
 
Volker,
neanderix schrieb:
und warum so und nicht anders? HGB hilft hier jedenfalls nicht weiter 🙁.

Hier kann ich Dir nur den gleichen Tipp, wie Daniel geben. Markier das HGB bunt, dann weiss man, was zu welcher Berechnung gehoert.
Es ist uebrigens §275 Gliederung. Habe verschiedenfarbige Punkte davor und dahinter, die jeweils die Zugehoerigkeit zu den einzelnen Rechnungen markieren.

neanderix schrieb:
Volker, der nicht versteht, warum keine Formelsammlung mit darf -- *niemand* kann sich >30 Formeln merken.

Ist doof, aber ist halt so. Wird auch in BWLII und BWLIII nicht anders sein.
Mein Tipp: Formeln rausschreiben (auf Karteikarten), das uebt schon mal. Und diese dann beim Loesen der alten Klausuren zur Hand haben, so dass man sie "Nebenbei" lernt und ab und zu mal eine Einheit Formellernen einschieben (wie Daniel gesagt hat).
 
Daniel P. schrieb:
Dazu solltest du vielleicht nochmal das Skript lesen(JA4 S.81-89) da ist es beschrieben, auch welche Positionen der GuV zu welchem Ergebnis gehören.

Zur *handelsrechtlichen* GuV.

Das Problem ist, dass in der Klausuraufgabe drinsteht, dass beide Werte als *Bilanzanalytische Werte* zu errechnen sind.

Ich kann es auch nicht verstehen, warum die uns die ganzen Formeln lernen lassen. Das hat in meinen Augen nichts mit studieren zu tun.

Das scheinen einige Betonköpfe am Lehrstuhl anders zu sehen. Lies mal den Thread "Taschenrechner" in der FeU-Newsgroup "feu.wiwi.diskussion", insbesondere die Beiträge von Dr. Lorth.
Er hält stupides Auswendiglernen durchaus für eine studentische Tugend 🙁

Kein Wunder IMO, dass es mit dt. Unis bergab geht, wenn alle so denken.

Und um gleich beim Thema zu bleiben, du wirst sehen, was er über bestimmte Arten von Taschenrechnern denkt (nicht nur er, die Liste, die im Fandel-Bereich abrufbar ist, spricht IMO Bände 🙁 ).

Wenn man sich dann noch vor Augen führt, was an dt. Schulen lt. Richtlinen erlaubt ist.....

Volker
 
ich habe heute mal versucht, mich zum Thema "Bilanzanalyse" schlau zu machen.
Einerseits hat Volker Recht - im HGB ist dazu nichts zu finden. Das hört nach der GuV auf und daher ist hier der §275 "mit Vorsicht zu geniessen".
Die Bilanzanalyse ist eine der Analyseformen, das Jahresergebnis darzustellen (man kann dazu auch sagen "in HGB-Grenzen zu *gestalten*"). Dazu wird das Erfolgsspaltungskonzept herangezogen, so wie es Daniel schon auf S.81 der KE 4 gefunden hat.
Die grobe Linie ist also klar.....


Jahresüberschuß/-fehlbetrag


.........................................V..................................................​
ordentliches------------ Steuern vom --------------außerordentliches
Ergebnis -------------Einkommen u. Ertrag ---------Ergebnis
........I
I -----------I
Betriebs- Finanz-
ergebnis ergebnis

Aber ich stehe erst am Anfang des Erfolgsspaltungskonzepts und versuche gerade, S.83 des Skripts zu verstehen
gruebel.gif


LG
Georgia, die nie verstehen wird, wie man diese blöde Formatierung überlisten kann (Konnte einfach keinen Pfeil vom JÜ auf den"Verteiler" zu den 3 untergeordneten Spalten zaubern😡 )
 
bei Aufgabe 3.1 und 3.2 habe ich bei folgenden Kennzahlen Probleme:

Umsschlagshäufigkeit des Sachanlagevermögens:
ist doch Umsatz/Sachanlage - oder?
Wie komme ich auf 200?

Lagerdauer I
ist nach meinem Wissen Betriebs-/Hilfsstoffe * 360 durch Materialaufwand.
Materialaufwand = 6000 laut G+V
Wo bekomme ich die Werte für Betriebs-/Hilfsstoffe her?

Ich bin beim Lesen leider immer sehr schlampig, aber trotz großer Bemühungen kann ich da nichts finden - wer öffnet mir die Augen?

LG
Luise
 
Umsschlagshäufigkeit des Sachanlagevermögens:

Umsatz/Sachanlagevermögen = 15000 / 7500 = 200

Lagerdauer I

Betriebs-/Hilfsstoffe sind die Vorräte:

Dadurch 4800/6000 * 365 =292

Viele Grüsse
 
In der Aufgabestellung steht doch immer, was mit dem Bilanzgewinn passieren soll, bzw. ob der zum EK oder FK gehört. In dieser Aufgabenstellung steht, dass der ... Bilanzgewinn nicht zum EK, sondern zum FK gehören soll. Immer lesen! Ist aus der Bilanz nicht ersichtlich!

gruß, tru
 
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