Hallo
Nein, Volker das ist falsch. Schau dir mal auf S 6 des 2. Skriptes die Aufgabe oben an.
Mit deiner Interpretation ist die Aufgabe nicht zu lösen. Die Einstufung der Rechtsfolgen ist nicht wichtig.
Wichtig ist nur dass wenn ein Unternehmen einmal als 1,2 oder 3 eingestuft wurde es (hins. der Rechtsfolgen!) so bleibt (im Erstjahr). Hat das Unternehmen in der Zwischenzeit seine Grösse geändert (reale Grösse) ist im dritten Jahr (rechtsfolge) die Grösse anzunehmen, die das Unternehemen in diesem Jahr besitzt.